Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Sonja Steffen | SPD | 15 - Stralsund - Nordvorpommern - Rügen | Dafür gestimmt | |
Erika Steinbach | CDU/CSU | 183 - Frankfurt am Main II | Dafür gestimmt | |
Peer Steinbrück | SPD | 105 - Mettmann I | Dafür gestimmt | |
Dorothea Steiner | DIE GRÜNEN | 40 - Stadt Osnabrück | Dafür gestimmt | |
Kersten Steinke | DIE LINKE | 191 - Kyffhäuserkreis-Sömmerda-Weimarer Land | Dafür gestimmt | |
Frank-Walter Steinmeier | SPD | 61 - Brandenburg an der Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I | Dafür gestimmt | |
Dieter Stier | CDU/CSU | 74 - Burgenland / Saalekreis | Dafür gestimmt | |
Rainer Stinner | FDP | 219 - München-Ost | Dafür gestimmt | |
Gero Storjohann | CDU/CSU | 8 - Segeberg - Stormarn-Nord | Dafür gestimmt | |
Stephan Stracke | CDU/CSU | 257 - Ostallgäu | Dagegen gestimmt | |
Christoph Strässer | SPD | 130 - Münster | Dafür gestimmt | |
Max Straubinger | CDU/CSU | 230 - Rottal-Inn | Dagegen gestimmt | |
Wolfgang Strengmann-Kuhn | DIE GRÜNEN | 181 - Main-Taunus | Dagegen gestimmt | |
Karin Strenz | CDU/CSU | 12 - Wismar - Nordwestmecklenburg - Parchim | Dafür gestimmt | |
Hans-Christian Ströbele | DIE GRÜNEN | 84 - Berlin-Friedrichshain - Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost | Dafür gestimmt | |
Thomas Strobl | CDU/CSU | 267 - Heilbronn | Dagegen gestimmt | |
Lena Strothmann | CDU/CSU | 133 - Bielefeld | Dafür gestimmt | |
Sabine Stüber | DIE LINKE | 58 - Uckermark - Barnim I | Dafür gestimmt | |
Michael Stübgen | CDU/CSU | 66 - Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II | Dafür gestimmt | |
Alexander Süßmair | DIE LINKE | 252 - Augsburg-Stadt | Dagegen gestimmt | |
Kerstin Tack | SPD | 42 - Stadt Hannover I | Dafür gestimmt | |
Kirsten Tackmann | DIE LINKE | 57 - Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I | Dafür gestimmt | |
Peter Tauber | CDU/CSU | 180 - Hanau | Dagegen gestimmt | |
Frank Tempel | DIE LINKE | 195 - Greiz - Altenburger Land | Dafür gestimmt | |
Harald Terpe | DIE GRÜNEN | 14 - Rostock | Dagegen gestimmt |
Die Präimplantationsdiagnostik (PID) ist künftig in Deutschland in gewissen Fällen legal. Der Bundestag stimmte fraktionsübergreifend mit knapper Mehrheit für einen Gesetzesentwurf von Ulrike Flach (FDP) und Peter Hintze (CDU). Diese sprachen sich dafür aus, die PID eingeschränkt zu erlauben. Paare, die eine Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder bei denen die Wahrscheinlichkeit einer Fehl- bzw. Totgeburt sehr hoch eingeschätzt wird, sollten nach einem positiven Votum einer Ethikkommission in speziell dafür zugelassenen Zentren die Möglichkeit einer PID bekommen. Ein durch künstliche Befruchtung erzeugter Embryo kann auf Erbkrankheiten oder schädliche Besonderheiten der Chromosomen hin untersucht werden, bevor er in die Gebärmutter eingepflanzt wird. Diese speziellen Voruntersuchungen werden als Präimplantationsdiagnostik bezeichnet. Hierdurch sollen solche Embryonen ausgeschlossen werden, die Erbgutdefekte aufweisen und beim Neugeborenen zu entsprechenden Krankheiten oder Behinderungen führen können. Durch das mehrheitliche Votum für die eingeschränkte Legalisierung der PID wurden zwei weitere Gesetzesentwürfe, die ebenfalls von fraktionsübergreifenden Parlamentariergruppen vorgelegt wurden, abgelehnt. Norbert Lammert (CDU/CSU), René Röspel (SPD) und Priska Hinz (Bündnis 90/Die Grünen) plädierten dafür die PID "grundsätzlich" zu verbieten, in Ausnahmefällen jedoch für "nicht rechtswidrig" zu erklären. Diese Ausnahmefälle seien dann gegeben, wenn mit "hoher Wahrscheinlichkeit" die Gefahr bestünde, dass die erbliche Vorbelastung der Eltern zu einer derartigen Schädigung des Embryos führt, dass mit "hoher Wahrscheinlichkeit" von einer Fehl- bzw. Totgeburt ausgegangen werden muss. Birgitt Bender (Bündnis90/Die Grünen) und Johannes Singhammer (CDU/CSU) setzten sich in ihrem Entwurf für ein generelles, striktes Verbot der PID ein. Bisher hatte es keine allgemein gültigen Regelungen zur PID gegeben. Geändert hatte dies ein Urteil des Bundesgerichtshofs im Juli 2010. Ein Arzt hatte bei drei Paaren die PID angewandt und dabei in Abstimmung mit den Eltern Embryonen mit einem Gendefekt absterben lassen. Der Arzt zeigte sich selber an um das Thema PID auf die Agenda zu setzen. Die Richter sprachen ihn frei. Diese faktische Legalisierung durch die Richter schränkten die Abgeordneten im Bundestag heute durch ein gesetzliches Korsett ein.
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