Ein serologischer serologischer Nachweis SARS-CoV-2-spezifischer Antikörper hingegen lässt keine eindeutige Aussage zum Infektionszeitpunkt, zur Infektiosität oder zum Immunstatus zu.
Den Bau von Windrädern in Bayern halte ich für zwingend notwendig, um die Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels zu gewährleisten.
Die Regelung zum Genesenenstatus beruht auf der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnahmV) des Bundes. Sie legt fest, dass jene Personen als genesen gelten, deren PCR-bestätigte SARS-CoV-2-Infektion mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt.
Bislang liegen jedoch hinsichtlich keinem dieser Testarten wirklich gesicherte Daten darüber vor, wie hoch die gemessenen Antikörper sein müssen, um wirklich eine verlässliche Aussage über einen noch bestehenden Schutz geben zu können.