Am 13. März 2018 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zum Zugang zum Sozialschutz für Arbeitnehmer und Selbstständige vor. Begründen tat die Kommission den Vorschlag mit der Tatsache, dass die steigende Zahl von Menschen mit atypischen Beschäftigungen sowie der Selbstständigen immer unzureichender sozial abgesichert sei. Mit dieser Empfehlung, welche nicht rechtlich bindend wäre, solle vor allem der Grundsatz 12 der "Europäischen Säule sozialer Rechte" umgesetzt werden:
„Unabhängig von Art und Dauer ihres Beschäftigungsverhältnisses haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und unter vergleichbaren Bedingungen Selbständige das Recht auf angemessenen Sozialschutz.“
Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll erreicht werden, dass der/die deutsche Vertreter*in im Europäischen Rat diesem Vorschlag der Europäischen Union zustimmen darf.
Da der Bundestag dem Gesetzentwurf zugestimmt hat, wird sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für die Empfehlung aussprechen.
Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie der Fraktionen B90/Grüne und Die Linke wurde der Gesetzentwurf angenommen. Die AfD-Fraktion und die FDP-Fraktion stimmten geschlossen gegen den Entwurf.
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