Der Bundestag hat die geheime Vergabepraxis von Hausausweisen für Lobbyisten gestoppt. Derzeit können Interessenvertreter keine neuen Hausausweise mehr beantragen, wie abgeordnetenwatch.de am Freitagnachmittag aus Parlamentskreisen erfuhr. Zuvor hatte das ZDF darüber berichtet.
Mit diesem Schritt reagiert der Bundestag u.a. auf ein Gerichtsurteil, das abgeordnetenwatch.de mit einer Transparenzklage auf Offenlegung der Lobbykontakte der vier Bundestagsfraktionen erwirkt hatte. Einer Veröffentlichung hatten sich CDU/CSU und SPD lange Zeit verweigert.
"Wir begrüßen, dass Union und SPD endlich erkannt haben, dass Lobbyismus im Geheimen die Demokratie unterhöhlt", so abgeordnetenwatch.de-Geschäftsführer Gregor Hackmack. "Dass der Bundestag nun die geheime Vergabe von Hausausweisen abgeschafft hat, ist ein erster wichtiger Schritt gegen den Hinterzimmer-Lobbyismus. Nun muss es endlich ein verbindliches Lobbyregister nach kanadischem Vorbild geben. Darin müssen Interessenvertreter angeben, mit welchen Politikern sie sich treffen und auf welche Gesetze sie Einfluss nehmen. Auch das Budget, das den Lobbyvertretern zur Verfügung steht, muss dort aufgeführt werden."
Bislang konnten Lobbyisten einen Hausausweis erhalten, wenn ein Parlamentarischer Geschäftsführer einer Bundestagsfraktion ihren Antrag unterzeichnete. Diese intransparente Vergabepraxis hatte abgeordnetenwatch.de im Juni 2014 bekannt gemacht (mehr: Bundestag hält Zugangsregeln für Lobbyisten unter Verschluss). Künftig sollen nicht mehr die Fraktionen über die Vergabe der Hausausweise entscheiden. Um einen Zugangsschein erhalten zu können, müssen sich Interessenvertreter in ein öffentliches Register
eintragen.
abgeordnetenwatch.de hatte die Diskussion um die Lobbyisten-Hausausweise mit einer Klage gegen den Deutschen Bundestag im November 2014 ins Rollen gebracht. Das Berliner Verwaltungsgericht verpflichtete die Bundestagsverwaltung im Juni 2015, die Namen von Unternehmen und Verbänden zu veröffentlichen, die über die Fraktionen einen Hausausweis erhalten haben. Gegen dieses Urteil war der Deutsche Bundestag zunächst auf Drängen von CDU/CSU und SPD in Berufung gegangen, hatte diese aber später zurückgezogen.
Aus der Liste mit den Hausausweis-Inhabern geht u.a. hervor, dass zahlreiche Vertreter von Rüstungsunternehmen, Autokonzernen und der Frackinglobby über Zugangsscheine für den Bundestag verfügen. Eine Liste aller 1.103 Interessenvertreter mit Hausausweis finden Sie hier: https://www.abgeordnetenwatch.de/blog/lobbyliste
WEITERFÜHRENDE LINKS:
- Hintergrundartikel: "Bundestag schafft geheime Hausausweise für Lobbyisten ab" (8.1.2016)
- ZDF-Bericht: "Bundestag lässt keine Lobbyisten mehr rein" (8.1.2016)
CHRONOLOGIE:
- 10.4.2014: Mailanfrage bei den Parlamentarischen Geschäftsführern von Union, SPD, Linke und Grüne, ob sie abgeordnetenwatch.de freiwillig die Namen von Lobbyorganisationen mitteilen, denen sie Bundestagshausausweise bewilligt haben (Linke und Grüne teilten diese mit, Union und SPD weigern sich mit Verweis auf den Datenschutz)
- 17.4.2014: IFG-Antrag von abgeordnetenwatch.de beim Deutschen Bundestag. Angefragt wird u.a. eine Auflistung von Interessenverbänden, bei denen die Ausstellung der Hausausweise von den Fraktionen befürwortet wurde.
- 6.6.2014: Ablehnungsbescheid der Bundestagsverwaltung: Dem IFG-Antrag bzgl. einer Liste von Interessenverbänden, bei denen die Ausstellung der Hausausweise von den Fraktionen befürwortet wurde, wird nicht stattgegeben. Begründung: Hierbei handele es sich um eine parlamentarische Tätigkeit, die nicht unter das IFG fällt. abgeordnetenwatch.de argumentiert, dass die Ausstellung von Hausausweisen eine Verwaltungstätigkeit ist, die sehr wohl unter das IFG fällt.
- 26.6.2014: Widerspruch von abgeordnetenwatch.de gegen den Ablehnungsbescheid der Bundestagsverwaltung.
- 29.10.2014: Widerspruch wird von der Bundestagsverwaltung zurückgewiesen
- 28.11.2014: abgeordnetenwatch.de reicht über die Anwältin Katja Pink Klage beim Berliner Verwaltungsgericht ein.
- 18.6.2015: Verhandlung vor dem Berliner Verwaltungsgericht und Urteil: Das Gericht gibt abgeordnetenwatch.de in allen Punkten Recht: Der Bundestag muss u.a. die Namen von Lobbyorganisationen mitteilen, die durch Unterschrift der Parlamentarischen Geschäftsführer einen Bundestagshausausweis erhalten haben.
- 1.10.2015: Bundestagsältestenrat votiert mit den Stimmen von Union und SPD für den Gang in Berufung, Linke und Grüne stimmen dagegen
- Oktober 2015: Der Bundestag reicht beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eine Berufungsbegründung ein. Mit einem Verhandlungstermin ist voraussichtlich nicht vor Mitte 2016 zu rechnen.
- Oktober 2015: Die SPD-Bundestagsfraktion macht ihre Lobbykontakte nun doch öffentlich.
- 27.11.2015: Die Bundestagsverwaltung veröffentlicht eine vollständige Liste mit den Namen von 1.111 Vertretern von Unternehmen, Verbänden und Organisationen, die mit Bewilligung der Fraktionen einen Hausausweis erhalten hatten (diese Zahl wurde später vom Bundestag auf 1.103 korrigiert). Die Herausgabe der Liste erfolgte aufgrund einer Eilentscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, die der Tagesspiegel mit einer Klage auf Grundlage des Presserechts erwirkt hatte.
- 9.12.2015: Die Bundestagsverwaltung zieht ihre Berufung gegen das Verwaltungsgerichts-Urteil vom 18. Juni 2015 zurück. Damit hat abgeordnetenwatch.de die Klage auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes auch offiziell gewonnen.
- 8.1.2016: ZDF und abgeordnetenwatch.de berichten übereinstimmend, dass der Bundestag die bisherige Vergabepraxis für die Hausausweise beendet hat.