Berlin Fragen & Antworten

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Antwort von Björn Wohlert
CDU
• 12.07.2023

Der Quereinstieg ist in Berlin gesetzlich in § 12 des Lehrkräftebildungsgesetzes geregelt und beschränkt auf Fächer, in denen berlinweit ein besonderer Bedarf besteht, der nicht über Laufbahnbewerberinnen und -bewerber gedeckt werden kann

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