Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Mario Mieruch | fraktionslos | 124 - Steinfurt I - Borken I | Nicht beteiligt | |
Irene Mihalic | DIE GRÜNEN | 123 - Gelsenkirchen | Dafür gestimmt | |
Klaus Mindrup | SPD | 76 - Berlin-Pankow | Nicht beteiligt | |
Susanne Mittag | SPD | 28 - Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land | Dagegen gestimmt | |
Amira Mohamed Ali | DIE LINKE | 27 - Oldenburg - Ammerland | Dafür gestimmt | |
Cornelia Möhring | DIE LINKE | 7 - Pinneberg | Dafür gestimmt | |
Falko Mohrs | SPD | 51 - Helmstedt - Wolfsburg | Dagegen gestimmt | |
Claudia Moll | SPD | 88 - Aachen II | Dagegen gestimmt | |
Siemtje Möller | SPD | 26 - Friesland - Wilhelmshaven - Wittmund | Dagegen gestimmt | |
Dietrich Monstadt | CDU/CSU | 12 - Schwerin - Ludwigslust-Parchim I - Nordwestmecklenburg I | Dagegen gestimmt | |
Karsten Möring | CDU/CSU | 93 - Köln I | Dagegen gestimmt | |
Elisabeth Motschmann | CDU/CSU | 54 - Bremen I | Dagegen gestimmt | |
Niema Movassat | DIE LINKE | 117 - Oberhausen - Wesel III | Dafür gestimmt | |
Andreas Mrosek | AfD | 70 - Dessau - Wittenberg | Nicht beteiligt | |
Alexander Müller | FDP | 178 - Rheingau-Taunus - Limburg | Nicht beteiligt | |
Stefan Müller | CDU/CSU | 242 - Erlangen | Dagegen gestimmt | |
Detlef Müller | SPD | 162 - Chemnitz | Dagegen gestimmt | |
Claudia Müller | DIE GRÜNEN | 15 - Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I | Dafür gestimmt | |
Hansjörg Müller | AfD | 225 - Traunstein | Enthalten | |
Bettina Müller | SPD | 175 - Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten | Nicht beteiligt | |
Axel Müller | CDU/CSU | 294 - Ravensburg | Dagegen gestimmt | |
Norbert Müller | DIE LINKE | 61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II | Dafür gestimmt | |
Sepp Müller | CDU/CSU | 70 - Dessau - Wittenberg | Dagegen gestimmt | |
Gerd Müller | CDU/CSU | 256 - Oberallgäu | Nicht beteiligt | |
Carsten Müller | CDU/CSU | 50 - Braunschweig | Dagegen gestimmt |
DIE LINKE begründet den Antrag mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, welches die Transparenz als einen Schlüsselfaktor für das Vertrauen von Bürger:innen in Politiker:innen sieht.
Konkret ist vorgesehen, dass die Veröffentlichung der Nebentätigkeiten von Berufsgeheimnisstragenden (zum Beispiel von Rechtsanwält:innen) nach Branchen verpflichtend wird.
Außerdem verlangt der Antrag nach der betragsgenauen Veröffentlichung der Einkünfte aus Nebentätigkeiten von Mitgliedern des Deutschen Bundestags, das heißt "auf Euro und Cent".
Im eingebrachten Antrag heißt es auch, dass "Interessenverflechtungen und wirtschaftliche Abhängigkeiten" der Abgeordneten nicht nur für die Wahlentscheidung von großer Bedeutung sind, sondern auch im allgemeinen öffentlichen Interesse liegt. Es soll zudem die Fähigkeit des Deutschen Bundestags gewährleistet werden, "unabhängig von verdeckter Beeinflussung" zu arbeiten sowie das Vertrauen der Bürger "letztlich in die parlamentarische Demokratie" zu bewahren.
CDU/CSU, SPD und FDP stimmten mit 382 Stimmen gegen den Antrag. 118 Ja-Stimmen erhielt der Antrag von den GRÜNEN und der LINKEN. Die Mitglieder der AfD-Fraktion enthielten sich - Franziska Gminder stimmte anders als die restliche AfD-Fraktion gegen den Antrag, Dr. Rainer Kraft dagegen stimmte für den Antrag der Fraktion DIE LINKE.
Aus der offiziellen Aufzeichnung des Bundestages geht hervor, dass im Zusammenhang mit dem Antrag der Linksfraktion eine Mehrheit mit Ja gestimmt hat. Formal ist dies korrekt: Denn die Abgeordneten haben in der Plenarsitzung nicht über den Originalantrag der Linksfraktion abgestimmt, sondern über eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung. Da SPD und CDU im Ausschuss eine Mehrheit haben, lautete ihre Empfehlung an das Plenum, den Antrag abzulehnen. Deswegen bedeutet eine Ja-Stimme auf der Seite des Bundestages, dass die Beschlussempfehlung angenommen wurde und nicht der Antrag selbst. Da so aber fälschlicherweise der Eindruck entstehen könnte, SPD und CDU hätten für den Antrag der Linksfraktion gestimmt und antragstellende Fraktion dagegen, haben wir uns für eine klarere Darstellung entschieden und den Originalentwurf der Linksfraktion zur Grundlage genommen. Das bedeutet: Eine "Nein"-Stimme auf dieser Seite ist ein "Nein" zum Antrag der Linksfraktion und umgekehrt.