Der Alternativantrag der Fraktionen der CDU und Bündnis 90/Die Grüne beinhaltet die Forderung zur Einführung einer Generalklausel zur Bürger:innenbeteiligung, welche einen Ausgleich zwischen repräsentativer und direk-
ter Demokratie vor Ort schaffen soll. Außerdem soll die kommunale Selbstverwaltung gestärkt werden und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch Bürgerbegehren und Bürgerentscheide ermöglicht werden. Dies könne zu einer höheren Akzeptanz großer Bauvorhaben führen sowie Konflikte und langwierige Verwaltungs- und Gerichtsverfahren vermeiden. Die Fraktion der CDU fordert daher bundesweit einheitliche Leitlinien für die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.
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