Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Antje Blumenthal | CDU/CSU | 19 - Hamburg-Mitte | Dafür gestimmt | |
Volker Blumentritt | SPD | 195 - Gera - Jena - Saale-Holzland-Kreis | Dafür gestimmt | |
Kurt Bodewig | SPD | 109 - Neuss I | Nicht beteiligt | |
Maria Böhmer | CDU/CSU | 209 - Ludwigshafen /Frankenthal | Dafür gestimmt | |
Clemens Bollen | SPD | 26 - Unterems | Enthalten | |
Gerd Friedrich Bollmann | SPD | 142 - Herne - Bochum II | Dafür gestimmt | |
Alexander Bonde | DIE GRÜNEN | 284 - Emmendingen-Lahr | Dagegen gestimmt | |
Jochen Borchert | CDU/CSU | 123 - Recklinghausen II | Dafür gestimmt | |
Wolfgang Börnsen | CDU/CSU | 1 - Flensburg - Schleswig | Dafür gestimmt | |
Wolfgang Bosbach | CDU/CSU | 101 - Rheinisch - Bergischer Kreis | Dafür gestimmt | |
Gerhard Botz | SPD | 197 - Sonneberg - Saalfeld-Rudolstadt - Saale-Orla-Kreis | Dafür gestimmt | |
Klaus Brähmig | CDU/CSU | 159 - Sächsische Schweiz - Weißeritzkreis | Dafür gestimmt | |
Michael Brand | CDU/CSU | 176 - Fulda | Dagegen gestimmt | |
Klaus Brandner | SPD | 132 - Gütersloh | Dafür gestimmt | |
Helmut Brandt | CDU/CSU | 89 - Kreis Aachen | Dafür gestimmt | |
Willi Brase | SPD | 149 - Siegen - Wittgenstein | Enthalten | |
Ralf Brauksiepe | CDU/CSU | 140 - Ennepe-Ruhr-Kreis II | Dafür gestimmt | |
Rainer Brüderle | FDP | 207 - Mainz | Dagegen gestimmt | |
Monika Brüning | CDU/CSU | 43 - Hannover - Land I | Dafür gestimmt | |
Angelika Brunkhorst | FDP | 29 - Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land | Dagegen gestimmt | |
Georg Brunnhuber | CDU/CSU | 271 - Aalen-Heidenheim | Dafür gestimmt | |
Eva Bulling-Schröter | DIE LINKE | 218 - Ingolstadt | Dagegen gestimmt | |
Edelgard Bulmahn | SPD | 42 - Stadt Hannover II | Dafür gestimmt | |
Marco Bülow | SPD | 143 - Dortmund I | Nicht beteiligt | |
Martina Bunge | DIE LINKE | 12 - Wismar - Nordwestmecklenburg - Parchim | Dagegen gestimmt |
"Die Abgeordneten verdienen mehr als viele Wählerinnen und Wähler und weniger als viele Führungskräfte in der Wirtschaft, den Verbänden oder den Gewerkschaften", heißt es in dem Gesetzesentwurf von CDU/CSU und SPD. "In der Öffentlichkeit wird die Höhe der Abgeordnetenentschädigung weit überwiegend - wenn auch natürlich nicht von allen - akzeptiert." Dass eine Diätenerhöhung nach mehrjährigen Null-Runden "angemessen" sei, begründen die Koalitionsfraktionen mit der positiven wirtschaftlichen Entwicklung.
Der Gesetzesentwurf sieht folgende Änderungen vor: Die Abgeordnetendiäten sollen in zwei Schritten an die Vergütung der Bürgermeister kleiner Städte und Gemeinden mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern und der einfachen Bundesrichter angepasst werden. Danach erfolgt eine Koppelung: Steigt die Vergütung von Bürgermeistern und einfachen Bundesrichtern, erhöht sich auch die Abgeordnetenentschädigung, die jedoch jedes Mal vom Bundestag beschlossen werden muss. Im ersten Schritt steigt die Abgeordnetenentschädigung zum 1.1.2008 um 330 Euro auf 7339 Euro monatlich. Für den zweiten Schritt ist ab 1.1.2009 eine Anhebung von 329 Euro auf 7668 Euro vorgesehen. Dieser Satz ist im Übrigen nicht beliebig festgelegt. 330 Euro entspricht einer Steigerung von 4,7 Prozent - "dieser Steigerungssatz dürfte dem Anstieg der durchschnittlichen Erwerbseinkommen von 2005 bis Ende des Jahres 2007 entsprechen," heißt es im Gesetzesentwurf. "Mit der Anhebung um weitere 329 Euro zum 1. Januar 2009, die 4,48 von Hundert beträgt, wird nicht nur die Orientierungsgröße erreicht, sondern auch die voraussichtliche Steigerung des durchschnittlichen Erwerbseinkommens bis zur nächsten Anpassung der Abgeordnetenentschädigung frühestens im Jahre 2010 berücksichtigt." Insgesamt entstehen Mehrkosten für die Jahre 2008 und 2009 von je 2,4 Mio. Euro.
Der Anstieg der Altersentschädigung soll künftig nur noch bei 2,5 Prozent der jährlichen Abgeordnetenentschädigung liegen. Derzeit bekommt ein Parlamentarier nach acht Jahren 24 Prozent der Diäten als Altersversorgung. In Zukunft sollen es nur noch 20 Prozent sein. Dies werde langfristig zu einem Einsparvolumen führen, heißt es im Gesetzesentwurf. Für den Höchstsatz der Altersentschädigung von 67,5 % der Diäten muss ein Abgeordneter künftig mindestens 27 Jahre statt bislang 23 Jahre Parlamentsmitglied gewesen sein. Diesen Höchstanspruch, so heißt es im Koalitionsantrag zur Erklärung, "erwerben aber nur wenige Abgeordnete". Auch für Abgeordnete gilt künftig die "Rente mit 67". Dass die Abgeordneten selbst über die Erhöhung ihrer Diäten entscheiden, geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zurück. Dieses hatte dem Bundestag aufgegeben, selbst über jede Diätenerhöhung "vor den Augen der Öffentlichkeit" zu entscheiden. "Die Entscheidung über die Höhe der Entschädigung kann daher nicht auf eine unabhängige Expertenkommission übertragen oder durch eine automatische jährliche Anpassung in der Höhe der überdurchschnittlichen Steigerung der Löhne und Gehälter ersetzt werden," heißt es im Antrag.
Die Koalitionsfraktionen sehen keine überzeugenden Alternativen zu dem vorgelegten Gesetzesentwurf: Eine Beibehaltung der geltenden Rechtslage würde die Kritik an den Steigerungssätzen der Altersentschädigung außer Acht lassen. Und eine Diätenerhöhung ohne Änderungen bei der Altersversorgung "würde öffentlich auf keine Akzeptanz stoßen". Auf Kritik stoßen die Pläne von CDU/CSU und SPD bei der Opposition. FDP, Grüne und Linke stimmen darin überein, dass die Abgeordneten selbst für ihre Altersversorgung aufkommen sollten. Kritisiert wird ferner der Alleingang der Koalitionsfraktionen. Diese hätten die kleinen Parteien vor vollendete Tatsachen gestellt. Zahlreiche Bundestagsabgeordnete haben auf abgeordnetenwatch.de bereits Stellung zur geplanten Diätenerhöhung genommen.
Links zur Abstimmung
Entwurf eines Siebenundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD, Drs. 16/6924)