(...) Dass ausgerechnet ein Mann, der vom Verfassungsschutz als Rechtsextremist und damit als Gefahr für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung beobachtet wird, genau von dieser freiheitlich demokratischen Grundordnung mit offensichtlich großem Aufwand gegen Angriffe auf seine persönliche Unversehrtheit geschützt wird, ist schon sehr skurril. (...)
(...) Mir ist der Fall von Frau Mayaz nicht bekannt, schreiben Sie mir gerne eine Email mit mehr Informationen an team@katharina-schulze.de, damit ich dem nachgehen kann. (...)
(...) Im hiesigen Fall lehnte das BAMF den Asylantrag der Familie – da sie zuerst in Spanien erfolgreich einen Asylantrag gestellt hatte und anschließend in die Bundesrepublik Deutschland einreiste – aufgrund der Zuständigkeit spanischer Behörden als unzulässig ab. (...)