Schleswig-Holstein - Fragen & Antworten

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Antwort von Lars Harms
SSW
• 03.05.2019

(...) Mit Blick auf den Aspekt der vermeintlichen Zwangsmitgliedschaft und der Zwangsbeiträge für eine Pflegeberufekammer, möchte ich auf eins ganz deutlich hinweisen: Das, was leider immer wieder als „Zwangsmitgliedschaft“ bezeichnet wird, ist allenfalls eine Pflichtmitgliedschaft. (...) Das Land Schleswig-Holstein hat zwar Haushaltsmittel für notwendige Vorarbeiten bei der Einrichtung einer Pflegeberufekammer bereitgestellt. (...) Das Ergebnis schlagen Sie in der Beitragstabelle nach und erhalten damit den zu zahlenden Kammerbeitrag. (...)

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