Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Karl Klein | CDU | 37 - Wiesloch | Dagegen gestimmt | |
Gerhard Kleinböck | SPD | 39 - Weinheim | Dafür gestimmt | |
Wilfried Klenk | CDU | 17 - Backnang | Dagegen gestimmt | |
Rudolf Köberle | CDU | 69 - Ravensburg | Dagegen gestimmt | |
Ernst Kopp | SPD | 32 - Rastatt | Nicht beteiligt | |
Joachim Kößler | CDU | 30 - Bretten | Dagegen gestimmt | |
Winfried Kretschmann | DIE GRÜNEN | 9 - Nürtingen | Nicht beteiligt | |
Thaddäus Kunzmann | CDU | 9 - Nürtingen | Dagegen gestimmt | |
Sabine Kurtz | CDU | 6 - Leonberg | Nicht beteiligt | |
Bernhard Lasotta | CDU | 20 - Neckarsulm | Dagegen gestimmt | |
Daniel Lede Abal | DIE GRÜNEN | 62 - Tübingen | Dafür gestimmt | |
Siegfried Lehmann | DIE GRÜNEN | 56 - Konstanz | Dafür gestimmt | |
Andrea Lindlohr | DIE GRÜNEN | 7 - Esslingen | Dafür gestimmt | |
Paul Locherer | CDU | 68 - Wangen | Nicht beteiligt | |
Reinhard Löffler | CDU | 3 - Stuttgart III | Dagegen gestimmt | |
Brigitte Lösch | DIE GRÜNEN | 4 - Stuttgart IV | Dafür gestimmt | |
Manfred Lucha | DIE GRÜNEN | 69 - Ravensburg | Dafür gestimmt | |
Ulrich Lusche | CDU | 58 - Lörrach | Dagegen gestimmt | |
Winfried Mack | CDU | 26 - Aalen | Nicht beteiligt | |
Klaus Maier | SPD | 25 - Schwäbisch Gmünd | Dafür gestimmt | |
Thomas Marwein | DIE GRÜNEN | 51 - Offenburg | Dafür gestimmt | |
Bettina Meier-Augenstein | CDU | 27 - Karlsruhe I | Dagegen gestimmt | |
Bärbl Mielich | DIE GRÜNEN | 48 - Breisgau | Dafür gestimmt | |
Ulrich Müller | CDU | 67 - Bodensee | Dagegen gestimmt | |
Bernd Murschel | DIE GRÜNEN | 6 - Leonberg | Dafür gestimmt |
Ziel des Antrags ist, die Weiterbildungsbereitschaft von Beschäftigten in Baden-Württemberg zu fördern. In ihrem Koalitionsvertrag haben SPD und Grüne festgelegt, dass auch Baden-Württemberg als eines der letzten Bundesländer eine bezahlte Bildungsfreistellung einführt. Neben Baden-Württemberg sind es nur noch Bayern, Sachsen und Thüringen, die kein solches Gesetz haben.
Die Bildunsgträger äußerten sich meistens positiv. Sie sehen das Gesetz als wichtigen Bestandteil einer Strategie für lebenslanges Lernen sowie als Beitrag zur Förderung der Persönlichkeit der Beschäftigten. Die Arbeitgeberverbände hingegen stehen dem Gesetz aufgrund der erhöhten Personalkosten eher skeptisch gegenüber.
Ab 1. Juli 2015 erhalten Beschäftigte in Baden-Württemberg die Möglichkeit, an bis zu fünf Tagen pro Jahr an Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen und hierfür von ihrer Arbeit freigestellt zu werden. Möglichkeiten zur Fortbildung sind neben der beruflichen und der politischen Weiterbildung auch beispielsweise die Qualifikation für ein Ehrenamt.
Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte sowie Auszubildende und Studierende an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg. Kleinere Betriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern sind allerdings von der Bildungszeit ausgenommen.
Weiterführende Links:
Neues Bildungszeitgesetz in BW. Bezahlte Weiterbildung für Mitarbeiter (SWR Fernsehen, 11.3.2015)