(...) Diese Differenz bezüglich unterschiedlicher Herangehensweisen möchten wir in den nächsten Tagen auf den Grund gehen und werden deshalb entsprechende parlamentarishe Mittel ergreifen - seien es schriftliche Anfragen oder direkte Antragsstellungen. Wir werden recherchieren, inwiefern bayerische Regelungen dafür verantwortlich sind, dass der Weideschuss gerade in Bayern nicht machbar ist. (...)
(...) So verhält es sich auch mit der von Ihnen aufgeworfenen Frage nach der Verfügungsberechtigung bei Drittgeheimnissen im Rahmen des § 203 Strafgesetzbuch. Die wenige hierzu veröffentlichte Rechtsprechung und die hiesigen Erfahrungen der Strafverfolgungspraxis sind Ausdruck dessen, dass die Bewältigung der Problematik der Verfügungsberechtigung bei der konkreten Rechtsanwendung keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf erforderlich werden lässt. (...)
Sehr geehrter Herr Zwanziger,