Bundestag 2009-2013 - Fragen & Antworten

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Antwort von Viola von Cramon-Taubadel
Bündnis 90/Die Grünen
• 03.08.2012

(...) a) Hatten Sie vor Ihrer Abstimmung Zugang zum genauen Wortlaut des Gesetzesentwurfs des ESM? (...) Ja, sowohl die ESM-DurchführungsESMtimmungen als auch die Gesetzentwürfe zum ESM-RatifizierungsG und dem ESM-FinanzierungsG lagen mir rechtzeitig vor. (...) b) Wenn ja, bei wem haben Sie vor Ihrer Abstimmung kompetenten juristischen Rat zur Erläuterung und zu den Auswirkungen des ESM eingeholt? (...) Ich besuchte darüber hinaus auch verschiedene Veranstaltungen, in denen es um die Frage des ESM ging. (...) c) Glauben Sie, dass der ESM in seiner jetzigen Fassung mit der deutschen Verfassung, dem Grundgesetz und dem Urteil des BVerfG vom 07.11.2011 zum ESFS zu vereinbaren ist? (...) Nach der sehr gründlichen und umfassenden Verhandlung am 10.07.12 vor dem Bundesverfassungsgericht hoffe ich auf eine positive Entscheidung beim Europäischen Rettungsschirm ESM. (...) e) Bitte begründen Sie kurz, weshalb Sie für den ESM gestimmt haben. (...) Bürgschaften und ESM. (...) Der ESM setzt sich wie folgt zusammen: (...) * Bareinlage ESM (tatsächlich eingezahltes Geld): 80 Milliarden Euro * Deutscher Anteil am Gewährleistungsrahmen des ESM: 168 Milliarden Euro * Deutscher Anteil an der Bareinlage des ESM: 22 Milliarden Euro * Gesamter Deutscher Anteil an der Kreditvergabekapazität ESM: 190 Milliarden Euro * Maximales Kreditvolumen durch Parallelführung EFSF und ESM: 700 Milliarden Euro * Summe der deutschen Garantien aus ESM und EFSF (worst-case-szenario): 393 Milliarden Euro Insgesamt können durch die zeitweilige Parallelführung von ESM und EFSF Kredite in Höhe von 700 Milliarden Euro gewährt werden. Deutschlands Anteil am Eigenkapital des ESM beträgt 22 Milliarden Euro. (...) Ein Fass ohne Boden ist der ESM nicht, weil die Summe der deutschen Gewährleistungen mit maximal 190 Milliarden klar begrenzt ist. (...) Sollte der ESM tatsächlich einen Verlust erleiden, würde ihn Deutschland zu 29 Prozent tragen müssen. (...)

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Antwort von Sebastian Edathy
SPD
• 14.08.2012

(...) Wenn ein Staat Schulden aufnimmt, hat er sich diese Mittel grundsätzlich an den Märkten zu beschaffen. Wenn aber Staaten durch Spekulationen oder irrationale Marktentwicklungen so stark in Bedrängnis geraten, dass Banken und Investoren untragbare Zinsen fordern oder ein Land kein Geld mehr erhält, ist das in der Euro-Währungsgemeinschaft nicht hinnehmbar. Alle Mitgliedsstaaten beteiligen sich gemäß ihren Anteilen an der Europäischen Zentralbank (EZB) am ESM. (...)

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Antwort von Patrick Döring
FDP
• 20.07.2012

(...) Die Gewährung von Hilfen über den ESM ist überdies an die strikte Einhaltung des Fiskalpaktes gekoppelt. Daher dürfte sich rein faktisch die Inanspruchnahme des Stammkapitals in Grenzen halten. (...)

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Antwort von Claudia Roth
Bündnis 90/Die Grünen
• 18.09.2013

(...) die Errichtung des ESM basiert auf einem völkerrechtlichen Vertrag, den alle Euro-Staaten bereits unterzeichnet haben. Im Zusammenhang mit der Errichtung des ESM hat der Europäische Rat bereits im März 2011 einstimmig beschlossen, die EU-Verträge (Artikel 136 AEUV) ergänzend zu ändern und somit für europarechtliche Klarheit zu sorgen. (...)

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