Der Alternativantrag der Fraktionen der CDU und Bündnis 90/Die Grüne beinhaltet die Forderung zur Einführung einer Generalklausel zur Bürger:innenbeteiligung, welche einen Ausgleich zwischen repräsentativer und direk-
ter Demokratie vor Ort schaffen soll. Außerdem soll die kommunale Selbstverwaltung gestärkt werden und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch Bürgerbegehren und Bürgerentscheide ermöglicht werden. Dies könne zu einer höheren Akzeptanz großer Bauvorhaben führen sowie Konflikte und langwierige Verwaltungs- und Gerichtsverfahren vermeiden. Die Fraktion der CDU fordert daher bundesweit einheitliche Leitlinien für die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.
Bürgerbegehren modernisieren
Der Alternativantrag der Fraktionen der CDU und Bündnis 90/Die Grüne soll den Grundstein für eine Reform von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden auf kommunaler Ebene legen.
Er wurde mit 45 Stimmen angenommen. Die Fraktionen, welche den Antrag stellten, stimmten dafür. Die Fraktionen der FDP, der SPD und der SSW stimmten gegen den Antrag. Es gab fünf Enthaltungen.
Dafür gestimmt
45
Dagegen gestimmt
19
Enthalten
0
Nicht beteiligt
5
Abstimmungsverhalten von insgesamt 69 Abgeordneten.