Dass Landtagsabgeordnete Angaben zu ihren Nebeneinkünften machen müssen, stand lange Zeit überhaupt nicht zur Debatte. Spätestens seit der öffentlichen Diskussion über die horrenden Vortragshonorare von Peer Steinbrück sind aber auch die Landespolitiker unter Transparenzdruck geraten - und haben reagiert.
Nach einer Umfrage von abgeordnetenwatch.de soll es in den meisten anderen Landtagen bald ebenfalls Regeln für die Veröffentlichung von Nebeneinkünften geben. Teilweise sind diese bereits beschlossen, aber noch nicht in Kraft.Befeuert durch die sog. Verwandtenaffäre hat der bayerische Landtag im Juli 2013 Veröffentlichungspflichten eingeführt, es folgten Hessen und Niedersachsen. In allen drei Ländern orientieren sich die Veröffentlichungspflichten an denen des Deutschen Bundestages, d.h.: Abgeordnete müssen ihre Einkünfte nicht auf Euro und Cent veröffentlichen, sondern in zehn groben Stufen (s. Tabelle).
Die Pläne in den Landtagen in der Übersicht:
Thüringen
Nach der Landtagswahl im September müssen die thüringischen Landtagsabgeordneten erstmals Angaben zu ihren Nebeneinkünften machen. Ab dann soll ein 10-Stufen-System wie im Deutschen Bundestag gelten. Die neuen Veröffentlichungspflichten hatte das Landesparlament Mitte Januar 2014 beschlossen.
Update: Die Nebeneinkünfte der Abgeordneten sind nun auf der Landtagshomepage öffentlich.
Brandenburg:
- Veröffentlichungspflichten treten im Herbst 2014 in Kraft
Auch in Brandenburg treten nach der Landtagswahl im September neue Veröffentlichungspflichten in Kraft. Diese orientieren sich am 10-Stufen-System des Bundestages, allerdings mit deutlich niedrigeren "Bagatellgrenzen": Für die Landtagsabgeordneten gilt die Veröffentlichungspflicht bereits dann, wenn die Einkünfte monatlich 400 Euro oder jährlich 4.800 Euro überschreiten. Im Bundestag liegt die Grenze bei 1.000 bzw. 10.000 Euro.
Update: Der Landtag Brandenburg hat inzwischen ein 5-Stufen-Modell eingeführt: monatliche Einkünfte von 500 bis 3.500 Euro (Stufe 1), 3.500 bis 7.000 (Stufe 2), 7.000 bis 15.000 Euro (Stufe 3), 15.000 bis 30.000 Euro (Stufe 4), Einkünfte über 30.000 Euro (Stufe 5). Jährliche Einkünfte werden auf einen monatlichen Durchschnittswert umgerechnet (jährliche Einkunft dividiert durch 12 Monate) und in dem Stufensystem angegeben. Die Nebeneinkünfte sind nun auf der Landtagshomepage öffentlich.
Schleswig-Holstein:
- alle Fraktionen für Veröffentlichungspflichten, Gespräche laufen
In ihrem Koalitionsvertrag von 2012 sprechen sich SPD, Grüne und SSW für Transparenzregeln bei Nebeneinkünften aus - geschehen ist bislang aber noch nichts. "Wir sind im Gespräch mit unseren Koalitonspartnern und planen vonseiten der Grünen Landtagsfraktion eine gemeinsame Initiative", sagte Fraktionsgeschäftsführerin Marret Bohn auf abgeordnetenwatch.de-Anfrage. Persönlich halte sie eine Komplettveröffentlichung auf Euro und Cent für die beste Lösung.
Für den SSW sei nicht maßgeblich, wieviel ein Abgeordneter mit Nebentätigkeiten, aus Vermögen oder aus anderen Zusammenhängen verdient, so der Fraktionsvorsitzende Lars Harms. "Viel wichtiger ist es, dass eventuelle Abhängigkeiten deutlich gemacht werden. Ob dies durch Angaben von Beträgen, genaue Angaben der Geschäftspartner, Verbindungen zu Kreditinstituten und ähnlichem oder durch im Einzelfall eine Verpflichtung zur öffentlichen Anzeige von solchen möglichen Abhängigkeiten geschehen sollte, sollte eingehend beraten werden."
