Bayern 2008-2013 - Fragen & Antworten

Portrait von Christine Haderthauer
Antwort von Christine Haderthauer
CSU
• 24.05.2011

(...) Franz Josef Strauß hat es mit dem Martin Luther entliehenen Satz auf den Punkt gebracht: Politiker sollen "dem Volk aufs Maul schauen, aber nicht nach dem Mund reden". (...)

Portrait von Christine Haderthauer
Antwort von Christine Haderthauer
CSU
• 31.05.2011

(...) Das Bundesverfassungsgericht hat sich in seinem Urteil zu den Regelleistungen mit der Höhe des Existenzminimums befasst, das als Ausfluss des Sozialstaatsprinzips grundsätzlich zur Verfügung stehen muss. (...) Ich bin daher davon überzeugt, dass auch die Kürzung auf Null - als ultima ratio, z. (...) Das Sozialstaatsprinzip gebietet keine Versorgungsgarantie des Steuerzahlers für Menschen, die sich selber helfen können. (...)

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Antwort von Beate Merk
CSU
• 25.05.2011

(...) Das RVG ist allerdings u.a. dann nicht anwendbar, wenn der Rechtsanwalt als Vormund, Betreuer, Pfleger, Verfahrenspfleger oder -beistand, Testamentsvollstrecker, Insolvenzverwalter, Sachwalter, Mitglied des Gläubigerausschusses, Nachlass- oder Zwangsverwalter, Treuhänder oder Schiedsrichter handelt (§ 1 Abs. 2 RVG). (...)

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Antwort von Christine Stahl
Bündnis 90/Die Grünen
• 19.05.2011

(...) Bei dem betreffenden Neubau der Straßenbahn durch die Pillenreuther Straße gilt es wirtschaftliche und betriebliche Aspekte der Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg (VAG)zu berücksichtigen. Nach Eröffnung der U 3 bis zum Friedrich-Ebert-Platz wird die Straßenbahnlinie 9 aktuell bis zum Hauptbahnhof zurückgenommen. Das bedeutet in der Konsequenz, dass dann 3 Straßenbahnlinien am Hauptbahnhof enden würden. (...)

Portrait von Wolfgang Heubisch
Antwort von Wolfgang Heubisch
FDP
• 31.05.2011

(...) Mit der sofortigen Aberkennung des Doktortitels hat die Universität Bayreuth in rechtlich einwandfreier Weise reagiert. Grund für die Rücknahme war die Tatsache, dass Herr zu Guttenberg gegen Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens verstoßen hat und bei vorheriger Kenntnis dieser Umstände eine Zulassung zur Promotion nicht erfolgt wäre. (...)

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