Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Johannes Vogel | FDP | 149 - Olpe - Märkischer Kreis I | Dafür gestimmt | |
Volkmar Vogel | CDU/CSU | 194 - Gera – Greiz – Altenburger Land | Dafür gestimmt | |
Kathrin Vogler | DIE LINKE | 128 - Steinfurt III | Dafür gestimmt | |
Ute Vogt | SPD | 258 - Stuttgart I | Dafür gestimmt | |
Marja-Liisa Völlers | SPD | 40 - Nienburg II - Schaumburg | Dafür gestimmt | |
Michael von Abercron | CDU/CSU | 7 - Pinneberg | Nicht beteiligt | |
Ursula von der Leyen | CDU/CSU | 42 - Stadt Hannover II | Dafür gestimmt | |
Hans-Georg von der Marwitz | CDU/CSU | 59 - Märkisch-Oderland - Barnim II | Dafür gestimmt | |
Wilhelm von Gottberg | AfD | Dagegen gestimmt | ||
Ottmar von Holtz | DIE GRÜNEN | 48 - Hildesheim | Dafür gestimmt | |
Matern von Marschall | CDU/CSU | 281 - Freiburg | Dafür gestimmt | |
Konstantin von Notz | DIE GRÜNEN | 10 - Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd | Dafür gestimmt | |
Christian von Stetten | CDU/CSU | 268 - Schwäbisch Hall - Hohenlohe | Dafür gestimmt | |
Beatrix von Storch | AfD | 75 - Berlin-Mitte | Dagegen gestimmt | |
Dirk Vöpel | SPD | 117 - Oberhausen - Wesel III | Dafür gestimmt | |
Johann Wadephul | CDU/CSU | 4 - Rendsburg-Eckernförde | Nicht beteiligt | |
Sahra Wagenknecht | DIE LINKE | 107 - Düsseldorf II | Dafür gestimmt | |
Andreas Wagner | DIE LINKE | 223 - Bad Tölz – Wolfratshausen – Miesbach | Nicht beteiligt | |
Daniela Wagner | DIE GRÜNEN | 186 - Darmstadt | Dafür gestimmt | |
Beate Walter-Rosenheimer | DIE GRÜNEN | 215 - Fürstenfeldbruck | Dafür gestimmt | |
Marco Wanderwitz | CDU/CSU | 163 - Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II | Dafür gestimmt | |
Gabi Weber | SPD | 204 - Montabaur | Dafür gestimmt | |
Sandra Weeser | FDP | 197 - Neuwied | Dafür gestimmt | |
Kai Wegner | CDU/CSU | 78 - Berlin-Spandau-Charlottenburg Nord | Dafür gestimmt | |
Alice Weidel | AfD | 293 - Bodensee | Dagegen gestimmt |
Die Bundesregierung formuliert in ihrem Gesetzentwurf die verstärkte Förderung in den Bereichen Bildung, Bau und Verkehr, angesichts der "gewachsenen Herausforderungen" bei der Zusammenarbeit von Bund und Ländern, als unbedingt erforderlich. Es sei inzwischen eine leistungsstarke und angemessene IT-Infrastruktur in den deutschen Schulen notwendig, ebenso wie bessere Ganztagsangebote, die zu mehr Chancengleichheit führen sollen. Im Bereich Bau soll der Sozialwohnungsbau erweitert werden, um "prekären Wohnungssituationen von einkommenschwächeren Haushalten entgegenzuwirken". Folgende Artikel sollen im Grundgesetz (GG) geändert, ergänzt oder hinzugefügt werden:
- Artikel 104c GG: Die beschränkte Finanzhilfe im Bereich der Bildungsinfrastruktur soll aufgehoben werden, damit der Bund die Infrastruktur auf Kommunal- und Landesebene stärker unterstützen kann. Dies bedeutet eine Entspannung des Kooperationsverbotes zwischen Bund und Ländern (im Bereich der Digitalisierung).
- Hinzufügen von Artikel 104d GG: Schaffung von zweckgebundenen Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und Kommunen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus
- Änderung des Artikels 125c GG: Sofortige Erhöhung und Dynamisierung der Mittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
- Ergänzung des Artikels 143e GG: Öffnungsklausel im Bereich der Bundesfernstraßenverwaltung hinsichtlich Planfeststellung und Plangenehmigung
Nachdem der Entwurf nun im Bundestag angenommen wurde, bedarf es im weiteren Verlauf noch einer Zweidrittelmehrheit im Bundesrat. Dieser wird vermutlich noch bis zum Jahresende 2018 darüber abstimmen. Sollte der Gesetzentwurf auch dort angenommen werden, sollen die Änderungen im Grundgesetz ab Beginn 2019 gelten.
Olaf Scholz (SPD) betont, dass der Ausbau des schienengebundenen Nahverkehrs nicht nur eine Sache der Kommunen und Länder sein könne, es sei ein nationales Anliegen. Auch an der digitalen Infrastruktur und der Anbindung der deutschen Schulen solle sich der Bund in Zukunft stärker finanziell beteiligen.
Götz Frömming (AfD) kritisiert, dass diese Gesetzesänderung einen Frontalangriff auf die föderalen Strukturen Deutschlands bedeuten würde. Dadurch würde den Ländern ein wichtiger Teil ihres Hoheitsbereichs genommen, die Hoheit über Bildung.
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