Auch in der Opposition gibt es grundsätzlich Zustimmung zu Offenlegungspflichten. CDU-Fraktionsgeschäftsführer Hans-Joern Arp sagte abgeordnetenwatch.de, er habe mit einer Veröffentlichung kein Problem, allerdings müssten die Selbstständigen und Freiberufler geschützt werden.
Die Piraten sprechen sich explizit für eine Komplettoffenlegung von Nebeneinkünften auf Euro und Cent aus und gehen mit gutem Beispiel voran: Auf freiwilliger Basis stellen die Abgeordneten ihre Nebeneinkünfte und Nebentätigkeiten ins Internet.
Derzeit müssen Landtagsabgeordnete in Schleswig-Hollstein lediglich Angaben zu Nebentätigkeiten machen, nicht aber zu ihren Einkünften.
Update vom 27.6.2014:
Der Abgeordnete der Piraten, Patrick Breyer, weist darauf hin, dass die Piratenfraktion vor einem Jahr einen Gesetzentwurf zur Veröffentlichung der Nebeneinkünfte eingebracht hat. Dessen Behandlung, so Breyer, "ist seither wiederholt vertagt worden, obwohl die Koalitionsfraktionen im Anhang zu ihrem Koalitionsvertrag eine 'Regelung für Nebenverdienste von Abgeordneten, Modell Bundestag ergänzt um die Pflicht zur genauen Ausweisung der Nebeneinkünfte', vereinbart hätten.
Update vom 22.11.2018: Die Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages müssen ihre Nebeneinkünfte seit 2017 ab einem Jahreseinkommen von 12.000 Euro offenlegen. Die Veröffentlichung auf der Internetseite des Landtages erfolgt ab dem kommenden Jahr 2019 in Stufen, wobei diese keine obere Grenze haben. So geht die höchste benannte Stufe 9 bis zu einem durchschnittlichen monatlichen Einkommen von 250.000 Euro, doch die anderen Stufen werden individuell errechnet, indem zur vorherigen Stufe immer 30.000 Euro addiert werden (Stufe 10: bis 280.000 Euro, Stufe 11 bis 310.000 Euro etc.).
Nordrhein-Westfalen:
Im Januar hatte die rot-grüne Koalition einen Gesetzentwurf zur Komplettoffenlegung aller Nebeneinkünfte angekündigt, ist von diesem Vorhaben aber inzwischen teilweise abgerückt.
Lediglich bei "außerordentlichen Tätigkeiten" wie Honorarvorträgen, publizistischen Tätigkeiten oder der Mitgliedschaft in einem Vorstand oder Aufsichtsrat sollen Abgeordnete ihre Nebeneinkünfte komplett offenlegen. Wer dagegen neben seinem Mandat als Rechtsanwalt tätig ist oder als Funktionär eines Lobbyverbandes regelmäßige Einkünfte bezieht, wird von der Pflicht zur vollständigen Veröffentlichung ausgenommen. In diesem Fall muss ein Abgeordneter keine konkreten Summen nennen, sondern Angaben zur Höhe in einem "eng gestaffelten Stufenmodell" machen.
Die Piraten fordern unverändert eine Komplettveröffentlichung auf Euro und Cent, scheiterten bei einer Abstimmung im Mai allerdings mit einem entsprechenden Antrag an den übrigen Fraktionen. SPD, Grünen, CDU und FDP streben einen gemeinsamen Entwurf an. Inkrafttreten sollen die neuen Transparenzregeln zum 1. Januar 2015.
In NRW müssen Abgeordnete ihre Nebentätigkeiten derzeit nur unter bestimmten Umständen veröffentlichen, die Höhe ihrer Einkünfte kennt nur die Landtagspräsidentin.
