Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen

Der Bundestag hat sich mehrheitlich für die Straffreiheit bei der Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen ausgesprochen.

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Dafür gestimmt
433
Dagegen gestimmt
100
Enthalten
46
Nicht beteiligt
40
Abstimmungsverhalten von insgesamt 619 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Jens AckermannJens AckermannFDP68 - Börde - Jerichower Land Dafür gestimmt
Portrait von Christian AhrendtChristian AhrendtFDP13 - Schwerin - Ludwigslust Dagegen gestimmt
Portrait von Ilse AignerIlse AignerCDU/CSU224 - Starnberg Nicht beteiligt
Portrait von Agnes AlpersAgnes AlpersDIE LINKE55 - Bremen I Dagegen gestimmt
Portrait von Peter AltmaierPeter AltmaierCDU/CSU297 - Saarlouis Nicht beteiligt
Portrait von Kerstin AndreaeKerstin AndreaeDIE GRÜNEN281 - Freiburg Dafür gestimmt
Portrait von Ingrid Arndt-BrauerIngrid Arndt-BrauerSPD125 - Steinfurt I - Borken I Dagegen gestimmt
Portrait von Rainer ArnoldRainer ArnoldSPD262 - Nürtingen Dafür gestimmt
Portrait von Christine Aschenberg-DugnusChristine Aschenberg-DugnusFDP4 - Rendsburg-Eckernförde Dafür gestimmt
Portrait von Peter AumerPeter AumerCDU/CSU233 - Regensburg Dafür gestimmt
Portrait von Daniel BahrDaniel BahrFDP130 - Münster Dafür gestimmt
Portrait von Dorothee BärDorothee BärCDU/CSU248 - Bad Kissingen Nicht beteiligt
Portrait von Heinz-Joachim BarchmannHeinz-Joachim BarchmannSPD52 - Helmstedt - Wolfsburg Dafür gestimmt
Portrait von Thomas BareißThomas BareißCDU/CSU295 - Zollernalb - Sigmaringen Dafür gestimmt
Portrait von Doris BarnettDoris BarnettSPD208 - Ludwigshafen/Frankenthal Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Peter BartelsHans-Peter BartelsSPD5 - Kiel Dafür gestimmt
Portrait von Klaus BarthelKlaus BarthelSPD224 - Starnberg Enthalten
Portrait von Norbert BarthleNorbert BarthleCDU/CSU269 - Backnang - Schwäbisch Gmünd Dafür gestimmt
Portrait von Sören BartolSören BartolSPD172 - Marburg Dafür gestimmt
Portrait von Dietmar BartschDietmar BartschDIE LINKE13 - Schwerin - Ludwigslust Enthalten
Portrait von Bärbel BasBärbel BasSPD116 - Duisburg I Dagegen gestimmt
Portrait von Sabine Bätzing-LichtenthälerSabine Bätzing-LichtenthälerSPD198 - Neuwied Dafür gestimmt
Portrait von Helmut Günter BaumannHelmut Günter BaumannCDU/CSU165 - Erzgebirgskreis I Dafür gestimmt
Portrait von Marieluise BeckMarieluise BeckDIE GRÜNEN55 - Bremen I Dafür gestimmt
Portrait von Volker BeckVolker BeckDIE GRÜNEN95 - Köln II Dafür gestimmt

Der Entwurf der Bundesregierung sieht vor, die Beschneidung von Jungen künftig auch dann zu ermöglichen, wenn diese aus medizinischen Gründen nicht notwendig ist. Im Bürgerlichen Gesetzbuch wird fortan festgeschrieben, "dass die Personensorge der Eltern grundsätzlich auch das Recht umfasst, bei Einhaltung bestimmter Anforderungen in eine nicht medizinisch indizierte Beschneidung ihres nicht einsichts- und urteilsfähigen Sohnes einzuwilligen." In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Sohnes dürfen laut Regierungsentwurf auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen die Beschneidung vornehmen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und für die Durchführung der Beschneidung einer Ärztin oder einem Arzt vergleichbar befähigt sind.

Die gesetzliche Klarstellung ist eine Reaktion auf ein Urteil des Landgerichts Köln aus dem Mai 2012, das die Auffassung vertrat, bei der religiösen Beschneidung eines vierjährigen Jungen habe es sich um eine rechtswidrige Körperverletzung gehandelt.

Ein alternativer Antrag von 66 Oppositionspolitikern, wonach die Beschneidung unter Berufung auf das Recht des Kindes erst ab dem 14. Lebensjahr erlaubt sein soll, fand keine Mehrheit.