Internetsperren

Mit 389 Ja- zu 128 Nein-Stimmen hat der Bundestag die umstrittene Einführung sog. Internetsperren beschlossen. Dadurch soll der Zugriff auf Seiten mit kinderpornographischen Inhalten erschwert werden. Gegner halten die Sperren für weitgehend wirkungslos und befürchten eine Zensur des Internets.

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Dafür gestimmt
388
Dagegen gestimmt
128
Enthalten
18
Nicht beteiligt
77
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Josip Juratovic MdBJosip JuratovicSPD268 - Heilbronn Dafür gestimmt
Portrait von Johannes KahrsJohannes KahrsSPD19 - Hamburg-Mitte Dafür gestimmt
Portrait von Bartholomäus KalbBartholomäus KalbCDU/CSU228 - Deggendorf Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Werner KammerHans-Werner KammerCDU/CSU27 - Friesland - Wilhelmshaven Dafür gestimmt
Portrait von Steffen KampeterSteffen KampeterCDU/CSU135 - Minden - Lübbecke I Nicht beteiligt
Portrait von Alois KarlAlois KarlCDU/CSU233 - Amberg Dafür gestimmt
Portrait von Ulrich KasparickUlrich KasparickSPD70 - Börde Enthalten
Portrait von Bernhard KasterBernhard KasterCDU/CSU205 - Trier Dafür gestimmt
Portrait von Susanne KastnerSusanne KastnerSPD249 - Bad Kissingen Dafür gestimmt
Portrait von Michael KauchMichael KauchFDP143 - Dortmund I Dagegen gestimmt
Portrait von Volker KauderVolker KauderCDU/CSU286 - Rottweil-Tuttlingen Dafür gestimmt
Portrait von Siegfried KauderSiegfried KauderCDU/CSU287 - Schwarzwald-Baar Dafür gestimmt
Portrait von Ulrich KelberUlrich KelberSPD97 - Bonn Dafür gestimmt
Portrait von Hakki KeskinHakki KeskinDIE LINKE82 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg Dagegen gestimmt
Portrait von Katja KippingKatja KippingDIE LINKE160 - Dresden I Nicht beteiligt
Portrait von Christian KleimingerChristian KleimingerSPD14 - Rostock Dafür gestimmt
Portrait von Jürgen KlimkeJürgen KlimkeCDU/CSU23 - Hamburg-Wandsbek Dafür gestimmt
Portrait von Julia KlöcknerJulia KlöcknerCDU/CSU203 - Kreuznach Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Ulrich KloseHans-Ulrich KloseSPD24 - Hamburg - Bergedorf - Harburg Dafür gestimmt
Portrait von Astrid KlugAstrid KlugSPD299 - Homburg Dafür gestimmt
Portrait von Monika KnocheMonika KnocheDIE LINKE Dagegen gestimmt
Portrait von Ute KoczyUte KoczyDIE GRÜNEN Dagegen gestimmt
Portrait von Jens KoeppenJens KoeppenCDU/CSU57 - Uckermark - Barnim I Dafür gestimmt
Portrait von Bärbel KoflerBärbel KoflerSPD226 - Traunstein Dafür gestimmt
Portrait von Heinrich KolbHeinrich KolbFDP188 - Odenwald Dagegen gestimmt

Mit einem Stopp-Schild (s.o.) will die Bundesregierung gegen Kinderpornographie im Internet vorgehen. Internetanbieter (sog. Provider) werden in dem Gesetz verpflichtet, "technische Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugang zu kinderpornographischen Internetangeboten zu erschweren." Dazu wird ihnen vom Bundeskriminalamt eine täglich aktualisierte Liste mit den Adressen von Kinderpornoseiten übermittelt. Wer künftig eine indizierte Seite aufruft, bekommt lediglich ein Stopp-Schild angezeigt.

Gegner der sog. Netz-Sperren, darunter die Oppositionsparteien und der "Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur", halten diese Maßnahme im Kampf gegen Kinderpornographie nicht nur für weitgehend wirkungslos, da eine Sperre leicht zu überwinden sei, sondern sogar für kontraproduktiv. Statt durch eine Löschung von Internetseiten entschlossen gegen Kinderpornographie vorzugehen, würde diese lediglich hinter einem Stopp-Schild versteckt. Kinderpornographie würde so auch weiterhin Verbreitung finden.

Von Union und SPD wird darauf verwiesen, dass nach dem Prinzip "Löschen statt Sperren" verfahren werden soll: Erst wo die Löschung einer Internetseite mit Kinderpornos nicht gelingt, weil sich diese z.B. auf einem Server im Ausland befinden, soll eine Sperrung erfolgen. Allerdings kann laut Gesetzentwurf eine Internetseite auch dann auf der Sperrliste des Bundeskriminalamtes landen, wenn eine Löschung "nicht in angemessener Zeit erfolgversprechend" ist. Dies kann z.B. der Fall sein, weil deutsche Polizeibehörden keinen direkten Zugriff auf ausländische Provider haben und erst einen Umweg über internationale Behörden nehmen müssen, wie es die CDU-Abgeordnete Martina Krogmann in einer Antwort auf abgeordnetenwatch.de beschreibt.

Kritiker des Sperr-Gesetzes befürchten, dass eine Zensur-Infrastruktur für das Internet geschaffen wird, der auch andere Inhalte zum Opfer fallen könnten. In Blogs, Foren und bei Twitter formierte sich ein Proteststurm, der in einer ePetition an den Bundestag zusammenlief: Mit mehr als 130.000 Unterstützerinnen und Unterstützer ist die Petition "Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten" die größte Online-Eingabe aller Zeiten.

Auch innerhalb der SPD-Fraktion gab es kritische Stimmen gegen das umstrittene Gesetz. Der Abgeordnete Gregor Amann schrieb auf abgeordnetenwatch.de, er rechne wegen Bedenken in seiner Fraktion damit, dass die Internetsperre "entweder gar nicht oder nur in sehr veränderter Form beschlossen wird". Auf Drängen der SPD kam es in letzter Minute schließlich noch zu Änderungen an dem Gesetzentwurf.

Die Koalitionsfraktionen einigten sich auf folgende Eckpunkte:

1. Für die Sperrung von Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten wird ein Spezialgesetz geschaffen, das einzig den Bereich Kinderpornographie umfasst und zuächst auf drei Jahre befristet wird. Dies hatte die SPD gefordert. Ursprünglich war vorgesehen, die Netz-Sperren innerhalb des Telemediengesetzes zu verankern. Dadurch, so Kritiker, ließe sich die Sperrung auch problemlos auf andere Inhalte wie "Killerspiele" (wie z.B. vom CDU-Abgeordneten Thomas Strobl auf abgeordnetenwatch.de angedacht) oder bei Urheberrechtsverletzungen ausweiten.

2. Internetnutzer, die auf den Stopp-Seiten landen, sollen keine Strafverfolgung mehr fürchten. In der ursprünglichen Fassung des Gesetzes war eine Verpflichtung für Internetanbieter geplant, Nutzerdaten zu speichern und diese auf Verlangen an das Bundeskriminalamt weiterzuleiten. Dadurch hätten auch Internetsurfer, die bspw. durch das versehentliche Anklicken eines Links auf eine solche Stopp-Seite gelangt wären, ins Fadenkreuz der Ermittlungsbehörden geraten können.

Der endgültige Gesetzentwurf sieht außerdem eine unabhängige Kontrolle der Filterliste des Bundeskriminalamts vor, wovon zuvor keine Rede gewesen war.