Fahrverbote für Dieselfahrzeuge einschränken (Antrag der AfD-Fraktion)

Die Bundesregierung legte Anfang Dezember 2018 einen Gesetzentwurf vor, durch den bestimmt werden soll, dass in Gebieten, in denen der festgelegte Stickstoffoxidgrenzwert überschritten wird, Verkehrsverbote aufgrund von Unverhältnismäßigkeit nicht erforderlich sind.

Neben dem Gesetzentwurf der Bundesregierung legte auch die AfD-Fraktion einen Antrag zu diesem Thema vor, über den am 14.03.2019 namentlich abgestimmt wird. In dem Antrag fordert die AfD die Bundesregierung unter anderem auf, weitere Studien in Auftrag zu geben, um den aus den EU-Richtlinien übernommenen Luftqualitätsgrenzwert zu überprüfen und in diesem Zusammenhang auch die europäische Luftqualitätsrichtlinie auszusetzen, bis ein entsprechendes toxikologisches Gutachten vorliege.

Der Antrag der AfD-Fraktion wurde mit den Stimmen aller Fraktionen außer der AfD abgelehnt.

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Dafür gestimmt
83
Dagegen gestimmt
561
Enthalten
3
Nicht beteiligt
62
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Norbert KleinwächterNorbert KleinwächterAfD Dafür gestimmt
Portrait von Lars KlingbeilLars KlingbeilSPD35 - Rotenburg I - Heidekreis Dagegen gestimmt
Portrait von Marcel KlingeMarcel KlingeFDP286 - Schwarzwald-Baar Dagegen gestimmt
Portrait von Daniela KluckertDaniela KluckertFDP76 - Berlin-Pankow Dagegen gestimmt
Portrait von Axel KnoerigAxel KnoerigCDU/CSU33 - Diepholz - Nienburg I Dagegen gestimmt
Portrait von Pascal KoberPascal KoberFDP289 - Reutlingen Dagegen gestimmt
Portrait von Jens KoeppenJens KoeppenCDU/CSU57 - Uckermark - Barnim I Dagegen gestimmt
Portrait von Bärbel KoflerBärbel KoflerSPD225 - Traunstein Dagegen gestimmt
Portrait von Lukas KöhlerLukas KöhlerFDP220 - München-West/Mitte Dagegen gestimmt
Portrait von Daniela KolbeDaniela KolbeSPD152 - Leipzig I Dagegen gestimmt
Portrait von Enrico KomningEnrico KomningAfD16 - Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II Dafür gestimmt
Portrait von Jörn KönigJörn KönigAfD41 - Stadt Hannover I Dafür gestimmt
Portrait von Carina KonradCarina KonradFDP200 - Mosel/Rhein-Hunsrück Dagegen gestimmt
Portrait von Markus KoobMarkus KoobCDU/CSU176 - Hochtaunus Dagegen gestimmt
Carsten Körber MdBCarsten KörberCDU/CSU165 - Zwickau Nicht beteiligt
Elvan Korkmaz-EmreElvan Korkmaz-EmreSPD131 - Gütersloh I Dagegen gestimmt
Portrait von Jan KorteJan KorteDIE LINKE71 - Anhalt Dagegen gestimmt
Portrait von Steffen KotréSteffen KotréAfD Dafür gestimmt
Portrait von Sylvia Kotting-UhlSylvia Kotting-UhlDIE GRÜNEN271 - Karlsruhe-Stadt Dagegen gestimmt
Portrait von Rainer KraftRainer KraftAfD253 - Augsburg-Land Dafür gestimmt
Portrait von Anette KrammeAnette KrammeSPD237 - Bayreuth Dagegen gestimmt
Portrait von Alexander KraußAlexander KraußCDU/CSU164 - Erzgebirgskreis I Dagegen gestimmt
Portrait von Jutta KrellmannJutta KrellmannDIE LINKE46 - Hameln-Pyrmont - Holzminden Dagegen gestimmt
Portrait von Gunther KrichbaumGunther KrichbaumCDU/CSU279 - Pforzheim Dagegen gestimmt
Dr. Günter Krings MdB, 2021Günter KringsCDU/CSU109 - Mönchengladbach Dagegen gestimmt

Anlass für die Überarbeitung des Bundes-Immissionsgesetzes ist die permanente Überschreitung des vorgegebenen Luftqualitätsgrenzwertes (40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft) in verschiedenen deutschen Gebieten. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung Eckpunkte für Maßnahmen (durch die Regierung) zur Umsetzung des Konzepts für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in deutschen Städten beschlossen. Mit der neuen Fassung des Bundes-Immissionsschutzgesetztes der Bundesregierung wird bestimmt, dass in Gebieten, in denen der festgelegte Stickstoffoxidgrenzwert überschritten wird, Verkehrsverbote aufgrund von Unverhältnismäßigkeit nicht erforderlich sein werden. Sie seien unverhältnismäßig, weil die Bundesregierung bereits Maßnahmen getroffen habe, wodurch der europarechtlich vorgegebene Luftqualitätsgrenzwert für Stickstoffdioxid zukünftig eingehalten werden würde. Gerade Fahrzeuge mit besonders geringen Stickstoffoxidemissionen sollen von Verkehrsverboten ausgenommen sein.

In ihrem Antrag fordert die AfD die Bundesregierung unter anderem auf, klinische sowie toxikologische Studien zur Wirkung von Stickstoffdioxid in Auftrag zu geben, um den aus den EU-Richtlinien übernommenen Luftqualitätsgrenzwert zu überprüfen und in diesem Zusammenhang auch die europäische Luftqualitätsrichtlinie auszusetzen, bis ein entsprechendes toxikologisches Gutachten vorliege. Die AfD-Fraktion stimmt der Bundesregierung in dem Punkt zu, dass das Bundesimmissionsschutzgesetz angepasst werden soll, weil lokale Durchfahrtsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge nicht erforderlich seien.

Der Antrag der AfD-Fraktion wurde mit den Stimmen aller Fraktionen außer der AfD abgelehnt.



"Anmerkung der Redaktion: Aus der offiziellen Aufzeichnung des Bundestages geht hervor, dass im Zusammenhang mit dem Antrag der AfD-Fraktion eine klare Mehrheit mit Ja gestimmt hat. Formal ist dies korrekt: Denn die Abgeordneten haben in der Plenarsitzung nicht über den Originalantrag der AfD-Fraktion abgestimmt, sondern über eine Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses. Da die Regierungskoalitions sowie Grüne, Linke und FDP im Ausschuss eine Mehrheit haben, lautete ihre Empfehlung an das Plenum, den Antrag abzulehnen. Deswegen bedeutet eine Ja-Stimme auf der Seite des Bundestages, dass die Beschlussempfehlung angenommen wurde und nicht der Antrag selbst. Da so aber fälschlicherweise der Eindruck entstehen könnte, CDU/CSU und SPD sowie Grüne, Linke und FDP hätten für den Fraktions-Antrag gestimmt und antragstellende Fraktion dagegen, haben wir uns für eine klarere Darstellung entschieden und den Originalentwurf der AfD-Fraktion zur Grundlage genommen. Das bedeutet: Eine "Ja"-Stimme auf dieser Seite ist ein "Ja" zum Antrag der AfD-Fraktion."