Überarbeitung der Künstlersozialkasse

Die Regierungsfraktionen haben einen Antrag zur Überarbeitung der Künstlersozialkasse gestellt. Dieser wurde im Parlament mit den Stimmen von SPD, Grüne und Linken angenommen. Die CDU sowie AfD stimmten dagegen.

Weiterlesen
Dafür gestimmt
43
Dagegen gestimmt
34
Enthalten
0
Nicht beteiligt
13
Abstimmungsverhalten von insgesamt 90 Abgeordneten.

Die Künstlersozialkasse (KSK) koordiniert die der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge ihrer Mitglieder. Berechnet wird die Höhe der zu leistenden Beiträge (Eigenanteil 50%, Zuschüsse durch den Bund 20%, Unternehmen, die Kunst und Publizistik verwerten 30%) je nach Einkommen.

SPD, Grüne und Linke forderten die Landesregierung in ihrem Antrag dazu auf, über die Bedeutung der Künstlersozialkasse in Thüringen zu berichten und den Stellenwert bezüglich der kulturellen Vielfalt und der positiven Kultur- und Kreativwirtschaft in Thüringen einzuschätzen.

Außerdem soll die Regierung sich bei der Arbeits- und Sozialministerkonferenz, der Kultusministerkonferenz sowie im Bundesrat für folgende Punkte einsetzen:

  1. Die Künstlersozialkasse soll langfristig erhalten und abgesichert bleiben.
  2. Gesetzlich sollen die Tätigkeitsbereiche verankert, präzisiert und angepasst werden, die unter die Künstlersozialversicherung fallen.
  3. Die Aufnahme in die Künstlersozialkasse soll bezüglich der Einstufung und des Nachweises der regel- und erwerbsmäßigen Tätigkeit erleichtert werden.
  4. Wechselhaft Selbstständige sollen mehr Rechtssicherheit genießen. Außerdem soll diesen der Zugang zur Künstlersozialversicherung erleichtert bzw. grundsätzlich ermöglicht werden.
  5. Vermarktungsplattformen, die durch die Bereitstellung oder Vermarktung künstlerischer Inhalte profitieren (z.B. Amazon, Google), sollen in die Abgabepflicht einbezogen werden. Die Finanzierungslücke, die durch die Selbstvermarktung und Digitalisierung entsteht, soll durch den Zuschuss von Bundesmitteln ausgeglichen werden.

Der Antrag wurde im Parlament mit den Stimmen von SPD, Grüne und Linken angenommen. Die CDU sowie AfD stimmten dagegen.

Katja Mitteldorf (LINKE) begründete den gemeinsamen Antrag damit, dass vermehrt Kritik an der KSK von Wirtschaftsverbänden geäußert werde und diese daher geschützt werden müsse. Jedoch gebe es eine Menge Reformbedarf, da es momentan zu kompliziert und langwierig sei, in die KSK aufgenommen zu werden. Daher seien ihrer Meinung nach unter anderem die zu eng gefassten Berufsfelder schuld.

Von der SPD-Fraktion äußerte sich Dorothea Marx im Plenum. Sie rechtfertige die KSK damit, dass Künstler*innen im Schnitt weniger als Solo-Selbstständige verdienen würden und es daher schwerer hätten sich zu versichern. Auch müssen man eine Anpassung an die heutige digitalisierte Arbeitswelt machen, da das Konzept schon über 30 Jahre bestehe.

Stefan Brandner der AfD-Fraktion kritisierte, dass die 20% Zuschuss an Bundesmitteln von allen Steuerzahler*innen geleistet würden. Zudem würde die Debatte nur im Zuge des Bundestagswahlkampfes geführt, da die Kompetenzen nicht auf Landes-, sondern auf Bundesebene lägen. Seiner Meinung nach wären Künstler*innen nicht die einzige Berufsgruppe, die wenig verdienen, wobei man auch abwägen müsse, ob andere Selbstständige nicht einen größeren Beitrag zur Gesellschaft leisten würden.

Beate Meißner (CDU) argumentierte, dass eine Ausweitung der Berufsfelder der KSK nur finanziell schaden würde, da der Eigenanteil nur bei 50% liege. Auch eine Absenkung des Mindesteinkommens wäre kontraproduktiv, da dieses monatlich zu diesem Zeitpunkt nur bei 325 Euro liege. Den Einschluss unselbstständig Beschäftigter sei auch sinnlos, da diese sowieso versicherungspflichtig seien.