Name Absteigend sortieren | Fraktion | Stimmkreis | Stimmverhalten | |
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Ute Eiling-Hütig | CSU | 128 - Starnberg | Dagegen gestimmt | |
Georg Eisenreich | CSU | 101 - München-Hadern | Nicht beteiligt | |
Wolfgang Fackler | CSU | 706 - Donau-Ries | Dagegen gestimmt | |
Hans Jürgen Fahn | FREIE WÄHLER | 601 - Aschaffenburg-Ost | Dagegen gestimmt | |
Martina Fehlner | SPD | 602 - Aschaffenburg-West | Nicht beteiligt | |
Günther Felbinger | fraktionslos | 606 - Main-Spessart | Dafür gestimmt | |
Günther Felbinger | FREIE WÄHLER | 606 - Main-Spessart | Dafür gestimmt | |
Alexander Flierl | CSU | 306 - Schwandorf | Dagegen gestimmt | |
Karl Freller | CSU | Dagegen gestimmt | ||
Albert Füracker | CSU | 303 - Neumarkt i.d.OPf. | Dagegen gestimmt | |
Tessa Ganserer | DIE GRÜNEN | 501 - Nürnberg-Nord | Dafür gestimmt | |
Peter Paul Gantzer | SPD | 122 - München-Land Nord | Dafür gestimmt | |
Thomas Gehring | DIE GRÜNEN | 709 - Kempten, Oberallgäu | Dafür gestimmt | |
Judith Gerlach | CSU | Dagegen gestimmt | ||
Max Gibis | CSU | Dagegen gestimmt | ||
Thorsten Glauber | FREIE WÄHLER | 405 - Forchheim | Dagegen gestimmt | |
Thomas Goppel | CSU | Dagegen gestimmt | ||
Ulrike Gote | DIE GRÜNEN | 403 - Bayreuth | Dafür gestimmt | |
Eva Gottstein | FREIE WÄHLER | 114 - Eichstätt | Nicht beteiligt | |
Martin Güll | SPD | 112 - Dachau | Dafür gestimmt | |
Harald Güller | SPD | Dafür gestimmt | ||
Petra Guttenberger | CSU | 509 - Fürth | Dagegen gestimmt | |
Christine Haderthauer | CSU | 118 - Ingolstadt | Dagegen gestimmt | |
Volkmar Halbleib | SPD | 609 - Würzburg-Land | Dafür gestimmt | |
Joachim Hanisch | FREIE WÄHLER | 306 - Schwandorf | Dagegen gestimmt |
Im Gesetzesentwurf des Staatministeriums wurde geregelt wie mit Maßnahmen umgegangen wird, die unbegleitete minderjährige Geflüchtete von Jugendämtern in Anspruch nehmen. Bis zu 112. Mio. Euro im Jahr sollen hierzu den Kommunen zur Verfügung gestellt werden. In einem Änderungsantrag der CSU-Fraktion zu diesem Entwurf wurde außerdem hinzugefügt, dass die Wohnpflicht von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten in ihren Erstaufnahmeeinrichtungen bis zu 24 Monate betragen kann.
Der namentlich zur Abstimmung gebrachte Änderungsantrag der SPD-Fraktion zielte darauf ab, die im Gesetzesvorschlag geplanten Regulierungen darüber zu streichen, welche Leistungen des Jugendamtes erstattet werden und welche nicht. Dieser wurde mit 53 Ja- und 98 Nein-Stimmen abgelehnt. Ein weiterer Änderungsantrag der SPD-Fraktion sah weiterhin vor, auch die Leistungen von schon volljährigen jungen Geflüchteten mitaufzunehmen. Auch dieser wurde in einer namentlichen Abstimmung abgelehnt.
Angelika Weikert (SPD) begründete den Änderungsantrag der SPD damit, dass die Kostenübernahme für junge volljährige Geflüchtete im Gesetzesentwurf des Staatsministeriums nicht berücksichtigt sei. Sie lehnte den Gesetzesentwurf des Staatsministeriums außerdem ab, weil die eingeplanten Mittel zur Finanzierung der Maßnahmen bloß knapp die Hälfte aller Kosten für die Kommunen deckten. Außerdem hätten die Jugendämter mit dem Gesetzesentwurf weniger Entscheidungsmacht darüber, welche Leistungen sie für angemessen hielten. Frau Weikert kritisierte auch den Änderungsantrag der CSU-Fraktion scharf, der den Verbleib der Jugendlichen in ihren Erstaufnahmeeinrichtungen für bis zu zwei Jahre ermögliche. Christina Kamm (GRÜNE) schloss sich diesen Kritikpunkten an. Auch der fraktionslose Alexander Muthmann kündigte seine Ablehnung des Gesetzesentwurfs an.
Dr. Hans Reichhart (CSU) lehnte beide Änderungsanträge der SPD ab und verteidigte den ursprünglichen Gesetzesentwurf. Er betonte, dass differenziert betrachtet werden müsse, welche Leistungen von minderjährigen unbegleiteten Geflüchteten in Anspruch genommen werden sollten, und welche gar nicht benötigt würden. Er begründete den Änderungsantrag der CSU-Fraktion zum Gesetzesentwurf außerdem damit, dass nun zwischen Menschen mit und ohne Bleibeperspektive unterschieden werde. Auch anerkannte Geflüchtete würden so berücksichtigt. Für diese Neuerung sei es notwendig, dass unbegleitete Jugendliche bis zu 24 Monate in ihren Erstaufnahmeeinrichtungen verbleiben könnten.