Änderung des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes

Mit dem Gesetzentwurf fordert die SPD-Fraktion eine umfassende Reform und Modernisierung des bayerischen Personalvertretungsgesetzes. In seiner Beschlussempfehlung empfahl der Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes eine Ablehnung des Gesetzesentwurfs. Neben der SPD unterstützten auch die Grünen den Entwurf.

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Dafür gestimmt
44
Dagegen gestimmt
105
Enthalten
0
Nicht beteiligt
31
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionStimmkreisStimmverhalten
Portrait von Georg WinterGeorg WinterCSU704 - Augsburg-Land, Dillingen Dagegen gestimmt
Portrait von Peter WinterPeter WinterCSU601 - Aschaffenburg-Ost Dagegen gestimmt
Portrait von Mechthilde WittmannMechthilde WittmannCSU104 - München-Milbertshofen Dagegen gestimmt
Portrait von Herbert WoerleinHerbert WoerleinSPD705 - Augsburg-Land-Süd Dafür gestimmt
Portrait von Isabell ZachariasIsabell ZachariasSPD108 - München-Schwabing Dafür gestimmt
Portrait von Josef ZellmeierJosef ZellmeierCSU209 - Straubing Dagegen gestimmt
Portrait von Benno ZiererBenno ZiererFREIE WÄHLER116 - Freising Dagegen gestimmt

Im Vergleich zu den entsprechenden gesetzlichen Regelungen anderer Länder sei das bayerische Personalvertretungsgesetz (BayPVG) nicht mehr zeitgemäß. Es gebe in entscheidenden Bereichen Beschränkungen bei den Rechten und für die Arbeit der Personalvertretung. Dies sei mit einer komplizierten Regelungsdichte verbunden. Daher sei eine Entbürokratisierung sowie eine Ausweitung der Rechte der Personalvertretung notwendig.

Die Reform des BayPVG habe zum Ziel, die Personalvertretung auf Augenhöhe mit der Dienststellenleitung zu stellen. Der Kernpunkt der Reform sei die Allzuständigkeit des Personalrats. Der Wirtschaftsausschuss solle als Hilforgan der Personalvertretungen in Dienststellen mit mehr als 100 Angestellten zur Verfügung stehen. Des Weiteren solle eine Einigungsstelle bei jeder obersten Dienstbehörde für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung gebildet werden. Entsprechend der Regelung im Betriebsverfassungsgesetz solle es eine verbesserte Freistellungsstaffel beim örtlichen Personalrat geben. Für den Gesamtpersonalrat sei die Möglichkeit eröffnet, die Anzahl der Mitglieder und der Freistellungen auszuweiten. Darüber hinaus sollen die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Schulungen und der Unterrichtsanspruch der Personalvertretung verbessert werden. Letztendlich solle durch die Reform auch die Altergrenze bei den Jugend- und Auszubildendenvertretungen aufgehoben werden.

Die Fraktionen verzichteten auf eine Aussprache und stimmten direkt über den Gesetzesentwurf ab.