Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Marieluise Beck | DIE GRÜNEN | 54 - Bremen I | Dagegen gestimmt | |
Uwe Beckmeyer | SPD | 55 - Bremen II - Bremerhaven | Nicht beteiligt | |
Maik Beermann | CDU/CSU | 40 - Nienburg II - Schaumburg | Dafür gestimmt | |
Herbert Behrens | DIE LINKE | 34 - Osterholz - Verden | Dagegen gestimmt | |
Manfred Behrens | CDU/CSU | 67 - Börde - Jerichower Land | Dafür gestimmt | |
Veronika Bellmann | CDU/CSU | 161 - Mittelsachsen | Nicht beteiligt | |
Sybille Benning | CDU/CSU | 129 - Münster | Nicht beteiligt | |
André Berghegger | CDU/CSU | 38 - Osnabrück-Land | Dafür gestimmt | |
Christoph Bergner | CDU/CSU | 72 - Halle | Dafür gestimmt | |
Ute Bertram | CDU/CSU | 48 - Hildesheim | Dafür gestimmt | |
Peter Beyer | CDU/CSU | 105 - Mettmann II | Dafür gestimmt | |
Steffen Bilger | CDU/CSU | 265 - Ludwigsburg | Dafür gestimmt | |
Karin Binder | DIE LINKE | 271 - Karlsruhe-Stadt | Dagegen gestimmt | |
Lothar Binding | SPD | 274 - Heidelberg | Dafür gestimmt | |
Clemens Binninger | CDU/CSU | 260 - Böblingen | Dafür gestimmt | |
Matthias W. Birkwald | DIE LINKE | 94 - Köln II | Dagegen gestimmt | |
Peter Bleser | CDU/CSU | 201 - Mosel/Rhein-Hunsrück | Nicht beteiligt | |
Burkhard Blienert | SPD | 137 - Paderborn - Gütersloh III | Dafür gestimmt | |
Heidrun Bluhm-Förster | DIE LINKE | 17 - Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III | Dagegen gestimmt | |
Maria Böhmer | CDU/CSU | 208 - Ludwigshafen/Frankenthal | Dafür gestimmt | |
Wolfgang Bosbach | CDU/CSU | 100 - Rheinisch-Bergischer Kreis | Nicht beteiligt | |
Norbert Brackmann | CDU/CSU | 10 - Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd | Dafür gestimmt | |
Klaus Brähmig | CDU/CSU | 158 - Sächsische Schweiz-Osterzgebirge | Nicht beteiligt | |
Michael Brand | CDU/CSU | 174 - Fulda | Dafür gestimmt | |
Reinhard Brandl | CDU/CSU | 217 - Ingolstadt | Dafür gestimmt |
Beim sog. "unkonventionellen Fracking" wird aus tiefen Gesteinsschichten unter hohem Druck und mit dem Einsatz von Chemikalien Gas gewonnen. Anders als beispielsweise in den USA wurde diese umstrittene Methode in Deutschland bislang nicht eingesetzt. Kritiker befürchten, dass dadurch das Trinkwasser gefährdet und Erdbeben ausgelöst werden könnten.
Bis jetzt fehlte hierzuladen eine eindeutige rechtliche Regelung. Durch den Beschluss des Bundestages wird die kommerzielle Förderung von Schiefergas mit dem umstrittenen unkonventionellen Fracking bis auf weiteres verboten. 2021 kann der Bundestag das Verbot überprüfen. Sollte das Parlament dann keine Entscheidung treffen, bliebe das Verbot bestehen.
Möglich sind allerdings bis zu vier Probebohrungen zu wissenschaftlichen Zwecken, für die die Zustimmung der betrroffenen Bundesländer erforderlich ist. Auf Grundlage der Probebohrungen soll eine Kommission einen Bericht erstellen und darin klären, in welchen Regionen Fracking sinnvoll wäre. Entscheiden müsste am Ende der Bundestag. Ob es zu den Probebohrungen aber kommen wird, ist fraglich, da es vielerorts massiven Widerstand gegen die umstrittene Fördermethode gibt.
Während die Regierungsfraktionen ihren Gesetzentwurf als "Fracking-Verhinderungsgesetz" sehen, sprechen die Grünen von einer "Mogelpackung". Die Große Koalition schaffe über Probebohrungen den Einstieg in eine spätere großflächige Förderung, sagte Grünen-Energieexperte Oliver Krischer. Der Linken-Abgeordnete Hubertus Zdebel sprach von einem "Fracking-Erlaubnisgesetz".
Erlaubt bleibt weiterhin das sog. "konventionelle Fracking" in tieferen Erdschichten, das in Deutschland seit Jahrzehnten eingesetzt wird und weniger umweltschädlich ist. Hierfür gelten künftig jedoch strengere Regeln. In Einzugsgebieten von Trinkwasser wird dies künftig ausgeschlossen, ebenso in der Nähe von Brauereien oder Mineralwasser-Brunnen.
Weiterführende Informationen:
- Das sind die neuen Fracking-Regeln (sueddeutsche.de)
- PetitionPlus auf abgeordnetenwatch.de: Fracking gesetzlich verbieten