Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Claudia Tausend | SPD | 218 - München-Ost | Nicht beteiligt | |
Hermann-Josef Tebroke | CDU/CSU | 100 - Rheinisch-Bergischer Kreis | Dagegen gestimmt | |
Linda Teuteberg | FDP | 61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II | Dagegen gestimmt | |
Michael Theurer | FDP | 271 - Karlsruhe-Stadt | Dagegen gestimmt | |
Michael Thews | SPD | 145 - Hamm - Unna II | Dagegen gestimmt | |
Hans-Jürgen Thies | CDU/CSU | 146 - Soest | Dagegen gestimmt | |
Stephan Thomae | FDP | 256 - Oberallgäu | Dagegen gestimmt | |
Alexander Throm | CDU/CSU | 267 - Heilbronn | Dagegen gestimmt | |
Dietlind Tiemann | CDU/CSU | 60 - Brandenburg an der Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I | Dagegen gestimmt | |
Antje Tillmann | CDU/CSU | 193 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II | Dagegen gestimmt | |
Manfred Todtenhausen | FDP | 102 - Wuppertal I | Nicht beteiligt | |
Florian Toncar | FDP | 260 - Böblingen | Dagegen gestimmt | |
Markus Töns | SPD | 123 - Gelsenkirchen | Dagegen gestimmt | |
Carsten Träger | SPD | 243 - Fürth | Dagegen gestimmt | |
Markus Tressel | DIE GRÜNEN | 297 - Saarlouis | Dagegen gestimmt | |
Jürgen Trittin | DIE GRÜNEN | 53 - Göttingen | Dagegen gestimmt | |
Markus Uhl | CDU/CSU | 299 - Homburg | Dagegen gestimmt | |
Andrew Ullmann | FDP | 251 - Würzburg | Dagegen gestimmt | |
Gerald Ullrich | FDP | 196 - Suhl - Schmalkalden-Meiningen - Hildburghausen – Sonneberg | Nicht beteiligt | |
Volker Ullrich | CDU/CSU | 252 - Augsburg-Stadt | Dagegen gestimmt | |
Alexander Ulrich | DIE LINKE | 209 - Kaiserslautern | Dagegen gestimmt | |
Arnold Vaatz | CDU/CSU | 160 - Dresden II - Bautzen II | Dagegen gestimmt | |
Oswin Veith | CDU/CSU | 177 - Wetterau I | Dagegen gestimmt | |
Julia Verlinden | DIE GRÜNEN | 37 - Lüchow-Dannenberg - Lüneburg | Dagegen gestimmt | |
Kerstin Vieregge | CDU/CSU | 135 - Lippe I | Dagegen gestimmt |
Bereits 2016 verabschiedeten die 193 Mitgliedstaaten der UN die "New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten", die Vorlage für den geplanten Migrationspakt. Am 10. und 11. Dezember 2018 soll nun in Marrakesch der sogenannte "Globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration", kurz "UN-Migrationspakt", von den 193 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen angenommen werden. Zusammengefasst beinhaltet das Papier Punkte wie
- die Stärkung der internationalen Zusammenarbeit
- die Stärkung der gemeinsamen, globalen Verantwortung in der Migrationspolitik
- und die Verbesserung der rechtlichen Stellung der Migrant*innen
Dieser Migrationspakt ist jedoch nicht rechtlich bindend, die Staatensouveränität wird besonders hervorgehoben. Richtlinien, die auf Grundlage des möglicherweise in Kraft tretenden Paktes beschlossen würden, können dann in den einzelnen Mitgliedstaaten an die verschiedenen "nationalen Realitäten, Politiken, Prioritäten und Bestimmungen für Einreise, Aufenthalt und Arbeit" der Länder angepasst werden, so der Entwurf der Vereinten Nationen.
Die AfD-Fraktion legte nun am 30.11.2018 eine Beschlussfassung vor, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, im Dezember 2018 eine Protokollerklärung abzugeben, in der die (völker)rechtliche "Unverbindlichkeit des "Globalen Pakts für Migration" bestätigt wird. die Bundesregierung hätte laut AfD-Fraktion mehrfach darauf hingewiesen, dass der Migrationspakt ein "politisch, nicht jedoch rechtlich verbindliches Abkommen" darstelle. Ziel und Zweck dieser Beschlussfassung seien es, "diese rechtliche Auffassung gegenüber den Vereinten Nationen deutlich zu machen und für alle Zukunft zu unterstreichen".
Der Antrag der AfD-Fraktion wurde im Bundestag mehrheitlich abgelehnt.
Armin-Paulus Hampel (AfD) merkt in seiner Rede an, dass der Migrationspakt unter anderem eines zum Ziel hätte, nämlich die weltweite Verschiebung von Menschen aus alle Erdteilen möglich zu machen. Er fordert außerdem eine Volksabstimmung über den Globalen Pakt für Migration.
Detlef Seif (CDU/CSU) betont in der Debatte, dass es sich mit dem Migrationspakt um einen rechtlich nicht bindenden Kooperationsrahmen handele. Es handle sich vielmehr um die politische Zusage verstärkter internationaler Zusammenarbeit, die dringend erforderlich sei.
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