Bundesgesetz zum Eigenmittelsystem der Europäischen Union

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung fordert eine Umsetzung des Eigenmittelsystems der Europäischen Union in deutsches Recht. Mit dem Eigenmittelbeschluss werden die wesentlichen Finanzierungsgrundlagen des mehrjährigen EU-Finanzrahmens 2021-2027 und des temporären Aufbauinstruments „Next Generation EU“ (NGEU) geregelt. Hintergrund dafür sind der Einfluss der COVID-19-Pandemie auf das EU-Bruttonationaleinkommen sowie der Ausstieg Großbritanniens aus der EU.

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Dafür gestimmt
478
Dagegen gestimmt
95
Enthalten
72
Nicht beteiligt
63
Abstimmungsverhalten von insgesamt 708 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Mario MieruchMario Mieruchfraktionslos124 - Steinfurt I - Borken I Dagegen gestimmt
Irene MihalicIrene MihalicDIE GRÜNEN123 - Gelsenkirchen Dafür gestimmt
Portrait von Klaus MindrupKlaus MindrupSPD76 - Berlin-Pankow Nicht beteiligt
Portrait von Susanne MittagSusanne MittagSPD28 - Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land Dafür gestimmt
Portrait von Amira Mohamed AliAmira Mohamed AliDIE LINKE27 - Oldenburg - Ammerland Enthalten
Portrait von Cornelia MöhringCornelia MöhringDIE LINKE7 - Pinneberg Enthalten
Portrait von Falko MohrsFalko MohrsSPD51 - Helmstedt - Wolfsburg Dafür gestimmt
Portrait von Claudia MollClaudia MollSPD88 - Aachen II Dafür gestimmt
Portrait von Siemtje MöllerSiemtje MöllerSPD26 - Friesland - Wilhelmshaven - Wittmund Dafür gestimmt
Portrait von Dietrich MonstadtDietrich MonstadtCDU/CSU12 - Schwerin - Ludwigslust-Parchim I - Nordwestmecklenburg I Dafür gestimmt
Portrait von Karsten MöringKarsten MöringCDU/CSU93 - Köln I Dafür gestimmt
Portrait von Elisabeth MotschmannElisabeth MotschmannCDU/CSU54 - Bremen I Dafür gestimmt
Portrait von Niema MovassatNiema MovassatDIE LINKE117 - Oberhausen - Wesel III Enthalten
Portrait von Andreas MrosekAndreas MrosekAfD70 - Dessau - Wittenberg Dagegen gestimmt
Portrait von Axel MüllerAxel MüllerCDU/CSU294 - Ravensburg Dafür gestimmt
Portrait von Gerd MüllerGerd MüllerCDU/CSU256 - Oberallgäu Nicht beteiligt
Portrait von Norbert MüllerNorbert MüllerDIE LINKE61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II Enthalten
Hans-Jörg MüllerHansjörg MüllerAfD225 - Traunstein Dagegen gestimmt
Portrait von Sepp MüllerSepp MüllerCDU/CSU70 - Dessau - Wittenberg Dafür gestimmt
Portrait von Bettina MüllerBettina MüllerSPD175 - Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten Nicht beteiligt
Portrait von Alexander MüllerAlexander MüllerFDP178 - Rheingau-Taunus - Limburg Dagegen gestimmt
Portrait von Carsten MüllerCarsten MüllerCDU/CSU50 - Braunschweig Dafür gestimmt
Portrait von Detlef MüllerDetlef MüllerSPD162 - Chemnitz Dafür gestimmt
Portrait von Claudia MüllerClaudia MüllerDIE GRÜNEN15 - Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I Dafür gestimmt
Portrait von Stefan MüllerStefan MüllerCDU/CSU242 - Erlangen Dafür gestimmt

Am 14. Dezember 2020 hat der Rat der Europäischen Union den Beschluss über das System der Eigenmittel der Europäischen Union angenommen. Dieser Beschluss soll laut Bundesregierung einige Änderungen am bisherigen Eigenmittelbeschluss vornehmen, die wegen der Auswirkungen der Pandemie auf das EU-Bruttonationaleinkommen und wegen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU nötig seien. Konkret legt der Beschluss Maßnahmen für den mehrjährigen EU-Finanzrahmen 2021-2027 und das temporäre europäische AufbauinstrumentNext Generation EU“ (NGEU) fest. Dieses COVID‑19-Aufbaupaket beinhaltet die Aufnahme von Mitteln bis zu einem Betrag von 750 Milliarden Euro in Preisen von 2018 am Kapitalmarkt.

Um die finanziellen Lasten der EU-Mitgliedstaaten angemessen zu verteilen, werden Korrekturen der Eigenmittelverpflichtungen zugunsten einiger Mitgliedstaaten vorgenommen, darunter auch Deutschland. Außerdem wird ab 2021 eine neue Eigenmittelkategorie in Form einer so genannten Plastik-Abgabe eingeführt.

Der Beschluss bildet die wesentliche rechtliche Grundlage für die Ermittlung der Verpflichtungen der Mitgliedstaaten zur Finanzierung des EU-Haushaltes und der Lastenteilung zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Die tatsächlichen Abführungen eines Mitgliedstaates sind auf dieser Grundlage unter anderem von der Wirtschaftsentwicklung des Landes abhängig.

Da der EU-Beschluss erst nach erfolgter Zustimmung der Mitgliedstaaten im Einklang mit ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft tritt, muss der Eigenmittelbeschluss zunächst auf nationaler Ebene in Form eines Bundesgesetzes angenommen werden.