Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Erik Stohn | SPD | 24 - Teltow-Fläming II | Dafür gestimmt | |
Anita Tack | DIE LINKE | 21 - Potsdam I | Dafür gestimmt | |
Gabriele Theiss | SPD | 38 - Oberspreewald-Lausitz I | Dafür gestimmt | |
Rainer van Raemdonck | AfD | 6 - Havelland II | Dagegen gestimmt | |
Isabelle Vandre | DIE LINKE | 10 - Uckermark III / Oberhavel IV | Dafür gestimmt | |
Péter Vida | BVB - Freie Wähler | 14 - Barnim II | Dagegen gestimmt | |
Axel Vogel | DIE GRÜNEN | 13 - Barnim I | Dafür gestimmt | |
Jörg Vogelsänger | SPD | 31 - Märkisch-Oderland I / Oder-Spree IV | Dafür gestimmt | |
Marie Luise von Halem | DIE GRÜNEN | 21 - Potsdam I | Dafür gestimmt | |
Henryk Wichmann | CDU | 10 - Uckermark III / Oberhavel IV | Dagegen gestimmt | |
Franz Wiese | AfD | Dagegen gestimmt | ||
René Wilke | DIE LINKE | 35 - Frankfurt (Oder) I | Dafür gestimmt | |
Dietmar Woidke | SPD | 41 - Spree-Neiße I | Dafür gestimmt |
Im Zuge der geplanten und umstrittenen Kreisgebietsreform in Brandenburg wurde die Volksinitiative „Bürgernähe erhalten - Kreisreform stoppen“ gestartet.
Die Volksinitiative wurde am 14.02.2017 mit knapp 130.000 Unterschriften der Landtagspräsidentin übergeben, die die Initiative an den Hauptausschuss weitergleitet hat.
Der Hauptausschuss beauftragte daraufhin den Parlamentarischen Prüfungsdienst des Landtages, der die formale Zulässigkeit der Volksinitiative überprüfen sollte. Nachdem dieser grünes Licht gab, wurde die Initiative an den zuständigen Fachausschuss "Ausschuss für Inneres und Kommunales" weitergeleitet. Bei der 29. Sitzung am 30.03.2017 des Fachausschusses wurden die Vertreter der Volksinitiative angehört und anschließend über die Beschlussempfehlung beraten. Die Beschlussempfehlung wurde in der folgenden Sitzung am 04.05.2017 ausgearbeitet. Nach der mehrheitlichen Annahme wurde sie an den Hauptausschuss weitergeleitet und beinhaltet folgende Punkte:
- Dem Punkt 1 - das Leitbild zur Verwaltungsstrukturreform soll aufgehoben werden - der Volksinitiative kann inhaltlich zugestimmt werden, jedoch ist eine rechtliche Aufhebung nicht möglich.
- Die geplanten Gebietsänderungen bleiben bestehen, da weiterhin Reformbedarf gesehen wird. Punkt II der Volksinitiative wird daher abgelehnt.
- Der Landtag stimmt der Konzeptentwicklung zur Verbesserung der interkommunalen Zusammenarbeit zu und nimmt daher den Punkt III an.
Kontroversen gab es im Hauptausschuss. Die Vertreter der CDU-Fraktion monierten, dass es einen Widerspruch in der Beschlussempfehlung gebe. Einerseits wird Punkten der Volksinitiative zugestimmt und andererseits wird diese komplett abgelehnt. Klara Geywitz (SPD) erklärte daraufhin, dass eine Volksinitiative immer als Ganzes betrachtet werde und demnach auch komplett angenommen oder abgelehnt werden müsse.
Der Hauptausschuss stimmte der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Kommunales zu, der mit dem Zusatz versehen wurde, dass die Volksinitiative abgelehnt werden solle.
Daraufhin kam es zur finalen Abstimmung über die Beschlussempfehlung im Landtag. Dort votierten die Abgeordneten wie folgt:
SPD, Linke und Grüne stimmten für den Antrag. Dagegen stimmten die CDU, BVB/FREIE WÄHLER und die AfD. Lediglich Kerstin Kircheis (SPD) enthielt sich ihrer Stimme.
Die AfD kritisierte, dass sich die Bevölkerungsprognosen seit dem Beginn der Planung der Kreisgebietsrefrom geändert hätten und diese daher nicht mehr vonnöten sei. Die SPD stimmte dem teilweise zu. Ja, die Prognosen hätten sich geändert, jedoch entwickle sich der demografische Wandel in Brandenburg so unterschiedlich, dass gerade deswegen eine Umstrukturierung unumgänglich sei. Von der CDU-Fraktion wurde moniert, dass durch die Annahme der Beschlussempfehlung, also die Ablehnung der Volksinitiative, der Vertrauensverlust der Brandenburger gegenüber der Regierungskoalition steigen würde. Bedauern wurde von den Grünen über die fehlende Verhandlungsbereitschaft der Vertreter der Volksinitiative geäußert.
Über den Änderungsantrag der CDU, den sie sowohl im Fach- als auch im Hauptausschuss eingebracht hatten, wurde ebenfalls im Landtag namentlich abgestimmt. (Abstimmverhalten der einzelnen Abgeordneten s. Plenarprotokoll). Jedoch wurde dieser abgelehnt, da dort gefordert wurde die Volksabstimmung anzunehmen.