(...) vielen Dank für Ihre E-Mail vom 15.08., in der Sie die unterschiedliche Behandlung der ehrenamtlich Tätigen im Bevölkerungsschutz darstellen sowie eine Weiterentwicklung der Retterfreistellung fordern. (...)
(...) wir werden die „Rettergleichstellung“ in der nächsten Legislaturperiode als Gesetzesinitiative einbringen, soweit Landesrecht betroffen ist. Bezüglich der bundesgesetzlichen Regelungen (z.B. Anpassungsbedarf im THW-Gesetz) muss die Bundesebene handeln, da die unterschiedlich geregelten Freistellungsansprüche und Entgeltfortzahlungen nicht nachvollziehbar und fachlich nicht zu begründen sind. (...)
(...) April 2013 in Kraft getretenen Art. 33a des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (BayRDG) wurde für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte im Rettungsdienst die sog. Retterfreistellung geschaffen. (...)