Änderung des Stammzellgesetzes

Mit 346 Ja-Stimmen hat der Bundestag der umstrittenen Änderung des Stammzellgesetzes zugestimmt. Die große Mehrheit der SPD- und FDP-Parlamentarier stimmte dafür, die Union sowie die Linksfraktion votierten mehrheitlich knapp, die Grünen fast geschlossen dagegen.

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Dafür gestimmt
346
Dagegen gestimmt
227
Enthalten
6
Nicht beteiligt
32
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Ulla SchmidtUlla SchmidtSPD88 - Aachen Dafür gestimmt
Portrait von Andreas SchmidtAndreas SchmidtCDU/CSU119 - Mülheim - Essen I Dafür gestimmt
Portrait von Renate SchmidtRenate SchmidtSPD243 - Erlangen Dafür gestimmt
Portrait von Christian SchmidtChristian SchmidtCDU/CSU244 - Fürth Dagegen gestimmt
Portrait von Frank SchmidtFrank SchmidtSPD177 - Hochtaunus Nicht beteiligt
Portrait von Silvia SchmidtSilvia SchmidtSPD75 - Mansfelder Land Nicht beteiligt
Portrait von Heinz SchmittHeinz SchmittSPD213 - Südpfalz Dafür gestimmt
Portrait von Ingo SchmittIngo SchmittCDU/CSU81 - Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf Dafür gestimmt
Portrait von Volker SchneiderVolker SchneiderDIE LINKE Dafür gestimmt
Portrait von Carsten SchneiderCarsten SchneiderSPD194 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II Dafür gestimmt
Portrait von Andreas SchockenhoffAndreas SchockenhoffCDU/CSU294 - Ravensburg-Bodensee Dagegen gestimmt
Portrait von Olaf ScholzOlaf ScholzSPD20 - Hamburg-Altona Dafür gestimmt
Portrait von Ottmar SchreinerOttmar SchreinerSPD297 - Saarlouis Dafür gestimmt
Portrait von Ole SchröderOle SchröderCDU/CSU7 - Pinneberg Dafür gestimmt
Portrait von Kristina SchröderKristina SchröderCDU/CSU180 - Wiesbaden Dafür gestimmt
Portrait von Herbert SchuiHerbert SchuiDIE LINKE36 - Soltau-Fallingbostel - Winsen L. Dafür gestimmt
Portrait von Bernhard Schulte-DrüggelteBernhard Schulte-DrüggelteCDU/CSU147 - Soest Dagegen gestimmt
Portrait von Reinhard SchultzReinhard SchultzSPD131 - Warendorf Dagegen gestimmt
Portrait von Swen SchulzSwen SchulzSPD79 - Berlin-Spandau-Charlottenburg Nord Dafür gestimmt
Portrait von Uwe SchummerUwe SchummerCDU/CSU112 - Viersen Enthalten
Portrait von Ewald SchurerEwald SchurerSPD215 - Erding - Ebersberg Dafür gestimmt
Portrait von Marina SchusterMarina SchusterFDP247 - Roth Dafür gestimmt
Portrait von Frank SchwabeFrank SchwabeSPD122 - Recklinghausen I Dafür gestimmt
Portrait von Angelica Schwall-DürenAngelica Schwall-DürenSPD128 - Coesfeld - Steinfurt II Dafür gestimmt
Portrait von Martin SchwanholzMartin SchwanholzSPD39 - Stadt Osnabrück Dafür gestimmt

Mit der einmaligen Verschiebung des Stichtages auf den 1. Mai 2007 hat der Deutsche Bundestag beschlossen, die unter hohen Auflagen stehende Forschung an bereits existierenden embryonalen Stammzelllinien in Deutschland Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern weiterhin zu ermöglichen, ohne dass von Deutschland aus die Gewinnung embryonaler Stammzellen oder eine Erzeugung von Embryonen zu diesem Zweck veranlasst wird. Dasselbe gilt für internationale Kooperationen im Sinne des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 30. Januar 2002. Mit dem "Gesetzentwurf 16/7981 (Stichtag verschieben)" vom 11. April 2008 wurde ein Kompromiss auf die offene Frage zum weiteren Umgang der Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen in Deutschland gefunden. Die Verabschiedung des Stammzellgesetzes am 25. April 2002 erlaubte erstmals unter strengen Voraussetzungen die Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen in Deutschland, sofern sie in Übereinstimmung mit der Rechtslage im Herkunftsland dort vor dem 1. Januar 2002 gewonnen wurden. Eine Anpassung der Stichtagsregelung auf ein Datum der jüngsten Vergangenheit wurde seitens der Antragsteller für notwendig erachtet, da die Zahl der vor dem Stichtag des 1. Januar 2002 gewonnenen embryonalen Zelllinien stark rückläufig sei. Dies hätte eine erhebliche Einschränkung des Umfangs der wissenschaftlichen Forschung zur Folge. Zudem seien die vor dem Stichtag gewonnenen Stammzellen lediglich unter "suboptimalen Kulturbedingungen kultiviert worden", was den wissenschaftlichen Nutzen in Frage stelle. Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen bleiben in Deutschland ohne Genehmigung weiterhin, sowie die Herstellung generell strafbar. Die Debatte um embryonale Stammzellforschung wurde im Deutschen Bundestag kontrovers diskutiert, da sie aus der Sicht mehrerer Abgeordneter viele ethische und moralische Fragen aufwerfe, die nur das individuelle Gewissen beantworten könne. Daher gab es zu dieser Abstimmung parteiübergreifend keinen Fraktionszwang. Zuvor waren der Gesetzentwurf 16/7982 (Stammzellforschung liberalisieren, zum Abstimmungsverhalten), sowie der Gesetzentwurf 16/7983 (Stammzellforschung verbieten, zum Abstimmungsverhalten) mehrheitlich abgelehnt worden. Der Gesetzentwurf 16/7984 (Straffreiheit für Forscher) und der Antrag 16/7985 (Stichtag beibehalten) wurden nach der erfolgreichen Annahme des Gesetzentwurfs 16/7981 (Stichtag verschieben) nicht mehr zur namentlichen Abstimmung gegeben.