
In dieser Pauschalität kann ich die Frage nicht beantworten. Wenn Sie mir konkrete Fälle schildern, dann kann ich diesen nachgehen.

Es ist langjährige und allseits akzeptierte Praxis, dass Änderungen des Wahlrechts einvernehmlich mit allen demokratischen Parteien besprochen werden.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für kommunale Flächennutzungs- und Bebauungspläne sind durch Bundesrecht geregelt.

Die genehmigende Behörde trifft also eine Abwägungsentscheidung im Einzelfall.

Fangjagd mit Fallen, die töten, ist verboten. Ausnahmegenehmigung möglich, jedoch sehr aufwändig zu bekommen. Im LK HN momentan keine Totfangfalle registriert.

Eine neue Regierung muss zeitnah Vorschläge ausarbeiten, welche Entlastungen für private Haushalte notwendig und sinnvoll sind.