Update 25.6.2014:
Wie der WDR berichtet, haben sich SPD, Grüne, CDU und FDP auf einen Kompromiss zur Veröffentlichung von Nebeneinkünften geeinigt. Dieser sieht u.a. das oben erwähnte Mischsystem vor, bei dem zwischen "außerordentlichen Tätigkeiten" und nebenberuflichen Tätigkeiten unterschieden wird. Bei ersterem (u.a. Aufsichtsratsposten, Honoravorträge) müssen Abgeordnete ihre Einkünfte auf Euro und Cent veröffentlichen, sofern diese 536 Euro im Monat oder 6.432 Euro im Jahr übersteigen (entspricht fünf Prozent der Abgeordnetenbezüge). Im Fall einer nebenberuflichen Tätigkeit (z.B. Rechtsanwälte, Ärzte) müssen die Brutto-Einkünfte in einem Stufensystem angegeben werden, beginnend bei bis zu 1.000 Euro. Weitere Stufen sind: bis 2.500 Euro, 5.000 Euro, 10.000 Euro, 20.000 Euro, 40.000 Euro, 60.000 Euro. Anders als im Bundestag sollen die Stufen nicht nach oben offen sein, sondern werden in Schritten von jeweils 30.000 Euro fortgesetzt. Für Anwälte und Ärzte soll es ferner einen Mandanten- bzw. Patientenschutz geben: Honorare über 2.000 Euro müssen zwar veröffentlicht werden, nicht aber die Namen der Mandanten oder Patienten.
Außerdem wurde festgelegt, dass Verwandte bis zum dritten Verwandtschaftsgrad (z.B. Nichten, Neffen, Tanten oder Onkel) nicht von den Abgeordneten beschäftigt werden dürfen.
Den Piraten geht der Kompromiss der übrigen Fraktionen nicht weit genug. Die neuen Transparenzregeln sollen Anfang 2015 in Kraft treten.
Update:
Die Nebeneinkünfte der Abgeordneten sind nun auf der Landtagshomepage veröffentlicht.
Sachsen-Anhalt:
- Kommission erarbeitet Vorschläge, Stufen-System geplant
In Sachsen-Anhalt laufen derzeit Verhandlungen zwischen der Großen Koalition und den Oppositionsfraktionen. Der Landtag hatte im Oktober 2013 die Einsetzung einer Unterkommission des Ältestenrates beschlossen, die auch Vorschläge für Transparenzregeln erarbeiten soll. "Insofern bitte ich um Verständnis, dass ich den Beschlüssen der Kommission nicht vorgreifen möchte," erklärte die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD, Petra Grimm-Benne. Auch ihr CDU-Kollege Siegfried Borgwardt wollte sich öffentlich nicht äußern. Aus der Großen Koalition war aber zu erfahren, dass es "mit Sicherheit" auf ein Stufen-System hinauslaufen werde. Möglicherweise werde es auch ein Lobbyregister geben.
Aktuell müssen Landtagsabgeordnete in Sachsen-Anhalt keinerlei Angaben zur Höhe ihrer Nebeneinkünfte machen.
Update:
Der Landtag hat im November 2014 eine Veröffentlichung der Nebeneinkünfte beschlossen. Danach wird es künftig 5 verschiedene Stufen geben: monatliche Einkünfte zwischen 400 und 1.000 Euro (Stufe 1), 1.000 bis 3.000 Euro (Stufe 2), 3.000 bis 6.000 Euro (Stufe 3), 6.000 bis 10.000 Euro (Stufe 4), über 10.000 Euro (Stufe 5). Jährliche Einkünfte werden auf einen monatlichen Durchschnittswert umgerechnet (jährliche Einkunft dividiert durch 12 Monate) und in dem Stufenystem angegeben. Die Nebeneinkünfte sind inzwischen auf der Landtagshomepage einsehbar.
Saarland:
- Regelung wie im Bundestag möglich, derzeit laufen Gespräche
Auch im Saarland plant die Große Koalition neue Veröffentlichungsregeln und führt dazu Gespräche mit allen Landtagsfraktionen. "Derzeit gibt es Bestrebungen, die Regelungen des Deutschen Bundestages auch für den Saar-Landtag zu übernehmen", erklärte ein SPD-Sprecher gegenüber abgeordnetenwatch.de. Die Forderungen der Opposition gehen allerdings über die Pläne von CDU und SPD hinaus: Grüne und Piraten wollen eine centgenaue Offenlegung. Letztere stellen ihre Nebeneinkünfte bereits jetzt freiwillig ins Internet.
Update vom 22.11.2018:
Im Saarland gibt es seit November 2018 ein 21-Stufen-Modell, nachdem Kritik am alten 10-Stufen-Modell aufgekommen war. Die 21 Stufen bewegen sich zwischen 1.000 und 500.000 Euro und sollen der Öffentlichkeit ein besseres Bild von den Nebeneinkünften verschaffen. Der Landtag betonte außerdem, dass die Mitglieder des Landtags ihre Abgeordnetentätigkeit in den Vordergrund zu stellen hätten.
