Eingeschränkte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik

Fraktionsübergreifend hat der Bundestag einem Gesetzentwurf zur umstrittenen Präimplantationsdiagnostik zugestimmt. Demnach dürfen Eltern in bestimmten Fällen die Embryonen bei künstlichen Befruchtungen auf Gendefekte testen lassen.

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Dafür gestimmt
326
Dagegen gestimmt
259
Enthalten
8
Nicht beteiligt
26
Abstimmungsverhalten von insgesamt 619 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Patrick KurthPatrick KurthFDP191 - Kyffhäuserkreis-Sömmerda-Weimarer Land Dafür gestimmt
Portrait von Undine KurthUndine KurthDIE GRÜNEN69 - Harz Dagegen gestimmt
Günter Lach MdBGünter LachCDU/CSU52 - Helmstedt - Wolfsburg Dagegen gestimmt
Portrait von Christine LambrechtChristine LambrechtSPD188 - Bergstraße Dafür gestimmt
Portrait von Karl A. LamersKarl A. LamersCDU/CSU274 - Heidelberg Dafür gestimmt
Portrait von Andreas LämmelAndreas LämmelCDU/CSU160 - Dresden I Dafür gestimmt
Portrait von Norbert LammertNorbert LammertCDU/CSU141 - Bochum I Dagegen gestimmt
Portrait von Katharina LandgrafKatharina LandgrafCDU/CSU155 - Leipzig-Land Dagegen gestimmt
Portrait von Heinz LanfermannHeinz LanfermannFDP61 - Brandenburg an der Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I Dafür gestimmt
Portrait von Christian LangeChristian LangeSPD269 - Backnang - Schwäbisch Gmünd Dafür gestimmt
Portrait von Ulrich LangeUlrich LangeCDU/CSU254 - Donau-Ries Dagegen gestimmt
Portrait von Sibylle LaurischkSibylle LaurischkFDP284 - Offenburg Dafür gestimmt
Karl Lauterbach, MdBKarl LauterbachSPD102 - Leverkusen - Köln IV Dafür gestimmt
Caren LayCaren LayDIE LINKE157 - Bautzen I Dafür gestimmt
Portrait von Monika LazarMonika LazarDIE GRÜNEN154 - Leipzig II Enthalten
Portrait von Max LehmerMax LehmerCDU/CSU214 - Erding - Ebersberg Dagegen gestimmt
Portrait von Paul LehriederPaul LehriederCDU/CSU251 - Würzburg Dagegen gestimmt
Portrait von Harald LeibrechtHarald LeibrechtFDP266 - Neckar-Zaber Dafür gestimmt
Portrait von Sabine LeidigSabine LeidigDIE LINKE187 - Odenwald Dafür gestimmt
Portrait von Steffen-Claudio LemmeSteffen-Claudio LemmeSPD191 - Kyffhäuserkreis-Sömmerda-Weimarer Land Dafür gestimmt
Portrait von Ralph LenkertRalph LenkertDIE LINKE194 - Gera - Jena - Saale-Holzland-Kreis Dagegen gestimmt
Michael LeutertMichael LeutertDIE LINKE163 - Chemnitz Dafür gestimmt
Portrait von Sabine Leutheusser-SchnarrenbergerSabine Leutheusser-SchnarrenbergerFDP224 - Starnberg Nicht beteiligt
Portrait von Stefan LiebichStefan LiebichDIE LINKE77 - Berlin-Pankow Nicht beteiligt
Portrait von Ingbert LiebingIngbert LiebingCDU/CSU2 - Nordfriesland - Dithmarschen Nord Dafür gestimmt

Die Präimplantationsdiagnostik (PID) ist künftig in Deutschland in gewissen Fällen legal. Der Bundestag stimmte fraktionsübergreifend mit knapper Mehrheit für einen Gesetzesentwurf von Ulrike Flach (FDP) und Peter Hintze (CDU). Diese sprachen sich dafür aus, die PID eingeschränkt zu erlauben. Paare, die eine Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder bei denen die Wahrscheinlichkeit einer Fehl- bzw. Totgeburt sehr hoch eingeschätzt wird, sollten nach einem positiven Votum einer Ethikkommission in speziell dafür zugelassenen Zentren die Möglichkeit einer PID bekommen. Ein durch künstliche Befruchtung erzeugter Embryo kann auf Erbkrankheiten oder schädliche Besonderheiten der Chromosomen hin untersucht werden, bevor er in die Gebärmutter eingepflanzt wird. Diese speziellen Voruntersuchungen werden als Präimplantationsdiagnostik bezeichnet. Hierdurch sollen solche Embryonen ausgeschlossen werden, die Erbgutdefekte aufweisen und beim Neugeborenen zu entsprechenden Krankheiten oder Behinderungen führen können. Durch das mehrheitliche Votum für die eingeschränkte Legalisierung der PID wurden zwei weitere Gesetzesentwürfe, die ebenfalls von fraktionsübergreifenden Parlamentariergruppen vorgelegt wurden, abgelehnt. Norbert Lammert (CDU/CSU), René Röspel (SPD) und Priska Hinz (Bündnis 90/Die Grünen) plädierten dafür die PID "grundsätzlich" zu verbieten, in Ausnahmefällen jedoch für "nicht rechtswidrig" zu erklären. Diese Ausnahmefälle seien dann gegeben, wenn mit "hoher Wahrscheinlichkeit" die Gefahr bestünde, dass die erbliche Vorbelastung der Eltern zu einer derartigen Schädigung des Embryos führt, dass mit "hoher Wahrscheinlichkeit" von einer Fehl- bzw. Totgeburt ausgegangen werden muss. Birgitt Bender (Bündnis90/Die Grünen) und Johannes Singhammer (CDU/CSU) setzten sich in ihrem Entwurf für ein generelles, striktes Verbot der PID ein. Bisher hatte es keine allgemein gültigen Regelungen zur PID gegeben. Geändert hatte dies ein Urteil des Bundesgerichtshofs im Juli 2010. Ein Arzt hatte bei drei Paaren die PID angewandt und dabei in Abstimmung mit den Eltern Embryonen mit einem Gendefekt absterben lassen. Der Arzt zeigte sich selber an um das Thema PID auf die Agenda zu setzen. Die Richter sprachen ihn frei. Diese faktische Legalisierung durch die Richter schränkten die Abgeordneten im Bundestag heute durch ein gesetzliches Korsett ein.

Weiterführender Link:

Der Antrag im Wortlaut (pdf)