Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Matern von Marschall | CDU/CSU | 281 - Freiburg | Dafür gestimmt | |
Konstantin von Notz | DIE GRÜNEN | 10 - Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd | Dafür gestimmt | |
Christian von Stetten | CDU/CSU | 268 - Schwäbisch Hall - Hohenlohe | Dafür gestimmt | |
Dirk Vöpel | SPD | 117 - Oberhausen - Wesel III | Dagegen gestimmt | |
Christel Voßbeck-Kayser | CDU/CSU | 150 - Märkischer Kreis II | Dagegen gestimmt | |
Johann Wadephul | CDU/CSU | 4 - Rendsburg-Eckernförde | Dafür gestimmt | |
Sahra Wagenknecht | DIE LINKE | 107 - Düsseldorf II | Nicht beteiligt | |
Doris Wagner | DIE GRÜNEN | 218 - München-Nord | Nicht beteiligt | |
Beate Walter-Rosenheimer | DIE GRÜNEN | 216 - Fürstenfeldbruck | Dagegen gestimmt | |
Marco Wanderwitz | CDU/CSU | 163 - Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II | Dafür gestimmt | |
Nina Warken | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Halina Wawzyniak | DIE LINKE | 83 - Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost | Dafür gestimmt | |
Gabi Weber | SPD | 205 - Montabaur | Dafür gestimmt | |
Kai Wegner | CDU/CSU | 78 - Berlin-Spandau-Charlottenburg Nord | Dagegen gestimmt | |
Albert Weiler | CDU/CSU | 194 - Gera - Jena - Saale-Holzland-Kreis | Dafür gestimmt | |
Marcus Weinberg | CDU/CSU | 19 - Hamburg-Altona | Dafür gestimmt | |
Harald Weinberg | DIE LINKE | 244 - Nürnberg-Nord | Dagegen gestimmt | |
Peter Weiß | CDU/CSU | 283 - Emmendingen - Lahr | Dafür gestimmt | |
Anja Weisgerber | CDU/CSU | 250 - Schweinfurt | Dafür gestimmt | |
Sabine Weiss | CDU/CSU | 113 - Wesel I | Dafür gestimmt | |
Ingo Wellenreuther | CDU/CSU | 271 - Karlsruhe-Stadt | Dagegen gestimmt | |
Karl-Georg Wellmann | CDU/CSU | 79 - Berlin-Steglitz-Zehlendorf | Dafür gestimmt | |
Marian Wendt | CDU/CSU | 151 - Nordsachsen | Dafür gestimmt | |
Katrin Werner | DIE LINKE | 204 - Trier | Dagegen gestimmt | |
Waldemar Westermayer | CDU/CSU | Dafür gestimmt |
Der Vorschlag einer fraktionsübergreifenden Gruppe um Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD) erreichte bereits im ersten Wahldurchgang die erforderliche absolute Mehrheit. Die Fraktionen im Parlament hatten sich im Vorfeld der Abstimmung darauf geeinigt, die Fraktionsdisziplin aufzuheben und den Abgeordneten so die Entscheidung frei zu überlassen.
Insgesamt standen im ersten Wahldurchgang vier Gesetzentwürfe zur Auswahl, die von einer Liberalisierung bis zu einem kompletten Verbot jeglicher Suizidbeihilfe reichten:
- Der letztlich erfolgreiche Vorschlag wurde von einer breiten Parlamentariergruppe getragen und sieht vor, geschäftsmäßige Sterbehilfe - wie sie etwa von einigen Vereinen angeboten wird - unter Strafe zu stellen. "Geschäftsmäßig" meint das auf Wiederholung angelegte, organisierte und gewinnorientierte Handeln von Vereinen und Einzelpersonen. Bis zu drei Jahre Haft sind vorgesehen, wenn Sterbewilligen geschäftsmäßig ein tödliches Medikament gewährt wird. Bislang agierten Sterbehilfevereine in einer rechtlichen Grauzone. Einige Kritiker des Gesetzes meinen, dass z.B. Mediziner auch weiterhin in einer rechtlichen Grauzone agieren. Denn sie handelten bereits geschäftsmäßig, wenn sie etwas regelmäßig durchführten.
- Eine zweite Parlamentariergruppe um Peter Hintze (CDU), Carola Reimann und Karl Lauterbach (SPD) lehnte eine Strafrechtsverschärfung ab und plädierte dafür, sterbenskranken Menschen einen ärztlich begleiteten Suizid zu ermöglichen.
- Von einer Gruppe aus Linken und Grünen um die ehemalige Verbraucherschutzministerin Renate Künast kam ein Vorschlag, der die vollständige Straffreiheit der Beihilfe zum Suizid vorsah. Auch die umstrittenen Sterbehilfevereine sollten erlaubt werden, solange sie nicht gewerbsmäßig handelten.
- Ein Vorschlag aus den Reihen der Unionsfraktion sah ein generelles Verbot jeglicher Suizidbeihilfe vor – auch Angehörigen sollte die "Anstiftung und Beihilfe an einer Selbsttötung" strengstens verboten sein und bei Zuwiderhandlung mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden.
Da sich bereits im ersten Wahldurchgang eine absolute Mehrheit der Parlamentarier hinter dem ersten Gesetzentwurf versammelte, war keine weitere Abstimmung über die alternativen Gesetzentwürfe nötig geworden. Bei der endgültigen namentlichen Abstimmung votierten 360 der 602 anwesenden Abgeordneten für den Vorschlag von Brand/Griese.