Mit den Anpassung bei der Beihilfe und den Zuschlägen haben wir in Sachsen ein Modell kreiert, das einen sicherlich innovativen Weg geht, aber das Ziel doch erreicht und dabei alle verfassungsrechtlichen Vorgaben erfüllt.
Ja, das 4. Dienstrechtsänderungsgesetz wurde heute beschlossen. Die pauschale Beihilfe tritt ab dem 01.01.2024 in Kraft.
Die Nachzahlungen aufgrund der Alimentationsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Zahlungen, die "on top" auf die neue Besoldung 2023 hinzukommen.
Insofern betrifft die Nachzahlungen nur die entsprechenden Gruppen, die auch durch die Rechtsprechung des BVerfG betroffen sind.
Der Entwurf zum Vierten Dienstrechtsänderungsgesetz ist zur Aussprache und Beschlussfassung in der Plenarsitzung kommende Woche (05.07.2023) vorgesehen.
Heute hat das Präsidium die Tagesordnung der Plenarsitzung für den 5. Juli festgelegt.