Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Michael Kuffer | CDU/CSU | 219 - München-Süd | Nicht beteiligt | |
Konstantin Kuhle | FDP | 53 - Göttingen | Dafür gestimmt | |
Stephan Kühn | DIE GRÜNEN | 160 - Dresden II - Bautzen II | Nicht beteiligt | |
Christian Kühn | DIE GRÜNEN | 290 - Tübingen | Dafür gestimmt | |
Roy Kühne | CDU/CSU | 52 - Goslar - Northeim - Osterode | Dagegen gestimmt | |
Alexander Kulitz | FDP | 291 - Ulm | Dafür gestimmt | |
Renate Künast | DIE GRÜNEN | 81 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg | Dafür gestimmt | |
Markus Kurth | DIE GRÜNEN | 142 - Dortmund I | Dafür gestimmt | |
Christine Lambrecht | SPD | 188 - Bergstraße | Dagegen gestimmt | |
Karl A. Lamers | CDU/CSU | 274 - Heidelberg | Dagegen gestimmt | |
Andreas Lämmel | CDU/CSU | 159 - Dresden I | Dagegen gestimmt | |
Katharina Landgraf | CDU/CSU | 154 - Leipzig-Land | Dagegen gestimmt | |
Ulrich Lange | CDU/CSU | 254 - Donau-Ries | Dagegen gestimmt | |
Christian Lange | SPD | 269 - Backnang - Schwäbisch Gmünd | Dagegen gestimmt | |
Silke Launert | CDU/CSU | 237 - Bayreuth | Dagegen gestimmt | |
Karl Lauterbach | SPD | 101 - Leverkusen - Köln IV | Dagegen gestimmt | |
Caren Lay | DIE LINKE | 156 - Bautzen I | Dafür gestimmt | |
Monika Lazar | DIE GRÜNEN | 153 - Leipzig II | Dafür gestimmt | |
Ulrich Lechte | FDP | 233 - Regensburg | Dafür gestimmt | |
Jens Lehmann | CDU/CSU | 152 - Leipzig I | Dagegen gestimmt | |
Sylvia Lehmann | SPD | 62 - Dahme-Spreewald - Teltow-Fläming III - Oberspreewald-Lausitz I | Dagegen gestimmt | |
Sven Lehmann | DIE GRÜNEN | 94 - Köln II | Dafür gestimmt | |
Paul Lehrieder | CDU/CSU | 251 - Würzburg | Dagegen gestimmt | |
Sabine Leidig | DIE LINKE | 169 - Werra-Meißner - Hersfeld-Rotenburg | Dafür gestimmt | |
Katja Leikert | CDU/CSU | 180 - Hanau | Dagegen gestimmt |
Der von den Oppositionsfraktionen FDP, Grüne und Linke gemeinsam eingebrachte Gesetzesentwurf, fordert die Bundesregierung auf, das Wahlrecht so zu verändern, dass ein weiteres Anwachsen der Abgeordnetenzahl im deutschen Bundestag bei der nächsten Bundestagswahl verhindert werde.
Konkret soll das Wahlrecht so reformiert werden, dass das System des personalisierten Verhältniswahlrechts beibehalten werde, jedoch die sogenannten Überhangmandate vermieden werden. Dazu müsse laut Antrag das Verhältnis von Listen- und Direktmandaten zugunsten der Listenmandate verändert werden. Um dies zu erreichen solle die Zahl der Wahlkreise auf 250 verringert, die Gesamtsitzzahl auf 630 erhöht und aber damit fest begrenzt werden. Der Antrag fordert auch die Abschaffung des sogenannten Sitzkontigentverfahrens da dieses, laut Entwurf, zu einem "unnötigen Ausgleichbedarf für andere Parteien" führe.
Der Bericht und Gesetzesentwurf wird in erster Sitzung beraten und unüblicherweise auch abgestimmt. Wie der SPIEGEL berichtet ist dies nach Paragraf 80 Absatz 2 möglich. So kann auf Antrag einer Fraktion darüber entschieden werden, ob eine Ausschussüberweisung zur zweiten Lesung im Bundestag auch ohne Zustimmung des Ausschusses vollzogen wird.
Die Fraktionen konnten sich, wie die ZEIT berichtet, bereits in der vergangenen Wahlperiode nicht auf eine Reform einigen, weshalb das Parlament bei der Wahl 2017 mit 709 Abgeordneten so groß geworden ist wie nie zuvor. Ohne Wahlrechtsänderung wird ein weiteres Ansteigen der Abgeordnetenzahl auf 800 oder noch mehr erwartet.
Die, laut Paragraf 80 Absatz 2 benötigte, Zweidrittelemerheit konnte nicht erreicht werden. Die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD votierten zum Großen Teil gegen den Antrag, während die antragsstellenden Fraktionen FDP, Grüne und Linke und die AfD (nicht antragsstellend) für den Antrag stimmten. Thomas Oppermann votierte, im Gegesatz zum Rest seiner Fraktion, für den Antrag.
Debatte
Die SPD-Fraktion im deutschen Bundestag macht deutlich, dass ihr bisher noch kein Reformvorschlag der CDU/CSU-Fraktion vorliege und die Bundestagswahl 2021 mit der bisherigen Zahl von 299 Wahlkreisen stattfinden soll. Zudem sei die Fraktion gegen eine Bundestagswahl, bei der durch die Streichung von Überhangmandate "der Wählerwillen nicht abgebildet" werde.
Für die CDU/CSU-Fraktion komme der Vorschlag der Oppositionsfraktionen laut Debatte nicht in Frage. Dafür sei eine Reform denbkbar, bei der die Wahlkreise von 299 auf 280 gesenkt werden und sieben Überhangmandate nicht mehr ausgeglichen werden.
Konstantin Kuhle (FDP) macht in Debatte deutlich, dass der Vorschlag der Union nicht beschlussfähig sei, da die SPD die Wahlkreisreduzierung ablehne und der Oppositionsgesetzesentwurf somit der einzig beschlussfähige sei. Ein, wie von der CDU/CSU-Fraktion vorgeschlagenes, nicht ausgleichen der Überhangmandate bedeute außerdem, dass die nächste Wahl "nicht das Wahlergebnis repräsentieren soll. Dies sei " für die demokratische Opposition in diesem Haus nicht akzeptabel.
Die Linksfraktion erwähnt in der Debatte unter anderem, dass die Kompromissbereitschaft sehr kurzfristig käme. So wirft Friedrich Stratemanns (DIE LINKE) der Unionsfraktion "fadenscheiniges Vorgehen" mit "mehr als einem Jahr Untätigkeit, sturer Blockadehaltung und blindem Aktionismus auf dem aller letzten Drücker" vor.
Die Grüne Britta Haßelmann kritisiert, dass der Oppositionsentwurf "alle Parteien proportional gleich" treffe, gerecht und verfassungsgemäß sei. Das Verhalten der Union und SPD bezeichnete sie als "Trauerspiel". Der Bundestag befasse sich bereits seit 2013 ergebnislos mit der Frage. Es habe "nicht ansatzweise den Eindruck", dass sich Union und SPD nach der Sommerpause im September einigen wollen.
Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag die Bundesregierung auf, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der bei Erhalt der derzeitigen Wahlkreise das Prinzip der personalisierten Verhältniswahl beibehält, gewährleistet und mit dem die festgelegte Regelgröße des Bundestages von 598 Abgeordneten nicht überschritten werde.