Umsetzung der EU-Richtlinie: mehr Rechte für Arbeitnehmer:innen aus dem EU-Ausland

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung will die EU-Richtlinie des EU-Parlamentes zur Stärkung der Rechte von Arbeitnehmer:innen aus dem EU-Ausland umsetzen. Mit der Richtlinie sollen unter anderem aus dem EU-Ausland entsandte Arbeitnehmer:innen nicht mehr nur den Anspruch auf den Mindestlohn, sondern auch auf den Tariflohn aus allgemeinverbindlichen Tarifverträgen haben.

Die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD stimmten ebenso wie die Grünenfraktion für den Antrag. Dieser wurde damit angenommen. Die AfD stimmte, genau wie die FDP-Fraktion gegen den Antrag. Die Linken-Abgeordneten enthielten sich ihrer Stimme.

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Dafür gestimmt
428
Dagegen gestimmt
156
Enthalten
59
Nicht beteiligt
66
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Emmi ZeulnerEmmi ZeulnerCDU/CSU240 - Kulmbach Dafür gestimmt
Portrait von Gerhard ZickenheinerGerhard ZickenheinerDIE GRÜNEN282 - Lörrach - Müllheim Dafür gestimmt
Portrait von Dagmar ZieglerDagmar ZieglerSPD56 - Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I Nicht beteiligt
Portrait von Paul ZiemiakPaul ZiemiakCDU/CSU141 - Herne - Bochum II Dafür gestimmt
Portrait von Stefan ZierkeStefan ZierkeSPD57 - Uckermark - Barnim I Nicht beteiligt
Portrait von Matthias ZimmerMatthias ZimmerCDU/CSU182 - Frankfurt am Main I Dafür gestimmt
Pia Zimmermann, MdBPia ZimmermannDIE LINKE51 - Helmstedt - Wolfsburg Nicht beteiligt
Portrait von Jens ZimmermannJens ZimmermannSPD187 - Odenwald Dafür gestimmt
Portrait von Sabine ZimmermannSabine ZimmermannDIE LINKE165 - Zwickau Nicht beteiligt

Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinien zur Stärkung der Rechte von Arbeitnehmer:innen aus dem EU-Ausland in deutsches Recht in den Bundestag eingebracht. Mit den Änderungsrichtlinien soll unter anderem die Dienstleistungsfreiheit, die Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen und der Schutz der im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit übersendeten EU-Arbeitnehmer:innen gesichert werden.

Mit den "Änderungen der EU-Arbeitnehmer-Entsenderichtlinie" sollen aus dem EU-Ausland entsandte Arbeitnehmer:innen nicht mehr nur Anspruch auf den Mindestlohn, sondern auch auf den Tariflohn aus allgemeinverbindlichen Tarifverträgen haben. Auch ein Anspruch auf Zusatzleistungen wie etwa Weihnachts- und Urlaubsgeld oder Schmutz- und Gefahrenzulagen soll erwirkt werden. Zahlungen, die gesondert gezahlt werden, beispielsweise im Rahmen von Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten, dürfen anders als bisher nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden.

Die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD stimmten ebenso wie die Grünenfraktion für den Antrag. Dieser wurde damit angenommen. Die AfD stimmte, genau wie die FDP-Fraktion gegen den Antrag. Die Linken-Abgeordneten enthielten sich ihrer Stimme. Lediglich Thomas Nord aus der Linksfraktion votierte gegen den Antrag.