Die Umweltverträglichkeit des Ausbauvorhabens wird im Rahmen des laufenden Planänderungsverfahrens sorgfältig geprüft.
Im aktuellen Planänderungsverfahren werden die genannten Aspekte sorgfältig bewertet und abgewogen.
Eine Zusammenarbeit mit der AfD ist für mich nicht vorstellbar.
Die Nachzahlungen betreffen nur (klassische) Beihilfenachzahlungsansprüche, aber eben keine Ansprüche auf die sogenannte Pauschale Beihilfe zur GKV, denn diese zu wählen, wird ja erst ab dem 1.1.2024 ermöglicht.
Gleichwohl ist feststellbar, dass es einer weitergehenden Betrachtung und Begleitung bedarf - nicht nur allein aufgrund der Komplexität - welche manchmal auch Lösungen erschwert - sondern auch wegen der Dimensionen.
Nach längeren Diskussionen hat die Koalition in Berlin eine Entscheidung über einen eigenen Heizstromtarif in die Strompreisbremse hineinverhandelt.