Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
![]() | Matthias Seestern-Pauly | FDP | 38 - Osnabrück-Land | Dagegen gestimmt |
![]() | Detlef Seif | CDU/CSU | 92 - Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II | Dagegen gestimmt |
![]() | Thomas Seitz | AfD | 283 - Emmendingen - Lahr | Dagegen gestimmt |
![]() | Johannes Selle | CDU/CSU | 191 - Jena – Sömmerda – Weimarer Land I | Dagegen gestimmt |
![]() | Reinhold Sendker | CDU/CSU | 130 - Warendorf | Dagegen gestimmt |
![]() | Patrick Sensburg | CDU/CSU | 147 - Hochsauerlandkreis | Dagegen gestimmt |
![]() | Martin Sichert | AfD | 244 - Nürnberg-Nord | Dagegen gestimmt |
![]() | Thomas Silberhorn | CDU/CSU | 236 - Bamberg | Dagegen gestimmt |
![]() | Björn Simon | CDU/CSU | 185 - Offenbach | Dagegen gestimmt |
![]() | Frank Sitta | FDP | 72 - Halle | Dagegen gestimmt |
![]() | Petra Sitte | DIE LINKE | 72 - Halle | Dafür gestimmt |
![]() | Judith Skudelny | FDP | 258 - Stuttgart I | Dagegen gestimmt |
![]() | Hermann Otto Solms | FDP | 173 - Gießen | Nicht beteiligt |
![]() | Helin Evrim Sommer | DIE LINKE | Dafür gestimmt | |
![]() | Tino Sorge | CDU/CSU | 69 - Magdeburg | Dagegen gestimmt |
![]() | Jens Spahn | CDU/CSU | 124 - Steinfurt I - Borken I | Nicht beteiligt |
![]() | Detlev Spangenberg | AfD | 151 - Nordsachsen | Dagegen gestimmt |
![]() | Dirk Spaniel | AfD | 258 - Stuttgart I | Nicht beteiligt |
![]() | Rainer Spiering | SPD | 38 - Osnabrück-Land | Dagegen gestimmt |
![]() | René Springer | AfD | 61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II | Dagegen gestimmt |
| Svenja Stadler | SPD | 36 - Harburg | Dagegen gestimmt |
![]() | Katrin Staffler | CDU/CSU | 215 - Fürstenfeldbruck | Dagegen gestimmt |
![]() | Martina Stamm-Fibich | SPD | 242 - Erlangen | Dagegen gestimmt |
![]() | Bettina Stark-Watzinger | FDP | 181 - Main-Taunus | Dagegen gestimmt |
![]() | Frank Steffel | CDU/CSU | 77 - Berlin-Reinickendorf | Dagegen gestimmt |
Der Gesetzentwurf mit dem Titel "Mietrechtsanpassungsgesetz" strebe laut Bundesregierung einen ausgewogenen Interessenausgleich zwischen Mietern und Vermietern an. Anlass ist die anhaltend hohe Nachfrage nach Mietwohnungen in Ballungszentren, die laufend zu Mieterhöhungen führen. Schon im April 2015 wurde das sogenannte Mietrechtsnovellierungsgesetz mit Regelugen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn verabschiedet. Im aktuellen Entwurf werden zwei Überthemen angesprochen: Die Zulässigkeit der Miethöhe bei Beginn der Miete und die Kosten der Modernisierung einer Mietwohnung.
Die Bundesregierung möchte durch den Gesetzentwurf eine Auskunftsverpflichtung des Vermieters bei Begründung des Mietverhältnisses gegenüber dem Mieter (bei Mietbeginn) einführen. Bei möglicher zu hoher Miete soll der Mieter den Vermieter in Zukunft nur noch auf einfach Weise rügen müssen. Der Mieter müsse also keine weiteren Ausführungen der Beanstandung vortragen.
Dazu wird bemängelt, dass der Umlagesatz, "mit dem der Vermieter die Kosten einer Modernisierung an die Mieter weitergeben kann", seit dem Jahr 1978 unverändert wäre. Aus diesem Grund soll für eine Dauer von fünf Jahren in dementsprechend gefährdeten Gebieten dieser Satz von 11 auf 8 Prozent herabgesenkt werden. Die Wirksamkeit dieser Regelung solle bis zum Ablauf dieser Frist untersucht werden.
Der Änderungsantrag der Fraktion Die Linke sieht unter anderem gewisse sprachliche Änderungen zur besseren Definition des Gesetzentwurfes vor. Es wird außerdem gefordert, die Mietpreisbremse aus dem Jahr 2015, die in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Berlin, Hamburg, Hessen, NRW, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein im Jahr 2020 auslaufen würde, zu entfristen.
Auch die Fraktion der Grünen legte einen Änderungsantrag mit vergleichbarem Inhalt vor. Beide Anträge wurden nach namentlicher Abstimmung abgelehnt, der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde angenommen.
Johannes Fechner (SPD) merkt in der Debatte an, dass das neue Gesetz zur Mietrechtsanpassung effektiv gegen höhere Mieten durch Modernisierungen vorgehen würde. Er betont außerdem die bundesweite Geltung dieses Gesetzes.
Caren Lay (Die Linke) kritisiert, dass diese Gesetzesanpassung an den Grundfehlern der Mietpreisbremse nichts ändern würde. Sie merkt an, dass die Mietpreisbremse nur für Neuvermietungen gelte und für Bestandsmieter mit normalen alten Mietverträgen gar nichts täte. Die Linke fordere mit ihrem Änderungsantrag eine Mietpreisbremse ohne Ausnahmen, es solle keine Mieterhöhung über dem Inflationsausgleich mehr geben.
Weiterführende Links: