Das Gesetz soll Klarheit darüber verschaffen, wie die Unternehmen ihre menschenrechtliche Pflicht erfüllen müssen. Darunter fällt unter anderem die Analyse menschenrechtlicher Risiken, das Ergreifen von Präventions- und Abhilfemaßnahmen, die Schaffung von Beschwerdemöglichkeiten sowie Nachweise, diesen Pflichten nachgekommen zu sein. Wenn umweltschädigende Maßnahmen zu Menschenrechtsverletzungen führen können, sind diese ebenfalls unterboten. Außerdem sollen umweltbezogene Pflichten etabliert werden, die sich aus zwei internationalen Abkommen zum Schutz vor den Gesundheits- und Umweltgefahren durch Quecksilber und langlebige organische Schadstoffe ergeben.
Auch Unternehmen mit Zweigniederlassung oder Tochterunternehmen in Deutschland werden in diese Regelungen mit einbezogen.
Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und B90/DIE GRÜNEN angenommen. Ablehnung erhielt der Entwurf von den Fraktionen AfD und FDP. Entgegen des Fraktionsdrucks stimmten auch 10 Abgeordnete der CDU mit NEIN, darunter Axel Eduard Fischer, Hans-Jürgen Irmer und Andreas Lämmel. Die Fraktion DIE LINKE enthielt sich, mit Ausnahme von Ulla Jelpke, die mit JA stimmte. Insgesamt stimmten 412 Abgeordnete für den Antrag und 159 Abgeordnete dagegen.