
Die Bundesregierung hat angesichts der stark steigenden Preise drei Entlastungspakete auf den Weg gebracht.

Die Festsetzungen der VwV Boden liefern hierzu leider keinen ausreichenden rechtlichen Rahmen, sondern verbessern lediglich das Verfahren zur Bewertung landwirtschaftlicher Böden.


Nach § 16 Abs. 1 LLG stellen die landwirtschaftlichen Flächen für die Landwirtschaft die zentrale Produktionsressource dar. Für die landwirtschaftliche Nutzung besonders geeignete Böden sollen nach Möglichkeit geschont werden.


Die Landesregierung setzt sich verstärkt für eine nachhaltige, ressourcenschonende Raum- und Siedlungspolitik ein. Im Vordergrund steht eine bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung bei Vorrang der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung und effizienter Nutzung der verfügbaren Flächen.