Verfassungsänderung zur Volksgesetzgebung

Die AfD ist mit ihrem Antrag für eine Verfassungsänderung zur Volksgesetzgebung gescheitert. Aus der Linksfraktion gab es zahlreiche Enthaltungen, von den übrigen Abgeordneten wurde der Antrag abgelehnt.

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Dafür gestimmt
14
Dagegen gestimmt
94
Enthalten
16
Nicht beteiligt
2
Abstimmungsverhalten von insgesamt 126 Abgeordneten.

Die AfD reichte einen Antrag auf eine Verfassungsänderung ein, um mehr Bürgerbeteilung zu erreichen. In ihren Augen spielt die Volksgesetzgebung in Sachsen aktuell keine Rolle. Von den acht im Landtag eingebrachten Volksanträgen wurde keiner vom Landtag beschlossen, und drei von vier durchgeführten Volksbegehren scheiterten an den hohen Unterschriftenquoren.

Vor diesem Hintergrund schlug die AfD in ihrem Antrag vier Änderungen vor:

1. In Art. 35 Abs. 2 der sächsischen Verfassung soll der Begriff der "Massenpetition" definiert werden.
2. Eine Herabsetzung der Quoren für Volksanträge von derzeit 40.000 (~1%) auf 0,5% sowie für Volksentscheide von derzeit 45.000 (~15%) auf 7%.
3. Zulassung eines Referendums auf Antrag des Volkes, des Landtages und der Staatsregierung.
4. Der Landtag soll innerhalb von zwei Monaten über Volksanträge abstimmen müssen (bislang 6 Monate)

Einzig die AfD stimmte für den Antrag. Die übrigen Fraktionen lehnten den Entwurf ab, bei der Linksfraktion gab es 16 Enthaltungen. Aus ihrer Sich seien die Vorschläge der AfD nicht konsequent genug und nicht verfassungskonform. Im März 2015 hatten die LINKE und das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ebenfalls einen Antrag zur Stärkung der direkten Demokratie eingebracht, der auch abgelehnt worden war.