Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Frank Steffel | CDU/CSU | 78 - Berlin-Reinickendorf | Dafür gestimmt | |
Sonja Steffen | SPD | 15 - Stralsund - Nordvorpommern - Rügen | Dafür gestimmt | |
Erika Steinbach | CDU/CSU | 183 - Frankfurt am Main II | Nicht beteiligt | |
Peer Steinbrück | SPD | 105 - Mettmann I | Dafür gestimmt | |
Dorothea Steiner | DIE GRÜNEN | 40 - Stadt Osnabrück | Dagegen gestimmt | |
Kersten Steinke | DIE LINKE | 191 - Kyffhäuserkreis-Sömmerda-Weimarer Land | Dagegen gestimmt | |
Frank-Walter Steinmeier | SPD | 61 - Brandenburg an der Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I | Dafür gestimmt | |
Dieter Stier | CDU/CSU | 74 - Burgenland / Saalekreis | Dafür gestimmt | |
Rainer Stinner | FDP | 219 - München-Ost | Dafür gestimmt | |
Gero Storjohann | CDU/CSU | 8 - Segeberg - Stormarn-Nord | Dafür gestimmt | |
Stephan Stracke | CDU/CSU | 257 - Ostallgäu | Dafür gestimmt | |
Christoph Strässer | SPD | 130 - Münster | Dafür gestimmt | |
Max Straubinger | CDU/CSU | 230 - Rottal-Inn | Dafür gestimmt | |
Wolfgang Strengmann-Kuhn | DIE GRÜNEN | 181 - Main-Taunus | Dagegen gestimmt | |
Karin Strenz | CDU/CSU | 12 - Wismar - Nordwestmecklenburg - Parchim | Dafür gestimmt | |
Hans-Christian Ströbele | DIE GRÜNEN | 84 - Berlin-Friedrichshain - Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost | Dagegen gestimmt | |
Thomas Strobl | CDU/CSU | 267 - Heilbronn | Dafür gestimmt | |
Lena Strothmann | CDU/CSU | 133 - Bielefeld | Dafür gestimmt | |
Sabine Stüber | DIE LINKE | 58 - Uckermark - Barnim I | Dagegen gestimmt | |
Michael Stübgen | CDU/CSU | 66 - Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II | Dafür gestimmt | |
Alexander Süßmair | DIE LINKE | 252 - Augsburg-Stadt | Dagegen gestimmt | |
Kerstin Tack | SPD | 42 - Stadt Hannover I | Dafür gestimmt | |
Kirsten Tackmann | DIE LINKE | 57 - Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I | Nicht beteiligt | |
Peter Tauber | CDU/CSU | 180 - Hanau | Dafür gestimmt | |
Frank Tempel | DIE LINKE | 195 - Greiz - Altenburger Land | Nicht beteiligt |
Das Ziel der EU-geführten Mission ist es, die Piraterie vor der Küste Somalias einzudämmen und damit sowohl die internationalen Handelswege zu sichern als auch die humanitäre Hilfe in Somalia zu gewährleisten. Das Küstengebiet vor Somalia ist für die Handelsrouten zwischen Europa und Asien von zentraler wirtschaftlicher Bedeutung und bedarf daher besonderem Schutz.
Die Operation Atalanta stützt sich auf das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen, die UN-Resolutionen 1816, 1846, 1897 und den Beschluss der Europäischen Union im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP).
Die Aufgaben der Bundeswehr umfassen während der Operation Atalanta folgende Bereiche:
Schutz der zivilen Schifffahrt sowie der Schiffe mit Hilfslieferungen für die somalische Bevölkerung,
Überwachung der Küstenregion vor Somalia einschließlich der somalischen Hoheitsgewässer,
Durchführung der erforderlichen Maßnahmen "einschließlich des Einsatzes von Gewalt", zur Abschreckung, Verhütung und Beendigung von seeräuberischen Handlungen oder bewaffneten Raubüberfällen, "die im Operationsgebiet begangen werden könnten"
"Aufgreifen, Festhalten und Überstellen von Personen, die in Verdacht stehen, seeräuberische Handlungen oder bewaffnete Raubüberfälle begangen zu haben" sowie Beschlagnahme der Seeräuberschiffe, der Ausrüstung und der erbeuteten Güter.
Diese Maßnahmen erfolgen mit Hinblick auf die eventuelle Strafverfolgung durch Deutschland, andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder aufnahmebereite und zur Strafverfolgung bereite Drittstaaten.
Für das maximal mögliche Truppenkontingent von 1400 Soldaten können Berufssoldaten, Zeitsoldaten und freiwillig zusätzlich Wehrdienstleistende eingesetzt werden. Ebenfalls können bei Bedarf Streitkräfte aus anderen Operationen herangezogen werden, solange die Mandatsobergrenze von 1400 Soldaten nicht überschritten wird. Nach der Rückkehr der Fregatte KARLSRUHE beteiligt sich Deutschland immer noch mit der 240 Mann starken Fregatte BREMEN an der Mission.
Das Einsatzgebiet der Operation Atalanta bleibt vorerst unverändert und umfasst weiterhin ein Seegebiet von 500 Kilometern vor der Küste Somalias, seiner Nachbarländer, darunter auch die Seychellen.
Die zusätzlichen Kosten des einjährigen Einsatzes belaufen sich insgesamt auf 47,4 Millionen Euro.
Weiterführende Links:
Antrag der Bundesregierung im Wortlaut (Drs. 17/179)
Abstimmungsverhalten zur Piratenbekämpfung in der vergangenen Wahlperiode