Infektionsschutzgesetz verfassungsgerichtlich überprüfen lassen

Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Entschließungsantrag die verfassungsgerichtliche Überprüfung des Infektionsschutzgesetzes des Bundes. Aufgrund der Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz solle das Infektionsschutzgesetz in der aktuell gültigen Fassung für nichtig erklärt werden.

Der Entschließungsantrag wurde mit 54 Gegenstimmen abgelehnt. Dafür stimmten 17 Abgeordnete, es gab keine Stimmenthaltungen.

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Dafür gestimmt
17
Dagegen gestimmt
54
Enthalten
0
Nicht beteiligt
17
Abstimmungsverhalten von insgesamt 88 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Erik StohnErik StohnSPD24 - Teltow-Fläming II Dagegen gestimmt
Portrait von Felix TeichnerFelix TeichnerAfD11 - Uckermark I Nicht beteiligt
Portrait von Isabelle VandreIsabelle VandreDIE LINKE21 - Potsdam I Dagegen gestimmt
Péter VidaPéter VidaBVB - Freie Wähler14 - Barnim II Dagegen gestimmt
Portrait von Jörg VogelsängerJörg VogelsängerSPD31 - Märkisch-Oderland I/ Oder-Spree IV Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas von GizyckiThomas von GizyckiDIE GRÜNEN7 - Oberhavel I Dagegen gestimmt
Portrait von Sebastian WalterSebastian WalterDIE LINKE13 - Barnim I Dagegen gestimmt
Nicole Walter-MundtNicole Walter-MundtCDU9 - Oberhavel III Nicht beteiligt
Portrait von Christine WernickeChristine WernickeBVB - Freie Wähler11 - Uckermark I Dagegen gestimmt
Portrait von Udo WernitzUdo WernitzSPD16 - Brandenburg an der Havel I/ Potsdam-Mittelmark I Nicht beteiligt
Portrait von Franz WieseFranz WieseAfD34 - Märkisch-Oderland IV Nicht beteiligt
Portrait von Dietmar WoidkeDietmar WoidkeSPD41 - Spree-Neiße I Dagegen gestimmt
Portrait von Philip ZeschmannPhilip ZeschmannBVB - Freie Wähler31 - Märkisch-Oderland I/ Oder-Spree IV Dagegen gestimmt