UN-Migrationspakt (Antrag der AfD-Fraktion)

Mit dem Antrag der AfD-Fraktion vom 28. November 2018 wird die Bundesregierung aufgefordert, bei der Zustimmung des Paktes im Dezember 2018 eine Protokollerklärung abzugeben, in der die (völker-)rechtliche "Unverbindlichkeit des "Globalen Pakts für Migration" bestätigt wird. Von 630 teilnehmenden Abgeordneten stimmten 89 MdB dem Antrag zu, 541 MdB lehnten den Antrag ab, weshalb er endgültig abgelehnt wurde.

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Dafür gestimmt
89
Dagegen gestimmt
541
Enthalten
0
Nicht beteiligt
79
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Hubertus ZdebelHubertus ZdebelDIE LINKE129 - Münster Nicht beteiligt
Portrait von Emmi ZeulnerEmmi ZeulnerCDU/CSU240 - Kulmbach Dagegen gestimmt
Portrait von Dagmar ZieglerDagmar ZieglerSPD56 - Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I Dagegen gestimmt
Portrait von Paul ZiemiakPaul ZiemiakCDU/CSU141 - Herne - Bochum II Dagegen gestimmt
Portrait von Stefan ZierkeStefan ZierkeSPD57 - Uckermark - Barnim I Dagegen gestimmt
Portrait von Matthias ZimmerMatthias ZimmerCDU/CSU182 - Frankfurt am Main I Dagegen gestimmt
Portrait von Jens ZimmermannJens ZimmermannSPD187 - Odenwald Dagegen gestimmt
Pia Zimmermann, MdBPia ZimmermannDIE LINKE51 - Helmstedt - Wolfsburg Dagegen gestimmt
Portrait von Sabine ZimmermannSabine ZimmermannDIE LINKE165 - Zwickau Dagegen gestimmt

Bereits 2016 verabschiedeten die 193 Mitgliedstaaten der UN die "New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten", die Vorlage für den geplanten Migrationspakt. Am 10. und 11. Dezember 2018 soll nun in Marrakesch der sogenannte "Globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration", kurz "UN-Migrationspakt", von den 193 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen angenommen werden. Zusammengefasst beinhaltet das Papier Punkte wie

  • die Stärkung der internationalen Zusammenarbeit
  • die Stärkung der gemeinsamen, globalen Verantwortung in der Migrationspolitik
  • und die Verbesserung der rechtlichen Stellung der Migrant*innen

Dieser Migrationspakt ist jedoch nicht rechtlich bindend, die Staatensouveränität wird besonders hervorgehoben. Richtlinien, die auf Grundlage des möglicherweise in Kraft tretenden Paktes beschlossen würden, können dann in den einzelnen Mitgliedstaaten an die verschiedenen "nationalen Realitäten, Politiken, Prioritäten und Bestimmungen für Einreise, Aufenthalt und Arbeit" der Länder angepasst werden, so der Entwurf der Vereinten Nationen.

Die AfD-Fraktion legte nun am 30.11.2018 eine Beschlussfassung vor, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, im Dezember 2018 eine Protokollerklärung abzugeben, in der die (völker)rechtliche "Unverbindlichkeit des "Globalen Pakts für Migration" bestätigt wird. die Bundesregierung hätte laut AfD-Fraktion mehrfach darauf hingewiesen, dass der Migrationspakt ein "politisch, nicht jedoch rechtlich verbindliches Abkommen" darstelle. Ziel und Zweck dieser Beschlussfassung seien es, "diese rechtliche Auffassung gegenüber den Vereinten Nationen deutlich zu machen und für alle Zukunft zu unterstreichen".

Der Antrag der AfD-Fraktion wurde im Bundestag mehrheitlich abgelehnt.

Armin-Paulus Hampel (AfD) merkt in seiner Rede an, dass der Migrationspakt unter anderem eines zum Ziel hätte, nämlich die weltweite Verschiebung von Menschen aus alle Erdteilen möglich zu machen. Er fordert außerdem eine Volksabstimmung über den Globalen Pakt für Migration.

Detlef Seif (CDU/CSU) betont in der Debatte, dass es sich mit dem Migrationspakt um einen rechtlich nicht bindenden Kooperationsrahmen handele. Es handle sich vielmehr um die politische Zusage verstärkter internationaler Zusammenarbeit, die dringend erforderlich sei.

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