Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Kerstin Radomski | CDU/CSU | 114 - Krefeld II - Wesel II | Dafür gestimmt | |
Alexander Radwan | CDU/CSU | 224 - Starnberg | Dafür gestimmt | |
Alois Rainer | CDU/CSU | 231 - Straubing | Dafür gestimmt | |
Peter Ramsauer | CDU/CSU | 225 - Traunstein | Dafür gestimmt | |
Mechthild Rawert | SPD | 81 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg | Dagegen gestimmt | |
Stefan Rebmann | SPD | 275 - Mannheim | Dafür gestimmt | |
Eckhardt Rehberg | CDU/CSU | 17 - Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III | Dafür gestimmt | |
Gerold Reichenbach | SPD | 184 - Groß-Gerau | Dagegen gestimmt | |
Carola Reimann | SPD | 50 - Braunschweig | Dagegen gestimmt | |
Martina Renner | DIE LINKE | 192 - Gotha - Ilm-Kreis | Dafür gestimmt | |
Lothar Riebsamen | CDU/CSU | 293 - Bodensee | Dafür gestimmt | |
Josef Rief | CDU/CSU | 292 - Biberach | Dafür gestimmt | |
Heinz Riesenhuber | CDU/CSU | 181 - Main-Taunus | Dafür gestimmt | |
Andreas Rimkus | SPD | 107 - Düsseldorf II | Dafür gestimmt | |
Sönke Rix | SPD | 4 - Rendsburg-Eckernförde | Dagegen gestimmt | |
Petra Rode-Bosse | SPD | 136 - Höxter - Lippe II | Dagegen gestimmt | |
Dennis Rohde | SPD | 27 - Oldenburg - Ammerland | Dafür gestimmt | |
Johannes Röring | CDU/CSU | 126 - Borken II | Dafür gestimmt | |
Martin Rosemann | SPD | 290 - Tübingen | Dafür gestimmt | |
Tabea Rößner | DIE GRÜNEN | 206 - Mainz | Dagegen gestimmt | |
René Röspel | SPD | 138 - Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I | Dafür gestimmt | |
Ernst Dieter Rossmann | SPD | 7 - Pinneberg | Dafür gestimmt | |
Michael Roth | SPD | 169 - Werra-Meißner - Hersfeld-Rotenburg | Dafür gestimmt | |
Claudia Roth | DIE GRÜNEN | 252 - Augsburg-Stadt | Dafür gestimmt | |
Norbert Röttgen | CDU/CSU | 98 - Rhein-Sieg-Kreis II | Dagegen gestimmt |
Der Vorschlag einer fraktionsübergreifenden Gruppe um Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD) erreichte bereits im ersten Wahldurchgang die erforderliche absolute Mehrheit. Die Fraktionen im Parlament hatten sich im Vorfeld der Abstimmung darauf geeinigt, die Fraktionsdisziplin aufzuheben und den Abgeordneten so die Entscheidung frei zu überlassen.
Insgesamt standen im ersten Wahldurchgang vier Gesetzentwürfe zur Auswahl, die von einer Liberalisierung bis zu einem kompletten Verbot jeglicher Suizidbeihilfe reichten:
- Der letztlich erfolgreiche Vorschlag wurde von einer breiten Parlamentariergruppe getragen und sieht vor, geschäftsmäßige Sterbehilfe - wie sie etwa von einigen Vereinen angeboten wird - unter Strafe zu stellen. "Geschäftsmäßig" meint das auf Wiederholung angelegte, organisierte und gewinnorientierte Handeln von Vereinen und Einzelpersonen. Bis zu drei Jahre Haft sind vorgesehen, wenn Sterbewilligen geschäftsmäßig ein tödliches Medikament gewährt wird. Bislang agierten Sterbehilfevereine in einer rechtlichen Grauzone. Einige Kritiker des Gesetzes meinen, dass z.B. Mediziner auch weiterhin in einer rechtlichen Grauzone agieren. Denn sie handelten bereits geschäftsmäßig, wenn sie etwas regelmäßig durchführten.
- Eine zweite Parlamentariergruppe um Peter Hintze (CDU), Carola Reimann und Karl Lauterbach (SPD) lehnte eine Strafrechtsverschärfung ab und plädierte dafür, sterbenskranken Menschen einen ärztlich begleiteten Suizid zu ermöglichen.
- Von einer Gruppe aus Linken und Grünen um die ehemalige Verbraucherschutzministerin Renate Künast kam ein Vorschlag, der die vollständige Straffreiheit der Beihilfe zum Suizid vorsah. Auch die umstrittenen Sterbehilfevereine sollten erlaubt werden, solange sie nicht gewerbsmäßig handelten.
- Ein Vorschlag aus den Reihen der Unionsfraktion sah ein generelles Verbot jeglicher Suizidbeihilfe vor – auch Angehörigen sollte die "Anstiftung und Beihilfe an einer Selbsttötung" strengstens verboten sein und bei Zuwiderhandlung mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden.
Da sich bereits im ersten Wahldurchgang eine absolute Mehrheit der Parlamentarier hinter dem ersten Gesetzentwurf versammelte, war keine weitere Abstimmung über die alternativen Gesetzentwürfe nötig geworden. Bei der endgültigen namentlichen Abstimmung votierten 360 der 602 anwesenden Abgeordneten für den Vorschlag von Brand/Griese.