Stärkung der Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht

Stärkung der Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht im Bund durch Errichtung einer obersten Bundesbehörde.

Weiterlesen
Dafür gestimmt
456
Dagegen gestimmt
109
Enthalten
0
Nicht beteiligt
63
Abstimmungsverhalten von insgesamt 628 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Markus KoobMarkus KoobCDU/CSU176 - Hochtaunus Dafür gestimmt
Carsten Körber MdBCarsten KörberCDU/CSU165 - Zwickau Dafür gestimmt
Portrait von Jan KorteJan KorteDIE LINKE71 - Anhalt Dagegen gestimmt
Portrait von Hartmut KoschykHartmut KoschykCDU/CSU237 - Bayreuth Nicht beteiligt
Portrait von Sylvia Kotting-UhlSylvia Kotting-UhlDIE GRÜNEN271 - Karlsruhe-Stadt Dagegen gestimmt
Portrait von Kordula KovacKordula KovacCDU/CSU Nicht beteiligt
Portrait von Anette KrammeAnette KrammeSPD237 - Bayreuth Dafür gestimmt
Portrait von Jutta KrellmannJutta KrellmannDIE LINKE46 - Hameln-Pyrmont - Holzminden Dagegen gestimmt
Portrait von Michael KretschmerMichael KretschmerCDU/CSU157 - Görlitz Dafür gestimmt
Portrait von Gunther KrichbaumGunther KrichbaumCDU/CSU279 - Pforzheim Dafür gestimmt
Dr. Günter Krings MdB, 2021Günter KringsCDU/CSU109 - Mönchengladbach Dafür gestimmt
Portrait von Oliver KrischerOliver KrischerDIE GRÜNEN90 - Düren Dagegen gestimmt
Portrait von Hans-Ulrich KrügerHans-Ulrich KrügerSPD113 - Wesel I Nicht beteiligt
Portrait von Rüdiger KruseRüdiger KruseCDU/CSU20 - Hamburg-Eimsbüttel Dafür gestimmt
Portrait von Bettina KudlaBettina KudlaCDU/CSU152 - Leipzig I Dafür gestimmt
Portrait von Stephan KühnStephan KühnDIE GRÜNEN160 - Dresden II - Bautzen II Dagegen gestimmt
Portrait von Christian KühnChristian KühnDIE GRÜNEN290 - Tübingen Dagegen gestimmt
Portrait von Helga Kühn-MengelHelga Kühn-MengelSPD92 - Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Roy KühneRoy KühneCDU/CSU52 - Goslar - Northeim - Osterode Dafür gestimmt
Portrait von Renate KünastRenate KünastDIE GRÜNEN81 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg Dagegen gestimmt
Portrait von Katrin KunertKatrin KunertDIE LINKE66 - Altmark Nicht beteiligt
Portrait von Markus KurthMarkus KurthDIE GRÜNEN142 - Dortmund I Dagegen gestimmt
Günter Lach MdBGünter LachCDU/CSU51 - Helmstedt - Wolfsburg Nicht beteiligt
Portrait von Uwe LagoskyUwe LagoskyCDU/CSU49 - Salzgitter - Wolfenbüttel Dafür gestimmt
Portrait von Christine LambrechtChristine LambrechtSPD188 - Bergstraße Dafür gestimmt

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellte im März 2010 fest, dass Datenschutzkontrollstellen unabhängige Hüter der Grundrechte seien und eine völlige Unabhängigkeit erforderlich sei. Diese sei nur gegeben, wenn die betreffende Stelle nicht nur unabhängig von Weisungen und Druck handeln kann, sondern wenn sie darüber hinaus auch frei von der bloßen Gefahr einer politischen Einflussnahme ist.
Im Oktober 2012 wurden die Vorschriften für die Kontrollstellen der Länder vom EuGH als nicht mit europarechtlichen Vorschriften vereinbar erklärt. Da das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) mit diesen größtenteils übereinstimmt, bestand Handlungsbedarf zur Änderung des BDSG.

Vor allem der Umstand, dass die oder der Beauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit formal dem Bundesministerium des Inneren (BMI) unterstellt ist, schloss die Möglichkeit einer politischen Einflussnahme mit ein. Obwohl von der Bundesregierung ausgesagt wurde, dass praktisch keine Dienst- oder Rechtsaufsicht stattfindet, bestand diese Möglichkeit.

Durch das vom Bundestag auf Initiative der Bundesregierung beschlossene Gesetz soll neben der Beseitigung dieses Umstandes nach Angaben der Bundesregierung auch die Datenaufsicht gestärkt werden.
Das Gesetz hat zur Folge, dass die oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit den rechtlichen Status einer obersten Bundesbehörde erhält. Dies bedeutet, dass sie/er ausschließlich parlamentarischer und gerichtlicher Kontrolle untersteht und nicht unter formaler Rechtsaufsicht steht.

Änderungsantrag / Bedenken der Opposition
Zu dem von der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD nun beschlossenen Gesetz gab es einen Änderungsvorschlag der GRÜNEN-Fraktion, der von der Fraktion DIE LINKE unterstützt wurde und den Bedenken der Opposition Rechnung tragen sollte.
Dieser Antrag enthielt vor allem die Regelung, dass die oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit als Zeugin oder Zeuge auftreten darf, sofern dadurch nicht z.B. die nationale Sicherheit gefährdet oder Grundrechte eingeschränkt werden. Denn, so die Bedenken, in der nun beschlossenen Regelung sei die Unabhängigkeit nicht gewahrt, da dieses Recht eingeschränkt sei. Die aktuellen Vorschriften, eine mögliche Aussage zu beschränken oder von anderen Stellen (z.B. Bundesregierung) abhängig zu machen, seien nicht nur unvereinbar mit der Unabhängigkeit, sondern entsprächen zudem auch nicht den europarechtlichen Anforderungen.