(...) Persönlich halte ich diese differenzierende Sichtweise des Bundesverfassungsgerichts, die im übrigen Richtschnur für das Handeln des Bundestages ist, für überzeugend, denn da Männer und Frauen objektiv nicht gleich sind, muss unter Umständen auch eine Ungleichbehandlung zulässig sein. (...)
(...) Gleichzeitig verpflichtet Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 den Staat zur Förderung der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowie dazu, auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken. Dieses Staatsziel ist leider in der Wirklichkeit noch nicht erfüllt. (...)
Sehr geehrter Herr Glatte,
Ihre Nachricht vom 26. Oktober 2009 an Herrn Dr. Guido Westerwelle, MdB haben wir erhalten. Der Vorsitzende bat mich, Ihnen zu antworten.