Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinien zur Stärkung der Rechte von Arbeitnehmer:innen aus dem EU-Ausland in deutsches Recht in den Bundestag eingebracht. Mit den Änderungsrichtlinien soll unter anderem die Dienstleistungsfreiheit, die Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen und der Schutz der im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit übersendeten EU-Arbeitnehmer:innen gesichert werden.
Mit den "Änderungen der EU-Arbeitnehmer-Entsenderichtlinie" sollen aus dem EU-Ausland entsandte Arbeitnehmer:innen nicht mehr nur Anspruch auf den Mindestlohn, sondern auch auf den Tariflohn aus allgemeinverbindlichen Tarifverträgen haben. Auch ein Anspruch auf Zusatzleistungen wie etwa Weihnachts- und Urlaubsgeld oder Schmutz- und Gefahrenzulagen soll erwirkt werden. Zahlungen, die gesondert gezahlt werden, beispielsweise im Rahmen von Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten, dürfen anders als bisher nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden.
Die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD stimmten ebenso wie die Grünenfraktion für den Antrag. Dieser wurde damit angenommen. Die AfD stimmte, genau wie die FDP-Fraktion gegen den Antrag. Die Linken-Abgeordneten enthielten sich ihrer Stimme. Lediglich Thomas Nord aus der Linksfraktion votierte gegen den Antrag.