Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Johannes Vogel | FDP | 149 - Olpe - Märkischer Kreis I | Dagegen gestimmt | |
Volkmar Vogel | CDU/CSU | 194 - Gera – Greiz – Altenburger Land | Dagegen gestimmt | |
Kathrin Vogler | DIE LINKE | 128 - Steinfurt III | Dafür gestimmt | |
Ute Vogt | SPD | 258 - Stuttgart I | Dagegen gestimmt | |
Marja-Liisa Völlers | SPD | 40 - Nienburg II - Schaumburg | Dagegen gestimmt | |
Michael von Abercron | CDU/CSU | 7 - Pinneberg | Dagegen gestimmt | |
Ursula von der Leyen | CDU/CSU | 42 - Stadt Hannover II | Dagegen gestimmt | |
Hans-Georg von der Marwitz | CDU/CSU | 59 - Märkisch-Oderland - Barnim II | Dagegen gestimmt | |
Wilhelm von Gottberg | AfD | Dagegen gestimmt | ||
Ottmar von Holtz | DIE GRÜNEN | 48 - Hildesheim | Dafür gestimmt | |
Matern von Marschall | CDU/CSU | 281 - Freiburg | Dagegen gestimmt | |
Konstantin von Notz | DIE GRÜNEN | 10 - Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd | Dafür gestimmt | |
Christian von Stetten | CDU/CSU | 268 - Schwäbisch Hall - Hohenlohe | Dagegen gestimmt | |
Beatrix von Storch | AfD | 75 - Berlin-Mitte | Dagegen gestimmt | |
Dirk Vöpel | SPD | 117 - Oberhausen - Wesel III | Dagegen gestimmt | |
Johann Wadephul | CDU/CSU | 4 - Rendsburg-Eckernförde | Dagegen gestimmt | |
Sahra Wagenknecht | DIE LINKE | 107 - Düsseldorf II | Dafür gestimmt | |
Andreas Wagner | DIE LINKE | 223 - Bad Tölz – Wolfratshausen – Miesbach | Dafür gestimmt | |
Daniela Wagner | DIE GRÜNEN | 186 - Darmstadt | Dafür gestimmt | |
Beate Walter-Rosenheimer | DIE GRÜNEN | 215 - Fürstenfeldbruck | Dafür gestimmt | |
Marco Wanderwitz | CDU/CSU | 163 - Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II | Dagegen gestimmt | |
Gabi Weber | SPD | 204 - Montabaur | Dagegen gestimmt | |
Sandra Weeser | FDP | 197 - Neuwied | Dagegen gestimmt | |
Kai Wegner | CDU/CSU | 78 - Berlin-Spandau-Charlottenburg Nord | Dagegen gestimmt | |
Alice Weidel | AfD | 293 - Bodensee | Dagegen gestimmt |
Mit Auslaufen der Frist, die den Familiennachzug für den Zeitraum von zwei Jahren gestoppt hatte, war über eine Neuregelung zu entscheiden. Der Gesetzesentwurf der Linksfraktion sieht vor, den Familiennachzug sofort wieder einzuführen und die im März 2016 beschlossene Pausierung aus verfassungsrechtlichen, humanitären und integrationspolitischen Gründen aufzugeben. Der zeitnahe Familiennachzug sei wichtig, um die bereits hier lebenden Geflüchteten zeitnah zu integrieren und die Grund- und Menschenrechte zu gewährleisten. Gleichzeitig sei die Zahl der über den Familiennachzug kommenden Flüchtlinge deutlich geringer als von der Regierung angenommen.
Die Debatte, welche um dieses Thema geführt wird, drehte sich im Kern um den Gesetzesentwurf der CDU/CSU Fraktion, der ebenfalls zur Abstimmung stand.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière sah in dem Gesetzesentwurf der Union einen gelungenen Kompromiss zwischen den Positionen der SPD, die einen Familiennachzug fordert, und der Union, die eine unkontrollierte Einwanderung verhindern will. Das Kontingent von bis zu 1.000 Menschen, die über diese Regelung ein Visum bekommen können, entspräche der Bearbeitungskapazität des Auswärtigen Amtes und ersetze die 1.000 Geflüchteten, die bisher von Griechenland und Italien nach Deutschland abgegeben werden.
Die SPD-Abgeordnete Eva Högl begrüßte den Entwurf der Union ebenfalls, da er die Forderungen der SPD auf einen sicheren, geordneten und legalen Weg zur Familienzusammenführung erfüllt. Allerdings müsse in der Zeit bis zum 1. August, wenn die Neuregelung eingeführt wird, die Härtefallregelung überarbeitet werden, damit jährlich mehr als nur 66 Fliehende von dieser Regelung profitieren.
Der Vorsitzende der Linksfraktion, Dietmar Barsch, bezeichnete den Gesetzesentwurf der Union als einen "faulen Kompromiss". Die Familienzusammenführung sei moralische Pflicht und dürfe kein Lotteriespiel sein, wie es das neue Gesetz wäre. Er verweist ebenfalls auf Vertreter der Kirchen, die sich entschieden gegen den Gesetzesentwurf der Union stellen und darauf aufmerksam machen, wie wichtig der Familiennachzug für die Integration und das psychische Wohlbefinden sei.
Der FDP-Abgeordnete. Stephan Thomae bezeichnete die Obergrenze als willkürlich. Die Zahl der nachgeholten Familienmitglieder sollte nicht von einer Obergrenze abhängen, sondern sich den ständig ändernden Sicherheitslagen vor Ort anpassen. Außerdem sei eine klare Definition der Härtefallkriterien notwendig.
Die Fraktionsvorsitzende der Grünen Katrin Göring-Eckardt kritisierte, dass die SPD schlecht verhandelt habe, denn das Kontingent von 1.000 Personen pro Monat schaffe den Familiennachzug ab, was nicht konform mit der UN-Kinderrechtskonvention sei.
Christan Wirth, Abgeordneter der AfD, forderte entsprechend ihres Gesetzesentwurf die komplette Abschaffung des Familiennachzuges für subsidiär geschützte Personen. Deshalb solle die Familienzusammenführung eher in Sicherheitszonen von Drittstaaten stattfinden und die Rückführung von Geflüchteten weiter gefördert werden.