Unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung soll die Sicherung von Menschenrechten und Umweltstandards für deutsche Unternehmen im internationalen Handel bedeuten. Lieferketten sollen nachweislich fair sein.

Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und B90/DIE GRÜNEN angenommen. Ablehnung erhielt der Entwurf von den Fraktionen AfD und FDP. Entgegen des Fraktionsdrucks stimmten auch 10 Abgeordnete der CDU mit NEIN, darunter Axel Eduard Fischer, Hans-Jürgen Irmer und Andreas Lämmel. Die Fraktion DIE LINKE enthielt sich, mit Ausnahme von Ulla Jelpke, die mit JA stimmte. Insgesamt stimmten 412 Abgeordnete für den Antrag und 159 Abgeordnete dagegen.

 

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Dafür gestimmt
412
Dagegen gestimmt
159
Enthalten
59
Nicht beteiligt
79
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Emmi ZeulnerEmmi ZeulnerCDU/CSU240 - Kulmbach Dafür gestimmt
Portrait von Gerhard ZickenheinerGerhard ZickenheinerDIE GRÜNEN282 - Lörrach - Müllheim Dafür gestimmt
Portrait von Dagmar ZieglerDagmar ZieglerSPD56 - Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I Dafür gestimmt
Portrait von Paul ZiemiakPaul ZiemiakCDU/CSU141 - Herne - Bochum II Dafür gestimmt
Portrait von Stefan ZierkeStefan ZierkeSPD57 - Uckermark - Barnim I Dafür gestimmt
Portrait von Matthias ZimmerMatthias ZimmerCDU/CSU182 - Frankfurt am Main I Dafür gestimmt
Portrait von Sabine ZimmermannSabine ZimmermannDIE LINKE165 - Zwickau Enthalten
Portrait von Jens ZimmermannJens ZimmermannSPD187 - Odenwald Dafür gestimmt
Pia Zimmermann, MdBPia ZimmermannDIE LINKE51 - Helmstedt - Wolfsburg Nicht beteiligt

Das Gesetz soll Klarheit darüber verschaffen, wie die Unternehmen ihre menschenrechtliche Pflicht erfüllen müssen. Darunter fällt unter anderem die Analyse menschenrechtlicher Risiken, das Ergreifen von Präventions- und Abhilfemaßnahmen, die Schaffung von Beschwerdemöglichkeiten sowie Nachweise, diesen Pflichten nachgekommen zu sein. Wenn umweltschädigende Maßnahmen zu Menschenrechtsverletzungen führen können, sind diese ebenfalls unterboten. Außerdem sollen umweltbezogene Pflichten etabliert werden, die sich aus zwei internationalen Abkommen zum Schutz vor den Gesundheits- und Umweltgefahren durch Quecksilber und langlebige organische Schadstoffe ergeben.

Auch Unternehmen mit Zweigniederlassung oder Tochterunternehmen in Deutschland werden in diese Regelungen mit einbezogen.

Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und B90/DIE GRÜNEN angenommen. Ablehnung erhielt der Entwurf von den Fraktionen AfD und FDP. Entgegen des Fraktionsdrucks stimmten auch 10 Abgeordnete der CDU mit NEIN, darunter Axel Eduard Fischer, Hans-Jürgen Irmer und Andreas Lämmel. Die Fraktion DIE LINKE enthielt sich, mit Ausnahme von Ulla Jelpke, die mit JA stimmte. Insgesamt stimmten 412 Abgeordnete für den Antrag und 159 Abgeordnete dagegen.