Bundestag 2005-2009 - Fragen & Antworten

Portrait von Michael Grosse-Brömer
Antwort von Michael Grosse-Brömer
CDU
• 29.10.2009

(...) Persönlich halte ich diese differenzierende Sichtweise des Bundesverfassungsgerichts, die im übrigen Richtschnur für das Handeln des Bundestages ist, für überzeugend, denn da Männer und Frauen objektiv nicht gleich sind, muss unter Umständen auch eine Ungleichbehandlung zulässig sein. (...)

Portrait von Mechthild Dyckmans
Antwort von Mechthild Dyckmans
FDP
• 28.10.2009

(...) Gleichzeitig verpflichtet Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 den Staat zur Förderung der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowie dazu, auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken. Dieses Staatsziel ist leider in der Wirklichkeit noch nicht erfüllt. (...)

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