Reform des Sexualstrafrechts (Nein heißt Nein)

Der Bundestag eine Reform des Sexualstrafrechts beschlossen. Künftig gilt der Grundsatz "Nein heißt Nein".

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Dafür gestimmt
586
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
0
Nicht beteiligt
31
Abstimmungsverhalten von insgesamt 617 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Ulrich LangeUlrich LangeCDU/CSU254 - Donau-Ries Dafür gestimmt
Portrait von Christian LangeChristian LangeSPD269 - Backnang - Schwäbisch Gmünd Dafür gestimmt
Portrait von Barbara LanzingerBarbara LanzingerCDU/CSU Dafür gestimmt
Profilbild Silke LaunertCDU/CSU Dafür gestimmt
Karl Lauterbach, MdBKarl LauterbachSPD101 - Leverkusen - Köln IV Dafür gestimmt
Caren LayCaren LayDIE LINKE156 - Bautzen I Dafür gestimmt
Portrait von Monika LazarMonika LazarDIE GRÜNEN153 - Leipzig II Dafür gestimmt
Portrait von Paul LehriederPaul LehriederCDU/CSU251 - Würzburg Dafür gestimmt
Portrait von Sabine LeidigSabine LeidigDIE LINKE180 - Hanau Nicht beteiligt
Portrait von Katja LeikertKatja LeikertCDU/CSU180 - Hanau Dafür gestimmt
Portrait von Steffi LemkeSteffi LemkeDIE GRÜNEN70 - Dessau - Wittenberg Dafür gestimmt
Portrait von Steffen-Claudio LemmeSteffen-Claudio LemmeSPD191 - Kyffhäuserkreis - Sömmerda - Weimarer Land I Dafür gestimmt
Portrait von Philipp LengsfeldPhilipp LengsfeldCDU/CSU75 - Berlin-Mitte Dafür gestimmt
Portrait von Ralph LenkertRalph LenkertDIE LINKE194 - Gera - Jena - Saale-Holzland-Kreis Dafür gestimmt
Portrait von Andreas LenzAndreas LenzCDU/CSU214 - Erding - Ebersberg Dafür gestimmt
Michael LeutertMichael LeutertDIE LINKE162 - Chemnitz Dafür gestimmt
Portrait von Antje LeziusAntje LeziusCDU/CSU202 - Kreuznach Dafür gestimmt
Portrait von Stefan LiebichStefan LiebichDIE LINKE76 - Berlin-Pankow Dafür gestimmt
Portrait von Ingbert LiebingIngbert LiebingCDU/CSU2 - Nordfriesland - Dithmarschen Nord Dafür gestimmt
Portrait von Matthias LietzMatthias LietzCDU/CSU16 - Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II Dafür gestimmt
Portrait von Andrea LindholzAndrea LindholzCDU/CSU247 - Aschaffenburg Dafür gestimmt
Portrait von Tobias LindnerTobias LindnerDIE GRÜNEN212 - Südpfalz Nicht beteiligt
Portrait von Carsten LinnemannCarsten LinnemannCDU/CSU137 - Paderborn - Gütersloh III Dafür gestimmt
Portrait von Patricia LipsPatricia LipsCDU/CSU187 - Odenwald Dafür gestimmt
Portrait von Burkhard LischkaBurkhard LischkaSPD69 - Magdeburg Dafür gestimmt
Symbolfoto Deutsche Gesetze

Der Regierungsentwurf zur "Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung" wurde von den Koalitionsfraktionen im Lauf der Debatte entscheidend verändert. So wurde der Grundsatz "Nein heißt Nein" erst im Verlaufe des Gesetzgebungsprozesses in dem jetzt beschlossenen Entwurf verankert. Die Abwesenheit dieses Grundsatzes war unter anderem von zahlreichen Abgeordneten aus allen Fraktionen sowie in der Stellungnahme des Bundesrates kritisiert worden.

Außerdem wurde "Grapschen" als eigenständiger Straftatbestand in das Sexualstrafrecht aufgenommen.

Die Gesetzesreform erfüllt nun die seit 2011 überfälligen Vorgaben des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention).

Die Oppositionsfraktionen begrüßen die Verankerung des Grundsatzes "Nein heißt Nein" im Strafgesetzbuch. Sie lehnen jedoch einen weiteren Passus aus dem Regierungsentwurf ab. Nach dem Willen der Koalition können künftig Übergriffe, die aus einer Gruppe heraus begangen werden, für alle Beteiligten strafbar werden, selbst wenn eine Zurechnung konkreter Taten auf einzelne Personen nicht möglich ist. Linke und Grüne kritisieren, dass durch eine solche kollektive Bestrafung das Schuldrechtsprinzip im Strafrecht außer Kraft gesetzt würde. Ihre eigenen Anträge zur Verschärfung des Sexualstrafrechts, in denen keine kollektive Bestrafung vorgesehen ist, wurde mit den Stimmen von Union und SPD abgelehnt.

Im Zusammenhang mit der jetzt beschlossenen Reform des Sexualstrafrechts wird von einigen Juristen angemerkt, dass der Schutz vor Übergriffen trotz des Grundsatzes "Nein heißt Nein" nicht automatisch verbessert werde. Denn ungeachtet der Gesetzesänderung gilt die Unschuldsvermutung, d.h.: Dem mutmaßlichen Täter oder der mutmaßlichen Täterin muss nachgewiesen werden, dass er/sie tatsächlich gegen den Willen des Opfers gehandelt hat.

Mit den Stimmen von Union und SPD beschloss der Bundestag außerdem, dass die Reform des Sexualstrafrechts auch im Aufenthaltsrecht greift. Ein Verstoß gegen "Nein heißt Nein" soll Auswirkungen auf eine mögliche Abschiebung haben können.

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