Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Antje Blumenthal | CDU/CSU | 19 - Hamburg-Mitte | Dafür gestimmt | |
Volker Blumentritt | SPD | 195 - Gera - Jena - Saale-Holzland-Kreis | Dafür gestimmt | |
Kurt Bodewig | SPD | 109 - Neuss I | Nicht beteiligt | |
Maria Böhmer | CDU/CSU | 209 - Ludwigshafen /Frankenthal | Dafür gestimmt | |
Clemens Bollen | SPD | 26 - Unterems | Dafür gestimmt | |
Gerd Friedrich Bollmann | SPD | 142 - Herne - Bochum II | Dafür gestimmt | |
Alexander Bonde | DIE GRÜNEN | 284 - Emmendingen-Lahr | Enthalten | |
Jochen Borchert | CDU/CSU | 123 - Recklinghausen II | Dafür gestimmt | |
Wolfgang Börnsen | CDU/CSU | 1 - Flensburg - Schleswig | Dafür gestimmt | |
Wolfgang Bosbach | CDU/CSU | 101 - Rheinisch - Bergischer Kreis | Dafür gestimmt | |
Gerhard Botz | SPD | 197 - Sonneberg - Saalfeld-Rudolstadt - Saale-Orla-Kreis | Dafür gestimmt | |
Klaus Brähmig | CDU/CSU | 159 - Sächsische Schweiz - Weißeritzkreis | Dafür gestimmt | |
Michael Brand | CDU/CSU | 176 - Fulda | Dafür gestimmt | |
Klaus Brandner | SPD | 132 - Gütersloh | Dafür gestimmt | |
Helmut Brandt | CDU/CSU | 89 - Kreis Aachen | Dafür gestimmt | |
Willi Brase | SPD | 149 - Siegen - Wittgenstein | Dafür gestimmt | |
Ralf Brauksiepe | CDU/CSU | 140 - Ennepe-Ruhr-Kreis II | Dafür gestimmt | |
Rainer Brüderle | FDP | 207 - Mainz | Nicht beteiligt | |
Monika Brüning | CDU/CSU | 43 - Hannover - Land I | Dafür gestimmt | |
Angelika Brunkhorst | FDP | 29 - Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land | Dagegen gestimmt | |
Georg Brunnhuber | CDU/CSU | 271 - Aalen-Heidenheim | Dafür gestimmt | |
Eva Bulling-Schröter | DIE LINKE | 218 - Ingolstadt | Nicht beteiligt | |
Edelgard Bulmahn | SPD | 42 - Stadt Hannover II | Dafür gestimmt | |
Marco Bülow | SPD | 143 - Dortmund I | Dafür gestimmt | |
Martina Bunge | DIE LINKE | 12 - Wismar - Nordwestmecklenburg - Parchim | Nicht beteiligt |
Für folgende sechs Branchen soll künftig ein Mindestlohn gelten: Pflegedienste, Abfallwirtschaft, Wach- und Sicherheitsgewerbe, Großwäschereien, Weiterbildung und Bergbau-Spezialdienste. Diese Wirtschaftszweige haben bereits die Aufnahme in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, eine Voraussetzung für den Mindestlohn, beantragt. Über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz können in Branchen mit hoher Tarifbindung bestehende Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt werden. Bislang waren Mindestlöhne nur in Branchen möglich, in denen mindestens die Hälfte aller Beschäftigten einem Tarifvertrag unterliegen.
Um auch in Branchen mit geringerer Tarifbindung Mindestlöhne einführen zu können, hat der Bundestag zusätzlich das "Mindestarbeitsbedingungengesetz" aus dem Jahr 1952 entsprechend angepasst. Darin ist festgelegt, dass ein mit sieben Fachleuten besetzter ständiger Hauptausschuss prüft, ob in der jeweiligen Branche soziale Verwerfungen vorliegen und Mindestarbeitsentgelte festgesetzt werden sollen. Ein Fachausschuss aus Arbeitnehmern und Arbeitgebern der Branche legt daraufhin die Höhe des Mindestlohns fest. Allerdings kann die Bundesregierung auf Vorschlag des Arbeitsministers Mindestarbeitslöhne als Rechtsverordnung erlassen. Nicht betroffen von der geplanten Neuregelung ist die Branche der Zeitarbeiter. Ihre Aufnahme in das Entsendegesetz war nicht konsensfähig in der Regierungskoalition. Nun soll ein anderer Weg beschritten werden: Das Bundeskabinett soll künftig über das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz eine Lohnuntergrenze einführen, mit der die Tarifautonomie gewahrt wird. Ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren soll zügig auf den Weg gebracht werden. Linke und Grüne lehnen einen branchenbezogenen Mindestlohn ab und plädieren stattdessen für die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns.
Die jetzige Regelung führe zu einem "Flickenteppich". Die FDP lehnt Mindestlöhne insgesamt ab. Insbesondere in Zeiten schwerer Rezession würden sich diese negativ auswirken. Um die Ausweitung der Mindestlöhne hatten Union und SPD monatelang gestritten. Stimmt auch der Bundesrat im Februar zu, unterliegen mehr als drei Millionen Beschäftigte einem Mindestlohn.
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