Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen

Der Bundestag hat sich mehrheitlich für die Straffreiheit bei der Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen ausgesprochen.

Weiterlesen
Dafür gestimmt
433
Dagegen gestimmt
100
Enthalten
46
Nicht beteiligt
40
Abstimmungsverhalten von insgesamt 619 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Antje TillmannAntje TillmannCDU/CSU193 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II Dafür gestimmt
Portrait von Manfred TodtenhausenManfred TodtenhausenFDP103 - Wuppertal I Dafür gestimmt
Portrait von Florian ToncarFlorian ToncarFDP260 - Böblingen Dafür gestimmt
Portrait von Serkan TörenSerkan TörenFDP31 - Stade I - Rotenburg II Dafür gestimmt
Portrait von Markus TresselMarkus TresselDIE GRÜNEN296 - Saarbrücken Dafür gestimmt
Portrait von Jürgen TrittinJürgen TrittinDIE GRÜNEN54 - Göttingen Enthalten
Dr. Axel TroostAxel TroostDIE LINKE155 - Leipzig-Land Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Peter UhlHans-Peter UhlCDU/CSU221 - München-West/Mitte Dafür gestimmt
Foto von Alexander UlrichAlexander UlrichDIE LINKE210 - Kaiserslautern Enthalten
Portrait von Arnold VaatzArnold VaatzCDU/CSU161 - Dresden II - Bautzen II Dafür gestimmt
Portrait von Jan van AkenJan van AkenDIE LINKE20 - Hamburg Altona Dafür gestimmt
Portrait von Jörg van EssenJörg van EssenFDP146 - Hamm - Unna II Dafür gestimmt
Portrait von Rüdiger VeitRüdiger VeitSPD174 - Gießen Dagegen gestimmt
Portrait von Johannes VogelJohannes VogelFDP150 - Olpe - Märkischer Kreis I Dafür gestimmt
Portrait von Volkmar VogelVolkmar VogelCDU/CSU195 - Greiz - Altenburger Land Dafür gestimmt
Portrait von Stefanie VogelsangStefanie VogelsangCDU/CSU83 - Berlin-Neukölln Dafür gestimmt
Portrait von Kathrin VoglerKathrin VoglerDIE LINKE129 - Steinfurt III Enthalten
Portrait von Ute VogtUte VogtSPD258 - Stuttgart I Dagegen gestimmt
Portrait von Daniel VolkDaniel VolkFDP221 - München-West/Mitte Dafür gestimmt
Portrait von Marlies VolkmerMarlies VolkmerSPD160 - Dresden I Dagegen gestimmt
Portrait von Viola von Cramon-TaubadelViola von Cramon-TaubadelDIE GRÜNEN53 - Goslar - Northeim - Osterode Dafür gestimmt
Portrait von Ursula von der LeyenUrsula von der LeyenCDU/CSU43 - Stadt Hannover II Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Georg von der MarwitzHans-Georg von der MarwitzCDU/CSU60 - Märkisch-Oderland - Barnim II Dafür gestimmt
Portrait von Eckart von KlaedenEckart von KlaedenCDU/CSU49 - Hildesheim Dafür gestimmt
Portrait von Konstantin von NotzKonstantin von NotzDIE GRÜNEN10 - Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd Dafür gestimmt

Der Entwurf der Bundesregierung sieht vor, die Beschneidung von Jungen künftig auch dann zu ermöglichen, wenn diese aus medizinischen Gründen nicht notwendig ist. Im Bürgerlichen Gesetzbuch wird fortan festgeschrieben, "dass die Personensorge der Eltern grundsätzlich auch das Recht umfasst, bei Einhaltung bestimmter Anforderungen in eine nicht medizinisch indizierte Beschneidung ihres nicht einsichts- und urteilsfähigen Sohnes einzuwilligen." In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Sohnes dürfen laut Regierungsentwurf auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen die Beschneidung vornehmen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und für die Durchführung der Beschneidung einer Ärztin oder einem Arzt vergleichbar befähigt sind.

Die gesetzliche Klarstellung ist eine Reaktion auf ein Urteil des Landgerichts Köln aus dem Mai 2012, das die Auffassung vertrat, bei der religiösen Beschneidung eines vierjährigen Jungen habe es sich um eine rechtswidrige Körperverletzung gehandelt.

Ein alternativer Antrag von 66 Oppositionspolitikern, wonach die Beschneidung unter Berufung auf das Recht des Kindes erst ab dem 14. Lebensjahr erlaubt sein soll, fand keine Mehrheit.