Baden-Württemberg:
In der grün-roten Koalition in Baden-Württemberg gibt es ebenfalls Pläne für Offenlegungspflichten.
"Wir sind für die komplette Veröffentlichung aller Nebeneinkünfte, die aus der Wahrnehmung des Landtagsmandats oder aus kommunalen Ehrenämtern resultieren (Arbeit- und Auftraggeber, Höhe)," erklärte Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Schebesta auf abgeordnetenwatch.de-Anfrage. "Wir stehen aktuell in Gesprächen mit den anderen Fraktionen über eine gemeinsame Transparenzregelung. Abhängig von den Ergebnissen wird es einen interfraktionellen oder grün-roten Gesetzentwurf geben. " Die Abgeordneten seiner Fraktion würden ihre Nebeneinkünfte bereits jetzt freiwillig offenlegen.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Andreas Stoch, sagte, er könne sich eine Komplettoffenlegung grundsätzlich vorstellen. Aber: "Auch ein Stufensystem wie im Bundestag ist denkbar."
Update 22.11.2018:
Momentan werden die Nebentätigkeiten der MdL ohne Angabe der Einkünfte aud der Landtagshomepage veröffentlicht.
Rheinland-Pfalz:
- Stufen-System wie im Bundestag möglich, erste Beratungen noch vor der Sommerpause
Auch für die rheinland-pfälzischen Abgeordneten soll es demnächst Veröffentlichungspflichten für Nebeneinkünfte geben, in welcher Form ist aber noch nicht geklärt. Die SPD setzt auf das Bundestags-System aus zehn Stufen. Das können sich auch die Grünen vorstellen, die ihre Nebeneinkünfte allerdings auf freiwilliger Basis bereits jetzt offenlegen. Nach Angaben von Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Nils Wiechmann soll der Landtag noch vor der Sommerpause zum ersten Mal über verschiedene Modelle beraten, die derzeit von der Landtagsverwaltung ausgearbeitet würden. "Wir GRÜNE wollen eine zeitnahe Lösung, ich gehe davon aus, dass es nach der Sommerpause eine Regelung geben wird, die dann spätestens ab Anfang 2015 gilt."
Update: Die Nebeneinkünfte sind nach einem 10-Stufen-Modell nun auf der Landtagshomepage veröffentlicht.
Sachsen:
- Keine Änderungen am bisherigen 3-Stufen-System geplant
Die schwarz-gelbe Koalition in Sachsen sieht derzeit keinerlei Handlungsbedarf - sie hält die aktuelle Regelung für ausreichend: Sächsische Landtagsabgeordnete müssen ihre Einkünfte in drei Stufen angeben (1.000 bis 3.500 Euro, 3.501 bis 7.000 Euro, über 7.000 Euro). Dieses Modell gab es bis Ende der vergangenen Wahlperiode auch im Deutschen Bundestag, wurde aber von allen Fraktionen für zu intransparent gehalten und geändert. Mehr Transparenz fordert auch die Opposition in Sachsen. "Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Mitglieder des Bundestags sich transparenterer Regelungen gegeben haben, aber die Sächsischen Abgeordneten nur nebulöse Grenzen angeben müssen," sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion Stefan Brangs gegenüber abgeordnetenwatch.de. Er setze sich für eine Offenlegung von Nebeneinkünften auf Euro und Cent ein. "Finanzielle Abhängigkeiten machen erpressbar. Vor allem die Abgeordneten müssten daran interessiert sein, solche Bedenken aus der Welt zu schaffen."
Im August werden die Karten im sächsischen Parlament neu gemischt - dann finden Landtagswahlen statt.
Update: Inzwischen hat auch der Sächsische Landtag ein 10-Stufen-Modell eingeführt. Die Angaben finden sich auf der Landtagshomepage.
Mecklenburg-Vorpommern:
- Keine Veröffentlichungspflichten geplant
Vollkommene Intransparenz über die Nebeneinkünfte der Landtagsabgeordneten herrscht bislang in Mecklenburg-Vorpommern: Auf der Parlamentshomepage werden lediglich die Tätigkeiten aufgeführt, Angaben zu den Einkünften gibt es dort nicht. Veröffentlichen müssen Abgeordnete ihre Aktivitäten neben dem Mandat auch nur dann, wenn die Einkünfte über 750 Euro liegen (pro Nebentätigkeit bzw. Zuwendung pro Kalenderjahr). Neue Transparenzregeln sind von der Großen Koalition in Schwerin nicht zu erwarten. Er jedenfalls sehe keinen Änderungsbedarf, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, Heinz Müller, gegenüber abgeordnetenwatch.de.
Update 15.10.2015: Die Große Koalition in Mecklenburg-Vorpommern ist weiter gegen eine Veröffentlichung von Nebeneinkünften.
Berlin, Bremen und Hamburg:
- Keine Änderungen am Status quo geplant
Während die Abgeordneten in den Flächenstaaten Vollzeitparlamentarier sind, die ggf.s Nebentätigkeiten nachgehen, ist es in den Stadtstaaten Hamburg, Bremen und Berlin umgekehrt: Das Abgeordnetenmandat ist so etwas wie eine Nebentätigkeit - im Alltag gehen die Parlamentarier einem Beruf nach. Das ändert allerdings nichts daran, dass auch als Teilzeitpolitiker Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte möglich sind, beispielsweise durch Aufsichtsrats- oder Beiratsposten. Bislang müssen die Abgeordneten in den drei Stadtstaaten keine öffentlichen Angaben über diese Einkünfte machen - das soll offenbar auch erstmal so bleiben:
Die Berliner SPD-Fraktion erklärte auf abgeordnetenwatch.de-Anfrage, man wolle zu diesem Thema keine Stellung nehmen. Für die Piraten erklärte Geschäftsführer Heiko Herberg, seine Fraktion halte eine Veröffentlichung auf Euro und Cent für erforderlich und praktiziere dies auch bereits auf freiwilliger Basis. "Wir können derzeit keine weitere Initiative dazu starten, da zu Beginn der Wahlperiode die Grünen einen Vorschlag gemacht hatten. Wir Piraten hatten einen Änderungsantrag eingestellt der die € genaue Veröffentlichung vorsieht. Leider sind der Änderungsantrag sowie der Grundantrag von der SPD/CDU abgelehnt worden. Eine erneute Befassung mit dem Thema kann erst wieder in der nächsten Wahlperiode 2016 erfolgen, da unsere Geschäftsordnung das erneute Einbringen von Anträgen unterbindet. Da SPD/CDU sich jedoch klar gegen die Veröffentlichung ausgesprochen haben, macht eine parlamentarische Befassung derzeit auch keinen Sinn. Hier muss der Druck von Außen jetzt verstärkt werden."
Aus den Fraktionen von SPD und Grünen in Bremen ist zu hören, dass es derzeit keine konkreten Pläne zur Veröffentlichung von Einkünften, etwa aus Aufsichtsratstätigkeiten gibt.
Update 11.2.2016: Nach einem Bericht von Radio Bremen sollen Abgeordnete der Bremischen Bürgerschaft künft Angaben zu sämtlichen Einkünften machen, die nicht ihren Hauptberuf betreffen. Die Fraktionen von SPD und Grünen hätten dazu einen Antrag ins Parlament eingebracht, der auch von Linken und CDU unterstützt und voraussichtlich noch im Februar beschlossen würde. Nähere Angaben zur Ausgestaltung der Veröffentlichungsregeln machte der Pressebericht nicht.
Auch von der in Hamburg allein regierenden SPD ist nicht zu vernehmen, dass es demnächst eine Veröffentlichungspflicht geben soll.
Auf Landesebene ist inzwischen also einiges in Bewegung gekommen. Zweifellos sind die in vielen Landesparlamenten geplanten Stufen-Modelle ein großer Fortschritt im Vergleich zum Status quo, allerdings lassen sich auf diese Weise z.T. hohe Beträge vor der Öffentliochkeit verbergen. abgeordnetenwatch.de hat dies am Beispiel der zehnstufigen Veröffentlichungspflichten des Deutschen Bundestages gezeigt.
Damit sämtliche Einkünfte öffentlich werden, fordert abgeordnetenwatch.de eine Offenlegung auf Euro und Cent. Denn Transparenz ist eine wichtige Voraussetzung für Vertrauen.
Mitarbeit: Simon Kimmel, Laura Herzig, Keno Franke, Mika Parlowsky